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Markennamen im Songtitel

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soju
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Folgender fiktive Fall: Der Musiker Elchy (fiktiver Name) hat einen witzigen Song geschrieben mit dem Titel "Volksfest-X Shuttle" (Name verallgemeinert). Diesen hat er auf youtube gestellt, der Clip erfreut sich moderater Beliebtheit und wurde auch schon hier und da verlinkt, u.a.von der Betreiberfirma der Buslinie, die zum Volksfest-X fährt.

Jetzt hat sich die Stadt YZ (Name verallgemeinert) bei Elchy gemeldet, die das Volksfest-X veranstaltet. Elchy hätte gegen das Markenrecht verstoßen, da der Name "Volksfest-X" markenrechtlich geschützt ist und werde aufgefordert, eine Erlaubnis einzuholen, die ggf. Lizenzgebühr mit sich bringt.

Elchy versucht natürlich, die Sache friedlich zu lösen, aber sollte es darauf ankommen: was meint ihr, darf XY das? Es gibt doch bereits einige Songs, in denen Marken im Titel genannt werden, z.B. "Mercedes Benz", "Eisgekühlter Bommerlunder", "Du hast Dein Iphone verlorn"...

....vielen Dank im voraus für eure Meinungen...

P.S. Es handelt sich nicht um das große Volksfest in der Weißwurschtmetropole.
 
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merci für den Hinweis - ich hatte den Barbie-Artikel wohl aufgrund des Titels übersehen
 
Hallo zusammen,

wenn man in einem Songtext den Namen einer Ladenkette kritisch erwähnt, könnte man dann rechtlich belangt werden?

Viele Grüße,

Flowmo



edit/ambee: frage in bestehenden thread mit gleicher fragestellung verschoben
 
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Gerhard Eichberger


Hallo zusammen,

wenn man in einem Songtext den Namen einer Ladenkette kritisch erwähnt, könnte man dann rechtlich belangt werden?
Ja, das könnte man, und zwar wegen übler Nachrede und Geschäftsschädigung. Ob es in der Praxis vorkommt, ist dann eine andere Frage (und kommt auf die diesbezügliche Einstellung des betroffenen Unternehmens an).

DRAHDIWABERL hat ein Lied namens "McDonald's massacre". Das sollte auch der Titel der LP werden, wo dieses Lied drauf ist. Allerdings befürchtete die Plattengesellschaft, daß McDonald klagen könnte und verlangte daher, daß die LP den Namen "McRonalds Massaker" bekam. Und das Lied wurde auf der LP (die 1982 erschien) "Mc--Massacre" genannt (wobei in der Liedliste auf der Rückseite der LP das "--" durch zwei gezeichnete Hamburger ersetzt war). Auf der Live-LP "Wer hat hier Pfui geschrien?" (die 1983 erschien) wurde dieses Lied dann "Big McDonalds massacre" genannt. Auf der 1991 erschienenen LP/CD "The worst of Drahdiwaberl" hieß dieses Lied "Big Mac Donald's Massacre". Wie es auf den diversen von der Plattengesellschaft (die ja von einer anderen Plattengesellschaft übernommen wurde, welche wiederum von einer anderen Gesellschaft übernommen worden ist, welche dann von einem Major geschluckt wurde) herausgebrachten Samplern heißt, weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf, da fehlt mir der Überblick. (Manche Musiker von DRAHDIWABERL ärgern sich darüber, daß diese Plattengesellschaft Sampler von DRAHDIWABERL herausbringt, ohne die Band überhaupt davon zu verständigen geschweige denn zu fragen.)

Und dann gab es einen zweiten vergleichbaren Fall, wieder bei DRAHDIWABERL:
Im Jahr 2000 erschien die CD "Torte statt Worte", deren letztes Lied "Schulterschluss" heißt. In diesem Lied wurden die FPÖ und mehrere FPÖ-Politiker namentlich angegriffen. Die CD war schon gepreßt und die Covers gedruckt und das Teil fertig zur Auslieferung. Plötzlich hatte die Plattengesellschaft (mittlerweile eine andere als die damalige) Bedenken wegen diesem Lied - die Anwälte der Plattengesellschaft stoppten die Auslieferung und vernichteten die CD. Stefan Weber (der Kopf von DRAHDIWABERL) wurde vor die Wahl gestellt: Entweder er stimmt zu, daß "Schulterschluss" von der CD runterkommt oder die ganze CD erscheint nicht. Obwohl Stefan unbedingt "Schulterschluss" draufhaben wollte, akzeptierte er dann doch, daß die CD ohne diesem Lied erscheint. Dann wurde die CD ohne diesem Lied neu gepreßt und diese dann in die bereits vorhandenen Covers gegeben. Jetzt steht auf der Rückseite des Covers zwar das Lied "Schulterschluss" angegeben, aber das Lied ist nicht auf der CD. (Später ging diese Plattengesellschaft in Konkurs und die Vervielfältigungsrechte gingen an ein Plattengeschäft, das daraufhin eine "Limitierte Fan-Edition inkl. Schulterschluss (dem verbotenem Lied)" von "Torte statt Worte" herausbrachte und diese zu einem recht hohen Preis verkaufte. Das hat die Musiker sehr geärgert, aber sie konnten nichts dagegen tun. Klagen hat es wegen "Schulterschluss" keine gegeben.

Im Lied "Torte statt Worte" von DRAHDIWABERL wird übrigens die Kronen-Zeitung angegriffen. Auch da gab es kein Problem. Genausowenig wie beim Lied "Killer von Billa", das auf der LP/CD "Das letzte Konzert/Reif für den Pepi" von DRAHDIWABERL drauf ist, in dem auch vom "Schweindl vom Meinl" die Rede ist.

