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(Merch-)Verkauf - wie und was beachten die x-te

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Leodoom
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Moin!

Eigentlich ist das etwas, was man in 3 Minuten regeln könnte, da ich allerdings zu gut weiß, mit was für einer Bürokratie unser Vater Staat und seine Verfassungsreiter, die Rechtsanwälte, gerne arbeiten, hätte ich die Frage doch trotz durchlesens ähnlicher Themen nochmal ganz genau geklärt.


Nehmen wir an, eine Band will ein bisschen Merchandise und evtl. ein paar CDs/MCs verkaufen - nichts wildes, nur ein paar Pins, T-Shirts und son Kram und evtl. Aufnahmen. Keines der Bandmitglieder ist GEMA-Mitglied.
Vonstatten gehen soll das ganze erstmal auf Konzerten und direkt, später viell. auch durch eine Art Online-Shop. Die Gewinne wären - wenn überhaupt vorhanden! - nur marginal und würden kaum 300 Euro im Jahr übersteigen, eher ist sogar mit Verlust zu rechnen.

Frage: Wer (Staat, Stadt, Gema, Behörde XY, Weihnachtsmann) muss in welcher Form Bescheid bekommen, damit einen später nicht der böse Brief im Briefkasten oder gar der böse Mann vor der Tür besucht? Was ist zu beachten?
Wie sieht es aus, wenn man auf einem Gig seine CD vertickt?


Andere Frage: Sagen wir, einer aus der Band schreibt ins Internet (z. B. auf die bandeigene Myspace oder auch in die Band-Community auf einer anderen öffentlichen Plattform) etwas in der Art von "Hey Leute, apropos, wir haben jetzt Merch zu verkaufen - Pins ein Euro, Shirts 10 Euro, Badelatschen für 7. Mail an mich". In wieweit ist das legal und wieso nicht?


Bitte nicht von meiner etwas "dämlichen" Schreibweise täuschen lassen, ich meine es durchaus ernst und fände es wichtig, die Fragen geklärt zu wissen.


Danke im Vorraus!
 
Eigenschaft
 
hab zwar keine lösung für dich, aber ich schließ mich da grade mal an, würde mich auch interessieren
 
Wenn ihr CDs auf einem Konzert verkaufen wollt, solltet ihr euch vorher beim Veranstalter erkundigen, ob und wie viel Prozente vom Gewinn er haben will (schriftlich festhalten nich vergessen).

Wenn ihr das nicht tut, kann es passieren, dass der VA am Merchstand ordentlich Alarm macht, weil er auch was vom mehr oder weniger großen Kuchen eurer Mercheinnahmen abhaben will. In wie fern er euch da juristisch was kann, weiß ich aber nicht.
 
wenn alles in so kleinem rahmen abläuft wie bei einer underground band, muss man da meiner ansicht nach nichts befürchten, solange man nicht irgendwelche (urheber)rechte anderer (z.b. bei logos, motiven usw.) verletzt.

wir haben wie viele andere bands auch t-shirts und CDs im angebot und hatten bisher keine probleme.
 
Wenn ihr CDs auf einem Konzert verkaufen wollt, solltet ihr euch vorher beim Veranstalter erkundigen, ob und wie viel Prozente vom Gewinn er haben will (schriftlich festhalten nich vergessen).
Wenn ihr das nicht tut, kann es passieren, dass der VA am Merchstand ordentlich Alarm macht, weil er auch was vom mehr oder weniger großen Kuchen eurer Mercheinnahmen abhaben will. In wie fern er euch da juristisch was kann, weiß ich aber nicht.
das ist unsinn. im vertrag sollte zwar festgemacht sein, dass der künstler merch verkaufen darf und dass er dafür einen platz bekommt, aber wer auftrittsverträge unterschreibt, in denen der veranstalter anteile an den einnahmen bekommt, ist selber schuld. in manchen fällen erhebt der veranstalter eine standgebühr oder stellt selber personal zum verkauf, da sollte man aber verhandeln, eventuell die gage erhöhen etc.
beteiligung an den mercheinnahmen sehe ich als abzocke.

