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Mehrere rechtliche Fragen

E
Elly
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Hali Halo,

ich hab mal ein paar Fragen mit meiner Band.

1. In unserer Stadt ist eine Band, welche Deutschlandweit Konzerte gibt, schon 5 Alben hat und diese auch bei der GEMA angemeldet (Die Band spielt Ska-Punk). Da der Posaunist und Trompeter bei uns in der Stadtkapelle spielen und wir besser mit den Band-Mitglieden befreundet sind haben diese uns die Noten für 5 Stücke gegeben und uns auch in wie fern es rechtlich klappt die erlaubniss diese zu covern und dann auf konzerten zu spielen. Jetzt weiß ich nicht ob ich trotz der schriftlichen Erlaubniss der Band die Lieder noch bei der GEMA anmelden muss oder ob das jetzt alles reibungsfrei läuft.

2. Wir haben einige Lieder in unserer Band gecovert, da wir erst neu sind und erst 12 eigne LIeder haben, welche nicht für ein volles Abendprogramm reichen haben wir uns gedacht, dass wir ein paar Lieder von den ärzten, blink-182 und anderen Bands covern und dann dort damit auftreten. Ich habe mal gehört, dass wenn man die ersten 2 Takte bei den Liedern anders spielt, dass man dann keine GEMA zahlen muss oder so. In wie fern stimmt das und dürfen wir das ohne GEMA spielen.

3. Wir haben die gecoverten Lieder auch als DEMOS aufgenommen und wollten diese nun auf unserer Webseite als hörprobe anbieten. Ist das rechtlich erlaubt oder nicht.

4. Wir haben unsere eigenen Lieder geschrieben und diese nun auch aufgenommen. Jetzt wollen wir diese als Album veröffentlichen. Kostet es uns etwas, wenn wir die Lieder bei der GEMA anmelden???

5. Früher war unser Schlagzeuger immer 18 und konnte so unsere Verträge unterschreiben. Dieser studiert jedoch jetzt und hat die Band verlassen. Jetzt haben wir einen neuen 15 Jährigen Schlagzeuger (wir sind auch 15 und 16). Jetzt sind wir ja laut Gesetz nicht in der Lage Verträge zu unterschreiben, könnten dies nun die Eltern für uns übernehmen oder dürfen wir dies selber unterschreiben, da wir ja eine Band sind????


thx schon mal für eure antworten ;-)
 
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Hi Elly!
Lies bitte erst mal das hier. Vor allem die Sache mit kostenloser Rechtsberatung.

Ohne konkret werden zu wollen: Ich hab auch schon viel gehört, v.a. wenn es um diverse Rechteverwertungsgesellschaften geht. Und kann dir sagen: Das allermeiste, was ich gehört habe, war absoluter Schwachsinn! ;) Es gibt die wildesten Gerüchte, aber...

Ach, und noch was: Bitte schau dich grad in diesem Unterforum etwas um und nutz die Suchfunktion, ein paar deiner Fragen sind öfters mal dran. :)

MfG, livebox
 
Elly schneidet ein paar grundsätzliche Fragen an, die zwar alle schon in anderen Threads beantwortet sind - insofern wäre eine Benutzung der SuFu sicherlich empfehlenswert/er gewesen - aber ich versuch's mal kurz zu bündeln:

COVERN:
Das Covern - eins-zu-eins-Nachspielen von Fremdkompositionen - bedarf keiner grundsätzlichen Erlaubnis. Erst wenn man ein Werk entscheidend verfremdet oder durch eine Bearbeitung verändert muss man die Erlaubnis der Rechteinhaber einholen.

AUFFÜHRUNG VON COVER-VERSIONEN:
Der Veranstalter muss für die Aufführung von verwertungsrechtlich geschützten Songs eine Lizenzgebühr bezahlen - in Deutschland an die GEMA. Egal, ob man da nur 5 Songs der Busters oder noch weitere Songs der Ärzte oder von wem auch immer aufführt.

COVER-DEMOS AUF DER WEBSITE:
Lies dazu mein Tutorial unter "Beispiel 2 / Coverbands": https://www.musiker-board.de/vb/mus...-websites-mit-hoerbeispielen.html#post1043376

GEMA-KOSTEN /
Eine GEMA-Mitgliedschaft rechnet sich erst ab einer bestimmten Anzahl von Auftritten bzw. wenn ein Tonträger auch Airplays hat (also in Radio oder TV gesendet wird). Für eine Newcomerband ist das am Anfang sicherlich zu verneinen.
Im Rahmen der Musikbranchenworkshopreihe GO PROFESSIONAL des Rock.Büro SÜD (das ist quasi so etwas wie eine HCA-Kompetenztour durch den Süden) werden wir auch drei KOSTENLOSE GEMA-Workshops anbieten, wo z.B. transparent dargestellt wird, wann es für welche Art der Verwertung welchen Geldbetrag an Ausschüttung gibt (z.B. bei Live-Konzerten oder bei Airplays).
Termine und ausführliche Infos gibt es hier: http://www.allmusic.de/tool.php?too...iv_1=6013&navibis=1&setaktiv_2=0&setaktiv_9=0

GESCHÄFTSFÄHIGKEIT:
it 15 oder 16 ist man noch beschränkt geschäftsfähig! Details zur Geschäftsfähigkeit bitte hier nachlesen: http://remuspedia.jura.uni-saarland.de/index.php/Geschäftsfähigkeit

lg.
 
Bernds Posting möchte ich noch hinzufügen, dass diese "2 Takte (5 Sekunden oder was es noch alles gibt) geschützter Musik dürfen vergütungsfrei aufgeführt, wiedergegeben, vervielfältigt oder sonst was werden" -Geschichte ins Reich der Fabel gehört.

Sobald ein verwertungsrechtlich geschütztes Werk erkennbar ist, ist eine Vergütung für die Verwertung zu entrichten. Bestes Beispiel: Jingles. Denkt an die 5 Telekom "Tönchen" oder die Süddeutschlandkenner unter Euch an den seit Jahrzehnten von Bayern 3 für die Verkehrsnachrichten verwendeten Jingle. Alles vergütungspflichtig - ab der 1. Sekunde.

Viele Grüße
Marc
 

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