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Mietsachschädenhaftplichtversicherung?

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DonStefano
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ja hi.
wir wollen demnächst in einen neuen proberaum umziehen.
im vertrag steht die mieter sind verpflichtet mietschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen für den raum.
jetzt hab ich mal bei der nürnberger versicherungsgruppe angerufen und die bieten keine einzeln an. Heißt erst eine "große" haftplicht und dann noch dazu eine miethaftpflicht ?
weiter hin bin ich erst 17 und noch bei meinen eltern versichert (hoff ich zumindest) dei haben ja eine haftpflicht und kann ich da die option dazu legen mit der miethaft. (das problem wird sein, dass meine eltern bestimmt nicht für mich und meine band ihren vertrag ändern wird)
der bassist von uns ist 21 und ich glaube nicht mehr bei seinen eltern versichert und müsste demzufolge doch eine eigene haftplficht haben und dazu noch die miet....
oh mann mir brummt der kopf... hoffe ihr versteht mich
 
Eigenschaft
 
Was sollt Ihr dort Alles kaputtmachen?

Minderjährige dürfen wohl die Mietverträge nicht abschließen, das sollte schon Dein volljähriger Freund machen.

Du bist noch über die Eltern mitversichert, wenn er schon Geld verdient wie in der Ausbildung, nur noch auf Antrag, sonst muß er sich selbst versichern.

Macht doch so Etwas wie eine "Versichertengemeinschaft" Wir haben unsere Räume komplett versichert über eine Equipmentversicherung.

Evtl kann man das über eine Art Hausratversicherung machen, obwohl die Geräte wohl mehreren Leuten gehören.

Eine Haftpflicht sollte ausreichen. Der Vermieter muß sich sonst versichern oder will der das auf Euch abwälzen :confused: :twisted:

Bei Schäden am Gebäude muß doch der Vermieter versichert sein über die Gebäudeversicherung oder bei der Brandversicherung
 
slaytalix schrieb:
Macht doch so Etwas wie eine "Versichertengemeinschaft" Wir haben unsere Räume komplett versichert über eine Equipmentversicherung.
Das ist zwar sinnvoll, aber darin sind Schäden am Proberaum etc. nicht versichert. Es geht hier nicht um Schäden am eigenen Equipment, sondern um Schäden an Türen, Fenstern, dem Raum halt - was dem Vermieter gehört.

Evtl kann man das über eine Art Hausratversicherung machen, obwohl die Geräte wohl mehreren Leuten gehören.

Hausrat ist was anderes als Haftpflicht. Bitte gerade hier im Forum nicht antworten, wenn man nicht Bescheid weiß...

Eine Haftpflicht sollte ausreichen.
Das weiß ich eben nicht. Ich vermute: Nein. Denn Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen deckt eine normale Haftpflicht eben nicht. Einfach beim Haftpflichtversicherer nachfragen, was man da evtl. noch an Optionen mitversichern muss.

Der Vermieter muß sich sonst versichern oder will der das auf Euch abwälzen :confused: :twisted:
Bei Schäden am Gebäude muß doch der Vermieter versichert sein über die Gebäudeversicherung oder bei der Brandversicherung

Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun. Der Vermieter will sich halt absichern gegen von den Mietern verursachte Schäden. Eine Versicherung dafür einzufordern, ist allerdings ungewöhnlich, normalerweise macht man das über eine angemessene Kaution.


Jens

PS: Bitte nochmal an alle: Im "Recht"-Forum sollten nur Leute posten, die sich sehr sicher sind, dass das, was sie sagen, stimmt. Oder eben DEUTLICH darauf hinweisen, dass sie es nicht wissen.
 
Das ist mir auch klar. Es ging auch darum, andere Aspekte aufzunehmen.

Ich sagte ja auch am Anfang, was die Leute gedenken, alles kaputtzumachen, ist doch übertrieben.

@ Mod: Schäden wie Überspannungsschäden oder Überlastung sind eben über eine Hausrat versichert. Da kann man bei Amps & 3 KW an der Steckdose schon mal Kabelbrände verursachen. Wie soll das sonst versichert werden ?

