Mackie Thump TH-15A/ Refurbished + Gitarre

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dubstepsnowman
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Hallo,

ich bin in diesem Preisgement auf die o.g aktive Box gestoßen und Frage mich nun was hat das mit dem Refurbished auf sich? Ist immerhin fast 100 € günstiger. Ich möchte die Box dazu nutzen meinen POD HD 500 im Homestudio wiederzugeben.

lg
 
Eigenschaft
 
Hallo,

"refurbished" ist ungefähr soviel wie generalüberholt. Also gebraucht und vom Hersteller überprüft/instandgesetzt.

Viele Grüße
Klaus
 
Dazu wäre vielleicht noch zu sagen, das Refurbished Geräte meistens eine eingeschränkte Garantie haben. Während Thomann und Co mittlerweile freiwillig 3 Jahre geben, haben Refurbished Geräte oftmals nur ein Jahr oder sogar weniger. Lies das Kleingedruckte, nicht das du dich nachher ärgerst. Ansonsten hätte ich keine Bedenken eine vom Hersteller Generalüberholte Box zu kaufen.
 
Vielen Dank für die Infos! Ich bestell das Ding einfach mal =)
 
So oder so bleiben dir aber die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung ;-)

- Gesendet von meinem Todesstern -
 
Nein, eben nicht. Refurbished Geräte gelten nicht als Neuware, von daher gibt es da meistens nur ein eingeschränktes Gewährleistungsrecht. Der Händler KANN natürlich 2 Jahre einräumen, aber er MUSS nur 6 Monate. Wobei die meisten von sich aus 1 Jahr geben. Ausserdem KANN der Händler bestimmte Dinge von der Gewährleistungs ausnehmen (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten) aber er MUSS nicht. Das ist ein ziemlich komplexes Feld. Deshalb immer von Händler zu Händler mal einen Blick in die AGBs werfen, da stehts drin.
 
Wo hast du den ganzen Quatsch denn her? Gewährleistung kannst du per AGB nicht ausschließen, das kannst du nur im Rahmen von beiderseitiger Verhandlung vereinbaren nach 444 BGB. Und wie kommst du auf 6 Monate? Gewährleistung hat überhaupt nix aber auch wirklich gar nix damit zutun ob das Teil neu oder gebraucht ist. Guck mal ins Gesetz, bitte :) Lesetipps: 305, 307, 308, 309, 434, 437, 438 (!), 439, 444, 474, 475 (!), 476 BGB

http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung (noch ein guter Überblick über die Materie)

- Gesendet von meinem Todesstern -
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Gebrauchtware kann die Gewährleistung auf 12 Monate wirksam begrenz werden. Das mag auf dem Todesstern anders geregelt sein...:D
 
Richtig. Wenn sich die Parteien darauf EINIGEN. Einigkeit in diesem Sinne besteht aber gerade NICHT, wenn der Verkäufer das per AGB diktiert. Dann greift die gesetzliche AGB Kontrolle nach 305 ff. BGB. Hast du auch nur einen einzigen der von mir zitierten Paragraphen gelesen? :rolleyes: Guck nochmal in 309 S.1 Nr. 8b und 375 BGB bitte. Und ansonsten gib mir ein Urteil des BGH oder EuGH in dem dieses Gewährleistungsrecht eingeschränkt wurde. Andernfalls ist deine Aussage inhaltsleer und obsolet ;)

- Gesendet von meinem Todesstern -
 
Hallo,

vielleicht können wir nach diesem kurzen juristischen Exkurs wieder zum Thema zurückfinden? Mal abgesehen davon, dass konkrete Rechtsberatung in einem Internetforum auch gar nicht stattfinden darf. Alles weitere gerne im Subforum Musik-Praxis/Musikbusiness & Recht.
 
Hast Recht, sry. Konnte das nur so nicht stehen lassen weil es einfach falsch ist ;-) Und ja, ich kenn mich damit aus weil ichs studiert habe (fast fertig).

Entschuldige nochmals, nächstes Mal wird es per PN geklärt :)

- Gesendet von meinem Todesstern -
 
Andernfalls ist deine Aussage inhaltsleer und obsolet
Sorry, die Gültigkeit gesetzlicher Bestimmungen hängt nicht davon ab, ob ich Dir irgendwas beweise...:hat:

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Hallo,

vielleicht können wir nach diesem kurzen juristischen Exkurs wieder zum Thema zurückfinden? Mal abgesehen davon, dass konkrete Rechtsberatung in einem Internetforum auch gar nicht stattfinden darf. Alles weitere gerne im Subforum Musik-Praxis/Musikbusiness & Recht.
Die Frage war (ausschließlich) eine Juristische, s. #1. Vielleicht kann man den Thread verschieben.
 
Die Frage kann im Kontext des gewählten Unterforums nur als technische Frage verstanden werden. Andernfalls wäre der ganze Thread OT.
 

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