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Werbefritze
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Hallo Freunde des Musikrechts,
als relativer Neuling auf diesem Gebiet habe ich ein paar Fragen zum Thema
Werbemusik und ich würde mich freuen, wenn mir jemand aus seiner Sicht
Antworten zu folgendem Szenario gäbe:
Stellt Euch vor, ein Komponist wird mit der Erstellung einer Werbemusik beauftragt,
für die er eine angemessene Vergütung erhält.
Stellt Euch vor, in der Rechnung, die er anschließend verschickt (es gibt keinen Vertrag),
stünde "Entwicklung einer Werbemusik für das Projekt X inklusive Buyouts für zwei Monate TV, Funk und Kundenhomepage ab Erstausstrahlung"
Dazu die Honorarsumme. Mehr nicht.
(Mit "Buyouts" sind in der Werbebranche üblicherweise die Nutzungsrechte gemeint,
dies nur zur Erklärung - ein Anwalt würde das aber vielleicht weitergehend interpretieren).
Stellt Euch weiter vor, die Musik kommt super an und nun überlegt der Komponist, einen ganzen Song daraus zu machen, da eine Plattenfirma sich dafür interessiert.
Nun zu den Fragen:
Könnte der Auftraggeber der Werbemusik ihm da einen Strich durch die Rechnung machen und sagen:
"Moment mal - wir haben die Produktion der Musik ja bezahlt, also wollen wir auch was vom Kuchen haben?"
Mit anderen Worten: Könnte man aus der Formulierung in der Rechnung schließen,
dass der Komponist die Masterrechte an der Aufnahme abgetreten hat?"
Oder, um gleich einen möglichen Ausweg anzudenken:
Wenn der Komponist nun die Musik in längerer Fassung neu aufnimmt,
entstünden dann nicht ohnehin völlig neue Masterrechte, über die er frei verfügen könnte?
Normalerweise müsste einem Werbetreibenden ja ohnehin damit gedient sein,
wenn die Musik aus seinem Spot auch als Single erscheint. Dennoch würde mich Eure
Einschätzung der Lage interessieren.
Danke & Grüße
Fritz
als relativer Neuling auf diesem Gebiet habe ich ein paar Fragen zum Thema
Werbemusik und ich würde mich freuen, wenn mir jemand aus seiner Sicht
Antworten zu folgendem Szenario gäbe:
Stellt Euch vor, ein Komponist wird mit der Erstellung einer Werbemusik beauftragt,
für die er eine angemessene Vergütung erhält.
Stellt Euch vor, in der Rechnung, die er anschließend verschickt (es gibt keinen Vertrag),
stünde "Entwicklung einer Werbemusik für das Projekt X inklusive Buyouts für zwei Monate TV, Funk und Kundenhomepage ab Erstausstrahlung"
Dazu die Honorarsumme. Mehr nicht.
(Mit "Buyouts" sind in der Werbebranche üblicherweise die Nutzungsrechte gemeint,
dies nur zur Erklärung - ein Anwalt würde das aber vielleicht weitergehend interpretieren).
Stellt Euch weiter vor, die Musik kommt super an und nun überlegt der Komponist, einen ganzen Song daraus zu machen, da eine Plattenfirma sich dafür interessiert.
Nun zu den Fragen:
Könnte der Auftraggeber der Werbemusik ihm da einen Strich durch die Rechnung machen und sagen:
"Moment mal - wir haben die Produktion der Musik ja bezahlt, also wollen wir auch was vom Kuchen haben?"
Mit anderen Worten: Könnte man aus der Formulierung in der Rechnung schließen,
dass der Komponist die Masterrechte an der Aufnahme abgetreten hat?"
Oder, um gleich einen möglichen Ausweg anzudenken:
Wenn der Komponist nun die Musik in längerer Fassung neu aufnimmt,
entstünden dann nicht ohnehin völlig neue Masterrechte, über die er frei verfügen könnte?
Normalerweise müsste einem Werbetreibenden ja ohnehin damit gedient sein,
wenn die Musik aus seinem Spot auch als Single erscheint. Dennoch würde mich Eure
Einschätzung der Lage interessieren.
Danke & Grüße
Fritz
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