@threadersteller: ohne dass ich mich großartig steuerrechtlich auskenne, aber wenn ihr sachen verkauft wie cds, shirts, etc... dann ist das meines wissens nach ein gewerbe und sollte so auch angemeldet werden, auch wenn ihr weit weg von der grenze für gewerbesteuer seid, sonst bekommt ihr vielleicht post vom finanzamt.
ob ihr das auf gigs oder im internet verkauft ist egal.
 
Moin!

Eigentlich ist das etwas, was man in 3 Minuten regeln könnte, da ich allerdings zu gut weiß, mit was für einer Bürokratie unser Vater Staat und seine Verfassungsreiter, die Rechtsanwälte, gerne arbeiten, hätte ich die Frage doch trotz durchlesens ähnlicher Themen nochmal ganz genau geklärt.
Hallo Mathew,

aufgrund deiner Einleitung glaube ich ein bis zwei 'grundsätzliche Annahmen' herauslesen
zu können, die das Vorankommen deiner Band unnötig erschweren würden.
Das könnte jetzt auf die Schnelle allerdings auch zu stark interpretiert von mir sein.
Ich bin da manchmal 'fix bei der Sache'. ... Und das war ja auch nicht dein Anliegen. :)

Daher,
zu deinen Fragen:

Nehmen wir an, eine Band will ein bisschen Merchandise und evtl. ein paar CDs/MCs verkaufen - nichts wildes, nur ein paar Pins, T-Shirts und son Kram und evtl. Aufnahmen. Keines der Bandmitglieder ist GEMA-Mitglied.
Die GEMA kümmert sich ausschließlich um die angemessene Vergütung
GEMA-gemeldeter Komponisten
. Und zwar auf Grundlage von Musikverwertung.
Beispielsweise durch Musik-Einsätze in Medien (TV, Radio, Internet, Discos und so weiter)
oder durch die Herstellung von Tonträgern. Die GEMA holt Geld von Musik-Verwertern
(zum Großteil die genannten Medien) und gibt es weiter, an die GEMA-gemeldeten
Komponisten und Texter.
Mit Merchandising hat die GEMA nichts zu tun.
Und auch mit nichts anderem, außer, der oben genannten Tätigkeit.

Vonstatten gehen soll das ganze erstmal auf Konzerten und direkt, später viell. auch durch eine Art Online-Shop.
WAHRSCHEINLICH löst der Anbieter www.spreadshirt.de
alle deine Fragen auf einen Streich. ;)
- - - -
Und mein Tipp an 'Gincool', in meinem Beitrag von gestern, 27.02.09,
23.53 Uhr (das ist meine zweite Antwort in dem Thread).
Bitte nach dem Begriff "Spreadshirt" suchen und meinen Tipp zur
Vorgehensweise bei Merchandising-Verkäufen lesen.
Mit 'Strg-F' kommst du in die Suchfunktion. Oder beim Mac, 'Apple-F'.
Hier geht's zum Thread:
https://www.musiker-board.de/vb/mus...essen-lassen-alles-beachten-davor-danach.html
- - - -

Die Gewinne wären - wenn überhaupt vorhanden! - nur marginal und würden kaum 300 Euro im Jahr übersteigen, eher ist sogar mit Verlust zu rechnen.

Frage: Wer (Staat, Stadt, Gema, Behörde XY, Weihnachtsmann) muss in welcher Form Bescheid bekommen, damit einen später nicht der böse Brief im Briefkasten oder gar der böse Mann vor der Tür besucht? Was ist zu beachten?
Wie sieht es aus, wenn man auf einem Gig seine CD vertickt?
Zuständig für so etwas ist dein lokales Finanzamt.

Wenn du dort als 'Selbstständiger' beziehungsweise als 'Gewerbetreibender' angemeldet
bist, darfst du ganz offiziell verkaufen.
Ob du 'selbstständig' bist, oder 'ein Gewerbe anmelden' musst, hängt davon ab,
was du geschäftlich genau machen willst. Bitte Details dort erfragen.
Die Ausführungen würden jetzt zu weit führen und würden dich auch nicht
präzise und gezielt beraten.