Das soll jetzt nicht heißen, daß sowas immer glimpflich verläuft.

Kennt jemand einen Fall, wo ein angegriffenes Unternehmen tatsächlich rechtliche Schritte gegen eine Band unternommen hat?


Gerhard
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Urgh,

sehe grade, dass die Links von ambee schon fast alles beantworten - hab aber alles schon getippt - also raus mit dem Beitrag:

Erstmal grunds. vorweg - diese Markengeschichte betrifft nur gewerbliche Tätige. Wenn die Musik nur privat gemacht wird, kommt allerdings die von Gerhard genannte Rufschädigung in Betracht. Dadurch ist man auch betroffen und könnte man wohl sehr schnell auf´s Glatteis kommen!? Ansonsten muss man Künstlern wohl eine gewisse Gestaltungsfreiheit einräumen.

Ich hatte vor längerer Zeit mal beruflich auch mit solchen Fragestellungen zu tun. Ich erinnere mich, dass folgendes Prinzip gilt:

Handelt es sich beim Markennachahmer (betr. auch ähnliche Namen oder Logos) oder -kopierer um ein Gewerbe, dass absolut nichts mit dem Markenihaber zu tun hat, ist eine Verwendung durchaus nicht ausgeschlossen. Nehmen wir mal an, ein Blumenladen nennt sich Siemens. Vll. heißt der Inhaber sogar so. Da wäre ich ziemlich sicher, es gibt keine Probleme. Wird allerdings die Verwechslungsgefahr zu groß, geht es nicht. Das Siemens-Logo wird für den Blumenladen wahrsch. nicht durchgehen. Ich würde bei solchen Fragestellungen nie zu hochmütig werden!!!

Musik ist ein bischen ein Sonderfall, denn es kommt eher nicht zu gewerbsmäßigen Verwechslungen oder Konkurrenzsituationen mit Markeninhabern. Doch eine Verbreitungskraft und Massenwirkung sind wohl gegeben. Also, muss man sich vorher Gedanken machen. Tonzeichen sind übrig. auch als Marke schutzfähig - z. B. ein Jingle o. ä.

Grundsätzlich wäre es wohl das Beste von vorneherein auf Markennennungen zu verzichten oder man lässt sich die Verwendung von der Rechtsabt. des Unternehmens eben genehmigen. Kann aber auch umständlich oder sogar teuer werden.

Namensänderungen wie McRonalds sind auch Grauzonen, auf die ich mich nicht verlassen würde. Es besteht Verwechslungsgefahr. Wenn der Adressat McDonalds daraus klar hervor geht, ist das rufschädigende Ergebnis ja das gleiche.

Falls es mal Ärger gibt, wird man nicht gleich verklagt. Folgendes wird dann geschehen (schlimm genug):

1. Abmahnung kommt, die teuer ist (> 1000€ ?)
2. Unterlasungserklärung wird von dir abgeben
3. Songs müssen umgetextet werden und CD landen auf dem Müll
4. Schlimmer wirds, wenn Herausgabe von Gewinns oder Schadenersatz gefordert wird.
5. Oder es kommt sogar zu Schmerzensgeldforderungen.

Hier noch Links, wo man nach angemeldeten Marken suchen kann. Kann ich hier aber nicht detailliert erläutern, denn das würde zu weit führen:

http://www.wipo.int/romarin (für weltweite Suche)
http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLUS/databases/searchCTM.de.do
http://tmview.europa.eu/tmview/welcome.html?language=de

Liebe Grüße
adola
 
Gerhard Eichberger


Nun, ich möchte anhand von zwei Videos mal darstellen, wie das im Falle von DRAHDIWABERL ausschaut. Beide sind vom Lied "McDonald's massacre" (wie auch immer dieses Lied geschrieben wurde). Dies, damit man sich mal vorstellen kann, wie das gemacht wurde uns wie ich das mit der Rufschädigung und mit übler Nachrede oder Geschäftsschädigung meine - also meiner Ansicht nach hätte das Lied schon Anlaß zu einer Klage geben können. Das Lied ist übrigens teilweise englisch und teilweise deutsch:

Hier die Studioversion aus dem Jahr 1982:




Und hier ein Ausschnitt des Liedes live (als Medley mit anderen Liedern, McDonald's massacre geht von 2'13" bis 5'25":


Also, ich finde schon, daß das nicht unproblematisch war.


Gerhard
 
Moin,

wenn sich darüber einer aufregt, zeigt das nur wie humorlos die Welt sein kann. Klar kann das passieren, aber besonders ´rufschädigend´ fand ich die Show nicht. War eher etw. albern. Hab den Text aber nicht richtig verstanden.
Nicht falsch verstehen - ich finde Show auf der Bühne grunds. gut. Ich hätte die Burger-Konsumenten aber eher als Zombies dargestellt. :D

Das erinnert mich irgendwie an Schlingensief. :hail:

Das erste Video war übrig. GEMA-gedongelt. Das Bild sah je schon mehr splattermäßig aus...


Viele Grüße
 
hallo gerhard und adola,

vielen dank für eure infos. ich merke schon no risk no fun. wie sich das vereinfacht für mich darstellt heißt das es steht Künstlerfreiheit vs. Rufschädigung (ich schreibe und singe noch privat). und auch wenn es dieses unternehmen noch so verdient hat, haben die eher mal n paar scheine locker um sich zu "wehren" auch wenn ich recht habe mit dem was ich sagen würde...
 

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