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soju
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Folgender fiktive Fall: Der Musiker Elchy (fiktiver Name) hat einen witzigen Song geschrieben mit dem Titel "Volksfest-X Shuttle" (Name verallgemeinert). Diesen hat er auf youtube gestellt, der Clip erfreut sich moderater Beliebtheit und wurde auch schon hier und da verlinkt, u.a.von der Betreiberfirma der Buslinie, die zum Volksfest-X fährt.
Jetzt hat sich die Stadt YZ (Name verallgemeinert) bei Elchy gemeldet, die das Volksfest-X veranstaltet. Elchy hätte gegen das Markenrecht verstoßen, da der Name "Volksfest-X" markenrechtlich geschützt ist und werde aufgefordert, eine Erlaubnis einzuholen, die ggf. Lizenzgebühr mit sich bringt.
Elchy versucht natürlich, die Sache friedlich zu lösen, aber sollte es darauf ankommen: was meint ihr, darf XY das? Es gibt doch bereits einige Songs, in denen Marken im Titel genannt werden, z.B. "Mercedes Benz", "Eisgekühlter Bommerlunder", "Du hast Dein Iphone verlorn"...
....vielen Dank im voraus für eure Meinungen...
P.S. Es handelt sich nicht um das große Volksfest in der Weißwurschtmetropole.
Jetzt hat sich die Stadt YZ (Name verallgemeinert) bei Elchy gemeldet, die das Volksfest-X veranstaltet. Elchy hätte gegen das Markenrecht verstoßen, da der Name "Volksfest-X" markenrechtlich geschützt ist und werde aufgefordert, eine Erlaubnis einzuholen, die ggf. Lizenzgebühr mit sich bringt.
Elchy versucht natürlich, die Sache friedlich zu lösen, aber sollte es darauf ankommen: was meint ihr, darf XY das? Es gibt doch bereits einige Songs, in denen Marken im Titel genannt werden, z.B. "Mercedes Benz", "Eisgekühlter Bommerlunder", "Du hast Dein Iphone verlorn"...
....vielen Dank im voraus für eure Meinungen...
P.S. Es handelt sich nicht um das große Volksfest in der Weißwurschtmetropole.
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