Wie auch immer. Wenn ich in deiner Situation wäre und bisher noch keinen
Kontakt zu meinem Finanzamt hätte, würde ich die anrufen!
Und das wäre auch meine Empfehlung an dich: Anrufen. Die können dir alles
sagen, was du zum Thema 'Dinge verkaufen' als Selbstständiger ... oder als
Gewerbetreibender ... wissen musst.
Mehr Einzelheiten erfährst du von denen direkt.

Tipp: Wahrscheinlich kannst du von deiner Band in den kommenden Jahren
mehr Ausgaben absetzen, als du Gewinne einnimmst.
Das würde dir also sogar bares Geld bringen. (Rückerstattung der Umsatzsteuer
für geschäftliche Ausgaben. Völlig legal.) Daher mein persönlicher Tipp, noch immer:
Ruf die doch einfach mal an.

Andere Frage: Sagen wir, einer aus der Band schreibt ins Internet (z. B. auf die bandeigene Myspace oder auch in die Band-Community auf einer anderen öffentlichen Plattform) etwas in der Art von "Hey Leute, apropos, wir haben jetzt Merch zu verkaufen - Pins ein Euro, Shirts 10 Euro, Badelatschen für 7. Mail an mich". In wieweit ist das legal und wieso nicht?
Jede Community ... auch MySpace ... haben Bedingungen, die man
bei der Teilnahme abklickt. ... Wenn die einen interessieren, kann man
die lesen :)

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Dort habe ich folgendes gefunden:
(Quelle: http://www.myspace.com/index.cfm?fuseaction=misc.terms )
"5. Nutzung durch Mitglieder. Die MySpace Services sind ausschließlich für den
persönlichen Gebrauch der Mitglieder bestimmt und dürfen auch für Werbezwecke
benutzt werden. Unmittelbar kommerzielle Handlungen bedürfen jedoch der ausdrücklichen
Unterstützung und Genehmigung von MySpace. MySpace behält sich das Recht vor,
kommerzielle Inhalte im alleinigen Ermessen zu entfernen.
(...)
Inserate, weiterführende Links und sonstige unbefugte Werbung können ohne Mitteilung
oder Erklärung aus Mitgliederprofilen entfernt werden und können zur Beendigung der
Mitgliedschaft führen. MySpace behält sich das Recht vor, im Falle widerrechtlicher oder
unbefugter Nutzung der MySpace Services angemessene rechtliche Schritte einzuleiten."
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Insgesamt ... aber das ist jetzt mein ganz persönlicher Eindruck(!) ... habe ich, beim
Überfliegen der vollständigen MySpace-Bedingungen allerdings das starke Gefühl,
dass MySpace andere Sorgen haben, außer den Hinweis auf Band-Merchandising
zu entfernen!

Unter anderem der Satz ...
"Kann ich meine Musik bei MySpace verkaufen?
Noch nicht. Wir arbeiten jedoch an einer Lösung, damit du deine Musik bei MySpace verkaufen kannst."
(Quelle: http://www.myspace.com/index.cfm?fuseaction=misc.faq&Category=5&Question=66 )

... deutet für mein persönliches Verständnis an, das die Leute
bei MySpace zumindest schon mal 'Kommerz' nicht generell abgeneigt sind.
Sondern, dass sie eher versuchen, den Musikern und Bands unter anderem
Verkäufe zu ermöglichen.

Nichts desto trotz: Das ist mein persönlicher Eindruck.
Es gilt natürlich genau das, was in den MySpace-Bedingungen formuliert ist!

... Und entscheiden musst du jetzt auch selbst ;)
Das wird dir wohl niemand abnehmen.

Bitte nicht von meiner etwas "dämlichen" Schreibweise täuschen lassen, ich meine es durchaus ernst und fände es wichtig, die Fragen geklärt zu wissen.

Danke im Vorraus!

Ich hoffe, du hast den Ansatz einer Klärung erhalten.