Ferner Glasbruch etc auch über Hausrat. Das Problem dabei wird sein, daß der Proberaum nicht ständig bewohnt ist. Ergo eine Equipment-VS für den Proberaum :confused:

Unsere Equipmentversichung über den www.vdmv.de schließt auch eine Betriebshaftpflicht mit ein für Schäden, die wir verursachen u. a. beim Aufbau (Kratzer auf dem Parkett etc)

Also stelle er mich bitte nicht wie doof hin :screwy:
 
Bei Rückfragen bei einem Versicherungsmakler konnte Folgendes eruiert werden: :D

Kaution seitens des Vermieters sollte genügend sein, etwaige Schäden abzudecken. Viel kann im Proberaum nicht sein.

Der Ursprungszustand ist wiederherzustellen nach Auszug der Band, falls zur "Dämmung" Eierkartons oder Akustikschaum auf die Wände geklebt wurden.

Rest abzudecken über erweiterte Hausrat (ausgelagert, abschließbar) für Schmorschäden bzw. Glasbruch

Zufrieden Mod ? :p
 
Also stelle er mich bitte nicht wie doof hin :screwy:
Zunächst mal: Das tue ich nicht. Du wirfst nur in meinen Augen (zu) viele Dinge durcheinander.

slaytalix schrieb:
Ich sagte ja auch am Anfang, was die Leute gedenken, alles kaputtzumachen, ist doch übertrieben.
Es geht doch nicht darum, dass die Jungs was kaputtmachen wollen - oder sich sorgen, sie könnten das versehentlich tun. Der Vermieter will so eine Versicherung sehen. Punkt. Die Frage ist jetzt: woher nehmen.

@ Mod: Schäden wie Überspannungsschäden oder Überlastung sind eben über eine Hausrat versichert. Da kann man bei Amps & 3 KW an der Steckdose schon mal Kabelbrände verursachen. Wie soll das sonst versichert werden ?
Da sind aber zunächst mal die Schäden am eigenen Equipment versichert. Einrichtungsgegenstände etc...
Ob und wie die Leute ihr eigenes Zeug versichern, dürfte dem Vermieter egal sein. Der sorgt sich darum, woher er sein Geld bekommt, wenn wegen so einer Sache die ganze Hütte abbrennt. Und das dürfte - nach allem, was ich weiß - NICHT die Hausratversicherung übernehmen (schon von der Versicherungssumme kommt das im Leben nicht hin), sondern irgendeine Art von Haftpflicht. Ob eine einfache Privathaftpflicht da einspringt, ist sehr unklar - das kann einem aber der betreffende Versicherungsmakler sagen.

Hier steht, was eine Mieterhaftpflicht ist: http://www.assurances.lu/faq/faq-maison_ge.htm#1

Ferner Glasbruch etc auch über Hausrat. Das Problem dabei wird sein, daß der Proberaum nicht ständig bewohnt ist. Ergo eine Equipment-VS für den Proberaum :confused:
Wie gesagt: das ist dem Vermieter erstmal egal. Im übrigen: eine Hausrat kommt NICHT automatisch für Equipment in Proberäumen auf. Der müsste entweder im gleichen Haus sein, oder über eine Außenversicherungsoption mitversichert sein, je nach Klauseln aber noch nicht mal das (nur gelegentlich genutzte, nicht beaufsichtigte Räume außerhalb des Hauses...).
Eine kaputte Glasscheibe wird den Vermieter auch nicht jucken. Entweder bezahlt das seine Versicherung, oder halt die Mieter. Geld für eine Scheibe wird da immer zu holen sein.
Es geht um große Summen, die der Mieter (selbst wenn er wollte) nicht aufbringen kann.

Unsere Equipmentversichung über den www.vdmv.de schließt auch eine Betriebshaftpflicht mit ein für Schäden, die wir verursachen u. a. beim Aufbau (Kratzer auf dem Parkett etc)
Das glaube ich dir. Das ist aber erstens die Ausnahme, und zweitens erschließt sich daraus auch noch nicht, dass diese Versicherung auch für selbst gemietete Gegenstände haftet.
Das ist nämlich gerade der Trick bei den Haftpflichtversicherungen: Sie haftet i.d.R. nur für Schäden gegenüber dritten. Gemietete oder geliehene Gegenstände werden von den Versicherungen wie eigene behandelt.
Beispiel: Wenn ich bei dir im Keller versehentlich die Bohrmaschine runterwerfe, zahlt das meine Haftpflicht. Wenn du sie mir aber leihweise mitgibst, damit ich bei mir Löcher bohren kann, ist sie NICHT über die Haftpflicht versichert.
Aus dem gleichen Grund muss man auch bei Leihwagen i.d.R. eine Kasko-Versicherung abschließen, weil Schäden am gemieteten Auto eben NICHT von der Privathaftpflicht gedeckt sind.
http://verbraucherschutz.wtal.de/privathaftpflicht-versicherung.htm

