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Mahnbescheid wegen Tonstudio

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marktheshark
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Hi Studiobesitzer,

vielleicht kann mir einer sagen was er schreiben würde, wenn ein Studiokunde auf mehrfache Mahnung nicht zahlt. Der logische Schritt ist die Beantrag eines Mahnbescheides. (wir gehen davon aus das alle Kommunikationsversuche gescheitert sind)

Da muss man unter dem Punkt Hauptforderung eintragen welcher Art die Forderung ist.
Wäre das wohl eher
Katalognummer 5, Dienstleistungsvertrag
oder eher
Katalognummer 44, Werkvertrag

Was sind denn da so die Meinung oder die bestehenden Erfahrungen unter Studiobesitzern.

Könnte sein, das jemand das mal braucht, rein theoretisch :)

Gruss Mark
 
Eigenschaft
 
Ich würde da nichts selbst machen. Bei Geschäftskunden könnte man sich an den gewerkschaftlichen Rechtschutz wenden. Wenn man in der Gewerkschaft ist, was als Solo-Selbstständiger bei ver.di möglich ist.

Bei Privatkunden und kleineren Beträgen: Online-Inkassobüro
Bei größeren Beträgen: Inkassobüro oder Anwalt

Kommt auch auf den Schuldner drauf an und was man über ihn weiß. Evtl. weiss man ja schon, das Hopfen und Malz verloren sind.

Ich hatte aber zum Glück noch keine größeren Probleme in der Richtung.
 
Da muss man unter dem Punkt Hauptforderung eintragen welcher Art die Forderung ist. Wäre das wohl eher
Katalognummer 5, Dienstleistungsvertrag
oder eher
Katalognummer 44, Werkvertrag
Kommt darauf an, welche Leistung versprochen oder erbracht wurde.

Der Werkvertrag (§ 631 BGB) unterscheidet sich insoweit vom Dienstvertrag, als das Ergebnis/die Leistung auf den Eintritt eines (vorher) bestimmten Erfolges gerichtet ist und dieser bestimmte Erfolg dann auch vom Auftragnehmer geschuldet wird, z.B. die Reparatur eines Fahrzeuges in der Werkstatt oder der Frachtvertrag mit einem Paketversender. Wenn das Auto mit demselben Fehler die Werkstatt wieder verläßt oder das Paket in Beirut statt in Bayreuth landet, wurde der Vertrag nicht erfüllt.

Bei einem Dienstvertrag (§ 611 BGB) wird (lediglich) die Dienstleistung an sich geschuldet, unabhängig davon, ob der Erfolg eintritt oder nicht. Wenn Du einen Vertrag mit einem Fitness-Center machst, dann schuldet Dir die Mucki-Bude nicht etwa einen bestimmten Muskelzuwachs innerhalb einer bestimmten Zeit, um den Vertrag zu erfüllen.

Siehe auch

-> http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstleistungsvertrag und

-> http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag

Du siehst: tatsächlich kommt es in dem hypothetischen Fall darauf an, welche Leistungen die Vertragsparteien tatsächlich vereinbart haben, wobei derartige Verträge durchaus Merkmale von Dienst- und Werkleistungsverträgen aufweisen können.
 
Vielen Dank,

ich denke in einem Fall von Buchung von Studiozeit zwecks Aufnahmen und Mischung, abgerechnet nach Stunden ist das eher ein Dienstvertrag.

Gruss Mark
 
Hi,

wenn kein Reden, kein Angebot (vllt. Ratenzahlung) mehr hilft, dann würde ich sofort einen Anwalt einschalten. Ich habe persönlich gute Erfahrungen mit der Firma [Name entfernt. Empfehlungen für Inkasso-Unternehmen gehören nicht hier hin. Gruß, Sticks] gemacht. Da kommen dann keine zwei bösen Typen an die Tür, sondern die übernehmen den kompletten Vorgang und es kostet dich erstmal nur 15 Euro oder so für die erste Mahnung vom Anwalt. Danach läuft das dann einfach so weiter bis vor Gericht. Du kannst selbständig entscheiden, ob du abbrichst oder durchziehst etc. Ist empfehlenswert, achte aber darauf dass du nicht unmenschlich wirst. Forderungen einfordern ist aber dein gutes Recht.:redface:

Ich würde das als Dienstleistungsvertrag bezeichnen.

Beim Werkvertrag wäre ja nur das Ergebnis geschuldet und sonst nix. Es gibt aber auch Mischformen wie zum Beispiel bei Hotels, das sind ja dann Mietverträge, Dienstverträge etc. in einem Vertrag.
 

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