Vieles weitere hängt mit Entscheidungen und mit etwas Aufwand
deinerseits zusammen. Beides möchte ich dir nicht nehmen :)

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
... eher ist sogar mit Verlust zu rechnen.

hmm... dann ist doch eigentlich der Sinn verfehlt^^

Man sollte schon so kalkulieren, dass man Gewinn machen kann ;)


Meine Band ist als Gbr angemeldet! Von daher geben wir einfach alles an! CD Produktion, Einkauf Merch, Km zur Probe und zu Gigs, Gewinne aus Verkäufe, Gagen... usw
So hat alles seine Richtigkeit und keiner kann meckern :)
Ist natürlich alles mit bürokrtischem Aufwand verbunden (Umstatzsteuervoranmeldungen usw).
Zum Glück macht das meine Mutter für uns harhar :D

Wie Nils schon geschrieben hat, kann man da bares Geld rausholen.

Wenn ihr zb im Studio ne Demo aufnehmt für ca 1200 Flocken und ihr das angebt kriegt ihr die MwSt wieder raus -> im Endeffekt kostet euch das Ganze dann ca 1000 statt 1200! (Wobei ich glaub mich zu erinnern, dass da bloß 7 Prozent MwSt drauf sind?!?!?!? )

heißt 200 Euro gespart!

Nach 3 Jahren oder so sollte man dann allerdings schauen, dass man in die Gewinnzone kommt, da sonst das Finanzamt sagt, dass man keine Gewinnerzielungsabsicht hat und kwasi das Gewerbe für Hobby erklärt.
Dann muss man nämlcih die Ganze Steuer, die man rausgekriegt hat nachzahlen und ist der Gearschte ^^

gruß
Matze
 
Dann muss man nämlcih die Ganze Steuer, die man rausgekriegt hat nachzahlen und ist der Gearschte ^^
Zu diesem Thema würde ich empfehlen, noch mal den Berater beim Finanzamt,
oder einen Steuerberater zu befragen.

Denn ... ich würde jetzt nicht drauf schwören ... aber mir ist so, als müsse man
diese Steuern eben nicht nachzahlen. Auch für den Fall, dass das Geschäft nach Jahren
nicht läuft.

Stell dir mal vor, jemand macht einen Laden auf, steckt da viel Geld rein, kämpft
fünf Jahre ... und geht dann Pleite. ... Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,
dass dann ein Gesetz besagt: "OK, alles, was du durch deine Ausgaben, die du ja
schon hattest, wieder bekommen hast ..." (die Umsatzsteuer; bzw. gegenüber einem
Endverbraucher 'Mehrwertsteuer' genannt) "... musst du jetzt zurück zahlen."

Dann hatte der Unternehmer jahrelang Ausgaben und ist pleite.
Und dann würde das Finanzamt kommen und Rückzahlungen über Jahre fordern?
Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen! Diese Regelung wäre absurd.

Der Staat hat ja ein Interesse daran, dass Leute Unternehmen gründen.
(Weil sie dann ... in der Regel ... durch ihre Tätigkeit die Wirtschaft ankurbeln.)
Eine solche Regelung wäre ja der Todesstoß für eine Vielzahl dieser mutigen
Unternehmer. ... Es würde sich ja keiner mehr trauen, einen Laden aufzumachen.

=> Bitte zu diesem Thema unbedingt Rücksprache halten!
Denn ich glaube nicht, dass es so ist.

WAS natürlich sein kann, ist, dass das Fi-Amt nach ein paar Jahren sagt:
"Naja, junger Mann ... das ist wohl eher 'Liebhaberei', was sie da betreiben ...
ein HOBBY."

Wie du ja auch schon sagtest.

... Aber selbst wenn sie das machen. Wäre doch auch OK. :)

Auch dazu würde ich einfach mal direkt das Finanzamt fragen.

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Denn ... ich würde jetzt nicht drauf schwören ... aber mir ist so, als müsse man
diese Steuern eben nicht nachzahlen. Auch für den Fall, dass das Geschäft nach Jahren
nicht läuft.

