marktheshark
Registrierter Benutzer
Hi Studiobesitzer,
vielleicht kann mir einer sagen was er schreiben würde, wenn ein Studiokunde auf mehrfache Mahnung nicht zahlt. Der logische Schritt ist die Beantrag eines Mahnbescheides. (wir gehen davon aus das alle Kommunikationsversuche gescheitert sind)
Da muss man unter dem Punkt Hauptforderung eintragen welcher Art die Forderung ist.
Wäre das wohl eher
Katalognummer 5, Dienstleistungsvertrag
oder eher
Katalognummer 44, Werkvertrag
Was sind denn da so die Meinung oder die bestehenden Erfahrungen unter Studiobesitzern.
Könnte sein, das jemand das mal braucht, rein theoretisch
Gruss Mark
vielleicht kann mir einer sagen was er schreiben würde, wenn ein Studiokunde auf mehrfache Mahnung nicht zahlt. Der logische Schritt ist die Beantrag eines Mahnbescheides. (wir gehen davon aus das alle Kommunikationsversuche gescheitert sind)
Da muss man unter dem Punkt Hauptforderung eintragen welcher Art die Forderung ist.
Wäre das wohl eher
Katalognummer 5, Dienstleistungsvertrag
oder eher
Katalognummer 44, Werkvertrag
Was sind denn da so die Meinung oder die bestehenden Erfahrungen unter Studiobesitzern.
Könnte sein, das jemand das mal braucht, rein theoretisch
Gruss Mark
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