OK, lasse mich gerne belehren. Wenn ich das richtig verstehe, ist nach Ablauf der Gewährleistung aber eine Zustimmung des Händlers bei einer evtl. zusätzlichen Garantie vonnöten. Dann wird St. ja die Frage, wie alt der Amp ist, den der TE kaufen will.
Genau, wenn der Garantiegeber sagt, ich hab damit kein Problem, oder in seinen AGB´s das so nicht verankert hat wie z.B. das Musik-Produktiv macht:
§ 11.a 5 Jahre Garantie für ausgewiesene Produkte
Zusätzlich zu der gesetzlichen Mangelhaftung übernimmt die Musik Produktiv GmbH & Co. KG eine 5-jährige Garantie auf solchermaßen ausgewiesene Produkte, die in unserem Online-, Katalog- oder Werbeangebot mit dieser Zusatzleistung ausdrücklich beworben werden.
Diese Händlergarantie ist jedoch nachrangig gegenüber einer eventuellen Herstellungsgarantie. Die Rechte aus dem Garantievertrag ruhen also insoweit als Hersteller der gelieferten Gegenstände aus eigenem Recht sich zu Garantieleistungen verpflichtet haben.
Sie gilt nur für Sortimentsprodukte und Teile, die von Musik Produktiv GmbH & Co. KG gekauft wurden. Als Kaufnachweis dient entweder eine separate Garantieurkunde oder aber die Rechnung mit Zahlungsnachweis.
1. Die Garantie ist beschränkt auf die kostenlose Beseitigung von Mängeln, die nachweisbar auf Material- oder Verarbeitungsfehlern beruhen.
2. Die Garantie gewährt kein Recht auf Verringerung des Kaufpreises, auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
3. Die Firma Musik Produktiv GmbH & Co. KG kann anstelle der kostenlosen Reparatur auch ein mangelfreies Produkt liefern. Hierbei kann es sich auch um ein Nachfolgemodell oder ein dem mangelhaften entsprechendes Produkt handeln.
4. In folgenden Fällen greift die Garantie nicht ein:
a) Bei Produkten, die dem Verschleiß unterliegen.
b) Bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Behandlung, mangelnde Wartung oder Pflege oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung verursacht worden sind.
c) Bei Reparaturversuchen des Käufers oder unbefugter Dritter.
d) Bei Schäden, die durch Unfälle, höhere Gewalt oder andere Umstände, die Musik Produktiv GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, eingetreten sind.
e) Bei nur unerheblichen Abweichungen der Ist- von der Soll-Beschaffenheit.
5. Die Garantie gilt nur im Zusammenhang mit der Vorlage der Originalrechnung sowie evtl. mit ausgelieferter Musik Produktiv Garantie- und Servicepässe und muss innerhalb der 5-jährigen Garantiezeit gegenüber Musik Produktiv GmbH & Co. KG schriftlich oder per E-Mail geltend gemacht werden.
6. Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung oder dem Neubeginn der Garantiezeit.
7. Musik Produktiv GmbH & Co. KG braucht Leistungen aus diesem Garantieversprechen nur zu erbringen, wenn das mangelhafte Produkt zusammen mit der Kaufquittung oder einer Kopie des Kaufbelegs, sowie dem ggf. ausgehändigten Musik Produktiv-Servicepass oder einem schriftlichen Mängelbericht direkt an Musik Produktiv GmbH & Co. KG gesendet wird. Musik Produktiv GmbH & Co. KG wird die Reparatur oder die Ersatzlieferung sobald als möglich und technisch machbar erfüllen.
8. Erfolgt die Anmeldung eines Garantieanspruches innerhalb von 24 Monaten ab Datum des Kaufbeleges, trägt Musik Produktiv GmbH & Co. KG bei berechtigter Garantieanforderung die Kosten des Versandes für die Hin- und Rücksendung. Für die Einsendung des Produktes übersendet Musik Produktiv GmbH & Co. KG dem Anspruchsteller einen Freeway-Aufkleber, nach Behebung des Mangels versendet Musik Produktiv GmbH & Co. KG das der Garantie unterliegende Produkt kostenfrei an den Garantienehmer zurück. Wird nach Ablauf von 24 Monaten ab Kaufdatum, also im verlängerten Garantiezeitraum, bis 5 Jahre nach Kaufdatum ein berechtigter Garantieanspruch geltend gemacht, gehen die Kosten des Versandes sowohl für die Hin- als auch die Rücksendung zulasten des Garantienehmers.
Die vorstehende Regelung der Versandkostenübernahme gilt nur für in Deutschland ansässige Kunden. Die Kosten für die Ein- und Rücksendung der zwecks Garantieeinlösung eingeschickten Waren aus dem Ausland sind kein Garantiebestandteil und werden von Musik Produktiv GmbH & Co. KG nicht übernommen.