Also nochmal: Bitte hier keine Dinge, die man meint zu wissen, als Tatsache hinstellen. Ich bin mir sehr unsicher darüber, welche Versicherung das im Zweifel zahlt und welche nicht, daher von mir der Hinweis an den Threadersteller: am besten
a) Die Abwicklung dem/den Volljährigen überlassen
b) die sollen mit ihren Versicherungen reden und nachfragen. Nur so kommt man zu konkreten Aussagen.

Jens
 
slaytalix schrieb:
Kaution seitens des Vermieters sollte genügend sein, etwaige Schäden abzudecken. Viel kann im Proberaum nicht sein.
Ähm... Brandschäden? Dürfte drei Montasmieten deutlich übersteigen.
Das hilft aber nicht weiter, wenn der Vermieter auf eine solche Versicherung besteht.

Der Ursprungszustand ist wiederherzustellen nach Auszug der Band, falls zur "Dämmung" Eierkartons oder Akustikschaum auf die Wände geklebt wurden.

Das sowieso...

Jens
 
Laut Aussage des Versicherers sind die Sachen

1. versichert über Betriebshaftpflicht, auch bei gemieteten Gegenständen oder angemieteten Hallen bei Schäden, die wir am Gebäude verursachen, evtl auch durch Überlast entstehende Schwelbrände, die sicherlich auch das Gebäude des Vermieters tangieren würden :redface:

Dann für mehrere Leute eine GbR Versichertengemeinschaft gründen etc

2. Equipment-VS, da eine Hausrat bei Besitzverhältnissen mehrerer Personen eben nicht sufficient ist gegen Diebstahl, Zumietungen

Der Threadsteller müßte dann halt Beides versichern, aber wenn das seine eigene VS nicht mal weiß :confused:

@ Mod: Mit der Volljährigkeit des Threadstellers bzgl. Mietabschlusses & VS habe ich das nicht anders angedeutet :great:

VS reden sich sowieso immer heraus bei angeblichem Vorsatz, grober Fahrlässigkeit.
 
slaytalix schrieb:
1. versichert über Betriebshaftpflicht, auch bei gemieteten Gegenständen oder angemieteten Hallen bei Schäden, die wir am Gebäude verursachen, evtl auch durch Überlast entstehende Schwelbrände, die sicherlich auch das Gebäude des Vermieters tangieren würden :redface:
Da würde ich nochmal genau im Kleingedruckten lesen. Kann aber sein - ich weiß es nicht. Bei einer Privathaftpflicht ist das jedenfalls meist ausgeschlossen.

Nun wäre aber eine Betriebshaftpflicht ohnehin eine neu abzuschließende Versicherung. Und ob die jetzt billiger ist als eine Mietsachschädenoption? Halte ich für wenig wahrscheinlich...

Jens
 
Na ja, das schließt eben auch eine mobile Versicherung mit ein, falls dies bei Bandauftritten ansteht. Ergo auch Schäden, die man bundesweit in einer Halle etc. verursacht.

Für Schäden im Proberaum gilt eine geringere Selbstbeteiligung als mobil, ich frage mich nur, was in einem üblichen Proberaum kaputt gehen soll, was der Vermieter unbedingt versichern will :screwy:

Diese Haftpflicht schießt eben auch Schäden durch Brände am Gebäude mit ein durch Kurzschlüsse etc, die durch Amps etc verursacht werden, das sollte dem Vermieter genügen.

Mietschadensversicherung hilft wiederum nicht mobil am Ort eines Events. Es ist fraglich, ob dies auch für nicht ständig bewohnte Räume wie Proberäume (üblicherweise Keller) gilt.

