J
JohannKönig
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 07.10.21
- Registriert
- 27.12.03
- Beiträge
- 227
- Kekse
- 147
Hi Leute,
mal angenommen eine Band schließt einen Plattenvertrag mit einem Label. Dieses möchte die Liedrechte für nachfolgende, neue Songs für 5 Jahre überschrieben haben. Die neue Scheibe soll auf Kosten der Band auf den Markt kommen. Auch verpflichtet sich die Band eine Mindestmenge an CD's zum Einkaufspreis abzunehmen. Die Band stimmt dem zu.
In der folgenden Zeit verlässt ein Bandmitglied die Band und zwei kommen neu hinzu. Die Band besteht jetzt aus 5 anstatt 4 Leuten.
Neue Songs werden geschrieben und ein schriftlicher GbR Vertrag in dem steht, dass ab jetzt sämtliche Urheberrechte bei der Gesellschaft liegen, wird geschlossen. Auch steht in dem Vertrag, dass vorher geschlossene, mündliche oder schriftliche Verträge keine Gültigkeit mehr haben.
Inwiefern hat die Band eine Chance aus dem Plattenvertrag zu kommen?
VG
mal angenommen eine Band schließt einen Plattenvertrag mit einem Label. Dieses möchte die Liedrechte für nachfolgende, neue Songs für 5 Jahre überschrieben haben. Die neue Scheibe soll auf Kosten der Band auf den Markt kommen. Auch verpflichtet sich die Band eine Mindestmenge an CD's zum Einkaufspreis abzunehmen. Die Band stimmt dem zu.
In der folgenden Zeit verlässt ein Bandmitglied die Band und zwei kommen neu hinzu. Die Band besteht jetzt aus 5 anstatt 4 Leuten.
Neue Songs werden geschrieben und ein schriftlicher GbR Vertrag in dem steht, dass ab jetzt sämtliche Urheberrechte bei der Gesellschaft liegen, wird geschlossen. Auch steht in dem Vertrag, dass vorher geschlossene, mündliche oder schriftliche Verträge keine Gültigkeit mehr haben.
Inwiefern hat die Band eine Chance aus dem Plattenvertrag zu kommen?
VG
- Eigenschaft