Das Risiko der Einsendung trägt uneingeschränkt der Kunde; das Risiko der Rücksendung trägt Musik Produktiv GmbH & Co. KG.
9. Sofern ein mitgelieferter Musik Produktiv-Servicepass eine regelmäßige Wartung oder Durchsicht der Ware erforderlich macht, ist die Erbringung der Garantieleistung von der nachprüfbaren Einhaltung der ggf. vorgeschriebenen Services abhängig. Im Zusammenhang mit regelmäßigen Wartungen oder Überprüfungen können Kosten entstehen, die nicht Bestandteil einer Garantieleistung sind und vom Käufer zu tragen sind. Die laut Garantieerklärung im Servicepass aufgeführten Wartungspläne sind durch Musik Produktiv oder durch einen von Musik Produktiv genannten Servicepartner zu erbringen. Die notwendigen Wartungen und Überprüfungen sind entsprechend den Produkteigenschaften und Erfordernissen unterschiedlich und werden durch den Musik Produktiv-Servicepass zum Bestandteil dieser Garantievereinbarung. Unvereinbarte Fremdleistungen und Fremdwartung führen zum Erlöschen dieser erweiterten 5 Jahres-Garantievereinbarung. Herstellerbezogene Garantien bleiben davon unberührt, für sie gilt allein die Garantieaussage des Herstellers und deren Bedingungen.
10. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche können gegen Musik Produktiv GmbH & Co. KG aus der Garantievereinbarung nicht hergeleitet werden.
Hier ist die Garantie auf das gerät festgelegt, aber man brauch die Garantieurkunde
Übrigens ganz witzig macht es musikworld in Brilon
§-10.-3-Jahre-musicworld-Gewährleistung
Für alle bei der Firma music world gekauften Produkte gewähren wir ein weiteres Jahr Gewährleistung - somit insgesamt 3 Jahre Gewährleistung unter Berücksichtigung nachstehender Bedingungen, sofern der Kunde ein Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Der Anspruch auf die erweiterte Gewährleistung steht nur dem Kunden zu und kann nicht abgetreten werden.
10.1 Für alle auftretenden Mängel, die während der erweiterten Gewährleistung auftreten und auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, leistet die Firma music world Gewährleistung.
10.2 Ausgeschlossen von der erweiterten Gewährleistung sind alle Computer-Artikel und alle Verschleißteile wie z. B. Saiten, Leuchtmittel, Scheinwerfer LED's, Fader, Sticks, Akkus/Batterien, alle Röhren (auch eingebaut), etc., da sie einem gebrauchsbedingten oder natürlichem Verschleiß unterliegen.
10.3 Ebenso ausgeschlossen sind:
- Produktmängel, die auf Fehlbedienung oder Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, unsachgemäße Benutzung, Überlastung oder mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen sind,
- Schäden und Mängel am Produkt bei Verwendung von Fremdteilen, die keine Originalteile des Herstellers sind,
- Produkte, an denen eigenmächtig Reparaturversuche unternommen wurden,
- Produkte mit Abweichungen von Soll-Werten, die unerheblich für die Gebrauchstauglichkeit des Produktes sind.
10.4 Für alle in der erweiterten Gewährleistung anerkannten Mängel erfolgt die Behebung in der Weise durch die Firma music world, dass das mangelhafte Produkt unentgeltlich repariert wird oder durch ein technisch einwandfreies Produkt ersetzt wird. Die Wahl der Maßnahme obliegt vollkommen der Firma music world. Die ersetzten Teile oder Produkte gehen in das Eigentum der Firma music world über.
10.5 Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb der erweiterten Gewährleistungzeit geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers werden durch die erweiterte Gewährleistung nicht eingeschränkt.
Mal abgesehen davon das auch hier das Jahr mehr nicht übertragbar ist, wird der Kunde dann nochmal richtig abgewatscht, weil was sich hier so schön liest, nichts anderes wie die Gewährleistung ab dem 7 Monat ist. Hier tritt dann die Beweislastumkehr ein, sprich du als "Kunde" musst beweisen das es sich um Produktmangel handelt. Also wenn der Verkäufer sagt, nö das ist kein Mangel sondern Verschleiß, bist du in der Pflicht das gegenteil zu beweisen. Was in den meisten Fällen fast unmöglich ist.
Am einfachsten ist es übrigens wenn der Amp einfach einen Kassenbon hat, sprich ein Kaufbeleg ohne Namen vorliegt. Somit geht man im Garantiefall einfach hin legt den beleg vor und gut.