Das sind eben vernünftige Versicherungen, die über das Versorgungswerk der Medienwirtschaft ausgehandelt wurden.

Die übliche Haftpflicht ist nicht ausreichend, das ist unstrittig :great:
 
...und die übliche Hausrat auch nicht.

So, einigen wir uns doch auf folgendes: Die Jungs brauchen zu 99% eine neue Versicherung. Ob das jetzt eine Mieterhaftpflicht oder eine Betriebshaftpflicht ist, die so etwas einschließt, können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Dazu müssten wir wissen, was zu welchen Prämien und mit welchen Versicherungen wo (und bis zu welcher Höhe!) versichert werden kann, und womit sich der Vermieter ggf. zufrieden gibt.
Alles andere ist ab jetzt blinde Raterei.

Jens
 
ja da bin ich wieder der thread steller wie ich so liebevoll genannt werde.
Gut wir haben uns das nochmal durch den kopf gehen lassen und bei versicherungen angerufen.
Herausgekommen ist:
Die Nürnberger und alle anderen versicherungen bieten keine Miethaftpflicht an im einzelnen genausowenig eine schlüsselversicherung. In der miethaftpflicht wären keine brandschäden drin außer man tut des halt noch so mit rein und die prämie steigt und steigt. Ergo: wir bräuchten eine komplett neue versicherung + miethaftpflicht + brandschutz + (instrumentenversicherung) + schlüsselversicherung ..... :screwy:
...
weiterhin haben wir bei ein paar bekannten bands angefragt was sie für extraversichrungen zahlen mussten.
Ergebnis hier: KEINE
Nur 2 monatsmieten als kaution und einer in der band musste (normal) haftpflicht versichert sein. (was die dann genau für schden übernimmt ist ja erstmal ralle wichtig ist hier, dass die VS kein Muss war). Also bin ich mit nicht mehr ganz schlüssig warum gerade der vermieter auf zwei versicherungen besteht (sind oben markiert). also uns ist das jetzt ewcht zuviel aufwand für einen raum der nur 150€ im monat kostet evtl. nochmal so viel an versicherungen zu zahlen ..wir bleiben jetzt erstmal in unserem alten pr in nem keller von dem basser :redface:
danke für eure antworten
ps : Mein Name ist Stefano,... Don Stefano
 
@ Jens: Genau, schlagen wir uns nicht weiter. ;)

Deshalb habe ich ja auch den Link gesetzt :rolleyes:

Herr Preuß ist Referent für den www.vdmv.de Versorgungswerk der Medien- & Veranstaltungswirtschaft.

Ferner ist er sehr nett & engagiert.

Möge er dort fragen www.preus24.de :D Die sind auch immer auf der Musikmesse, PLS Frankfurt auf dem Stand des VPLT vertreten.

Den Versicherungsumfang sowie die passende Versicherung kann er dann nennen, er ist nicht nur für eine Assekuranz tätig & kann Viel tun. :great:

Die übliche Hausrat oder Haftpflicht genügt sicherlich nicht den Ansprüchen des Vermieters, was auch immer der versichert haben will

@ Don Stefano: Pardon, wenn ich Deinen Namen nicht behalten habe :redface:

Wie gesagt, fragt mal den Frank Preuß

Ihr könnt dort wie wir Alles versichern über diverse Versicherer, auch mobil nachts im Truck sind die Sachen versichert, bei Schäden am Ort eines Gigs, bundesweit, europaweit, weltweit mit Touring, Unterschlagungen, von Euch verursachte Schäden, Veranstalterhaftpflicht auch tageweise, Equipmentversicherung mit oder ohne SB etc. pp

Im übrigen wesentlich günstiger als diese Elektronikversicherungen

In diesem Sinne

mit kollegialem Gruß
Kai
 
@ Don Stefano

Sorry, aber von dem, was in diesem Thread bisher zu lesen war, ist fast nichts richtig bzw. zutreffend :(

Nach den am deutschen Versicherungsmarkt einschlägigen, vom Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Anwendung empfohlenen „Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB)“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Versichert ist aber nur „Hausrat“. Das sind per Def. alle Sachen, die in einem Haushalt zur Einrichtung , zum Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, außerdem Bargeld (§ 1, Abs 1. VHB). Darunter zählen selbstverständlich Musikinstrumente nebst Zubehör, nicht jedoch Gebäude oder Räume eines Gebäudes (Mietgegenstand). Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nur in der „Wohnung“ (versicherungsort, § 10 VHB). Allerdings sind alle Sachen auch außerhalb der Wohnung versichert, wenn sie VORÜBERGEHEND ausgelagert werden. Zeiträume, die 60 Tage übersteigen, gelten auf jeden Fall nicht mehr als VORÜBERGEHEND.

