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jatzemann
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hey zusammen,
da es ja in deutschland mittlerweile immer attraktiver geworden ist, über zahlreiche internetportale mitfahrer gegen kostenbeteiligung ("benzingeld") mitzunehmen habe ich mich mal gefragt wie die steuerliche lage bei musikern aussieht.
bei "normalen" menschen (jajajaja) steht ja die frage im vordergrund ob eine gewinnerzielungsabsicht mit der beförderung verbunden ist. das dürfte bei den meisten gelegenheitsfahrern ja nicht der fall sein...
aber wie ist also die lage in einem solchen beispielfall:
ein musiker fährt zu einem gig. aus seiner band bekommt jeder für den gig bspw. 150,-.
von den gesamtgage der band bekommt jeder zusätzlich etwas fahrtgeld.
da diese "reisekostenzulage" in der regel aber gerade mal das benzin und nicht die wirklich entstandenen kosten eines fahrzeuges abdeckt entschließt sich der musiker zwei mitfahrer mitzunehmen und kassiert beispielsweise pro person 15,- für die fahrt.
müssen diese 30,- dann bei der steuererklärung abgegeben werden?
JA denke ich, weil die fahrt an sich ja berufsbezogen wäre und das die gesamteinnahmen des musikers erhöhen würde.
NEIN denke ich, weil man ja mit der beförderung an sich nicht wirklich eine gewinnabsicht trägt.
wie gesagt, es geht um einen hypothetischen fall... da ich gestern mit ein paar kollegen auf dieses thema zu sprechen kam und niemand wirklich wusste wie es in diesem fall aussähe.
da es ja in deutschland mittlerweile immer attraktiver geworden ist, über zahlreiche internetportale mitfahrer gegen kostenbeteiligung ("benzingeld") mitzunehmen habe ich mich mal gefragt wie die steuerliche lage bei musikern aussieht.
bei "normalen" menschen (jajajaja) steht ja die frage im vordergrund ob eine gewinnerzielungsabsicht mit der beförderung verbunden ist. das dürfte bei den meisten gelegenheitsfahrern ja nicht der fall sein...
aber wie ist also die lage in einem solchen beispielfall:
ein musiker fährt zu einem gig. aus seiner band bekommt jeder für den gig bspw. 150,-.
von den gesamtgage der band bekommt jeder zusätzlich etwas fahrtgeld.
da diese "reisekostenzulage" in der regel aber gerade mal das benzin und nicht die wirklich entstandenen kosten eines fahrzeuges abdeckt entschließt sich der musiker zwei mitfahrer mitzunehmen und kassiert beispielsweise pro person 15,- für die fahrt.
müssen diese 30,- dann bei der steuererklärung abgegeben werden?
JA denke ich, weil die fahrt an sich ja berufsbezogen wäre und das die gesamteinnahmen des musikers erhöhen würde.
NEIN denke ich, weil man ja mit der beförderung an sich nicht wirklich eine gewinnabsicht trägt.
wie gesagt, es geht um einen hypothetischen fall... da ich gestern mit ein paar kollegen auf dieses thema zu sprechen kam und niemand wirklich wusste wie es in diesem fall aussähe.
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