Stell dir mal vor, jemand macht einen Laden auf, steckt da viel Geld rein, kämpft
fünf Jahre ... und geht dann Pleite. ... Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,
dass dann ein Gesetz besagt: "OK, alles, was du durch deine Ausgaben, die du ja
schon hattest, wieder bekommen hast ..." (die Umsatzsteuer; bzw. gegenüber einem
Endverbraucher 'Mehrwertsteuer' genannt) "... musst du jetzt zurück zahlen."

Doch, bezogen auf die Umsatzsteuer ist das schon richtig, die kann vom FA (Finanzamt) zurückgefordert werden.

Dazu kommt, dass die USt. für einen Unternehmer keine Ausgabe, sondern ein neutraler Posten ist. Insofern ist dein Beispiel mit der Insolvenz von vorne bis hinten falsch.

Der Grund für die Rückforderung ist zudem völlig einsichtig:

Jemand meldet Gewerbe an und investiert erstmal im großen Stil. Gezahlte USt. kann er als Vorsteuer gegen das FA geltend machen. Wenn er selbst keine USt-pflichtigen Geschäfte tätigt, mindert auch nichts seinen Vorsteuerausgleichsanspruch ggü. dem FA. Folge: Praktisch erhält er die im Preis enthaltenen 19% USt. als Rabatt.
Fehlt ihm jetzt die sog. Totalgewinnerzielungsabsicht, ist also zu erwarten, dass das Gewerbe auf Sicht von 10 Jahren keine Gewinne abwirft, wird es als Liebhaberei eingestuft.
Damit ist dann auch klar, dass keine nennenswerten USt-pflichtigen Geschäfte vorliegen werden, die den Vorsteueranspruch ggü. dem FA mindern.

Dadurch wäre die USt. de facto kein neutraler Posten mehr, sondern der "Unternehmer" könnte auf Steuerzahlerkosten großzügige Rabatte rausholen.
Gleichzeitig besteht bei Nachweis der Liebhaberei der Nachweis, dass der "Unternehmer" nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war und daher die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzugewähren sind.

@ Nils: ob die Einstufung als Liebhaberei gut oder schlecht ist, ist eine Frage des Einzelfalles. Dem einen mag es recht sein, dem anderen nicht. Man stelle sich jemanden vor, der ein z.B. Windkraftprojekt als "Unternehmer" unter genannten Prämissen finanziert hat und jetzt die Liebhaberei "reingedrückt" bekommt. Der wird fluchen wie die Hölle, denn möglichweise lässt das seine gesamte Finanzierung auseinanderfliegen.

Weiterhin könntest du mal überlegen, dich mit deinen persönlichen Einschätzungen, was du dir vorstellen kannst und was nicht, etwas zurückzuhalten. Natürlich ist das dein gutes Recht, hier deine Meinungen und Vorstellungen kund zu tun. Wenn du allerdings schon von falschen Prämissen ausgehst und auf der Grundlage falsche schlüsse ziehst, dann ist das doch sehr suboptimal...Der Ratschlag, das FA anzurufen ist sicher goldrichtig. Allerdings sollte der anrufende nicht auf die Idee gebracht zu werden, die Rechtslage ggü. den FA-Beamten als "absurd" o.ä. zu bezeichnen bzw. dies dabei im Hinterkopf zu haben.
 
Hallo Merowinger,

danke für die fachliche Aufklärung bezüglich der Lage mit dem Finanzamt.

Wie auch immer es ist, ich denke, in einem Punkt sind wir uns absolut einig:
Im Einzelfall am besten direkt ... und natürlich vernünftig ... mit dem Finanzamt sprechen.

Das ist die einfachste und schnellste Lösung.
(Und wenn der Thread-Steller etwas 'neues' herausgefunden hat, kann er ja
bei Gelegenheit noch mal einen neuen Thread aufmachen: 'Tutorial ... so ist
die ALLGEMEINE ;) Rechtslage, wenn man sich als Band beim Finanzamt
melden will') ... oder ähnliches.

Beste Grüße
Nils
 
A
  • Gelöscht von peter55
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