Soweit zur Versicherung Eures Equipments im (fremden) Proberaum.


Die Haftpflichtversicherung deckt – grob ausgedrückt – genau das, wonach die versicherte Person per Gesetz (und nicht etwa aus Vertrag !!) zu haften hat. Das könnt Ihr in den ebenfalls einschlägigen „Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB)“ nachlesen.

Natürlich gibt’s dabei eine ganze Latte von Ausschlüssen, also Tatbeständen, für die der Versicherer im Ernstfall nicht eintreten will. Dazu gehören auch Ansprüche Dritter wegen Verlust, Beschädigung, Zerstörung etc. an fremden Sachen, die gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen worden sind oder die der Versicherte sich durch verbotene Eigenmacht herangezogen hat. (§ 4 I 6 AHB). Gelegentlich, ja, man kann schon sagen recht häufig, werden sog. MIETSACHSCHÄDEN per Klauselvereinbarung in den Deckungsumfang wieder einbezogen, meistens sogar prämienneutral. Nur ist die Versicherungssumme für solche Schäden wesentlich niedriger als die Regel-Deckungssumme und die Zusatzdeckung beschränkt sich auf bestimmte Immobilien, z.B. auf Ferienwohnungen.


Die Schlüsselverlustversicherung (nach dem All-Risk-Prinzip) wird Verbrauchern in aller Regel überhaupt nicht angeboten !!

Alle Klarheiten beseitigt?:D
 
Sticks schrieb:
MIETSACHSCHÄDEN per Klauselvereinbarung in den Deckungsumfang wieder einbezogen, meistens sogar prämienneutral. Nur ist die Versicherungssumme für solche Schäden wesentlich niedriger als die Regel-Deckungssumme und die Zusatzdeckung beschränkt sich auf bestimmte Immobilien, z.B. auf Ferienwohnungen.
:confused: :confused: :confused:
Sorry den rest hab ich verstanden aber was heißt das jetzt genau bzw in unserem Fall?
 
DonStefano schrieb:
Sorry den rest hab ich verstanden aber was heißt das jetzt genau bzw in unserem Fall?
Das heißt, daß Du mal einen Blick in den Privathaftpflicht-Versicherungsvertrag werfen solltest. Neben dem Versicherungsschein und den AHB (s.o.) enthält der Vertrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sogenannte BBR (= Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen) - dies ist dann auch meist die Überschrift des Druckstücks.

Dort steht oder sollte sinngemäß stehen, daß abweichend von § 4 Ziff. I 6 lit. a AHB Mietsachschädenn an Immobilien (oder Räumen oder Gebäuden) mitversichert sind. Allerdings wirst Du auch an dieser Stelle wiederum Ausschlüsse vom versicherten Risiko finden. Das sind typischerweise Ansprüche wegen Abnutzung und Verschleiß, Schäden an der Heizungsanlage und Schäden an der Gebäudeverglasung.

Wenn Du ganz viel Glück hast, dann findest Du in den BBR auch eine Vereinbarung, nach der das Schlüsselverlustrisikio (aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln) mitversichert ist. Dabei wird jedoch oftmals nur das Risiko für den Verlust PRIVATER Schlüssel vom Versicherer übernommen.

EDIT: Was Das für DEINEN FALL konkret bedeutet, darf und will ich hier nicht erörtern, weil das den Vorwurf des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz begründen könnte :rolleyes: , dem ich mich nicht nur aus boardpolitischen Gründen nicht aussetzen möchte.

Im übrigen solllte Dir ein versierter Versicherungsvermittler oder -makler weiterhelfen können. Wenn Du noch Fragen theoretischer Natur hast, dann könen wir denen aber gerne weiter nachgehen.:D
 

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