Lollar Pickup // Dealer

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Nabend,

kennt jemand von euch nen guten deutschen Dealer, der Lollar Pickups anbietet?
Ich liebäugle mit neuen Firebird PUs, nun ist die Frage Import oder nicht.
Danke!

Gruß Tobi
 
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gibts bei Real Guitars und Station Music. Weiß allerdings nicht ob die auch die Mini HB's haben...Lollars sind aber super PU's - hatte mal nen Lollar P90 in ner SG und der war die Hölle!
 
gibts bei Real Guitars und Station Music. Weiß allerdings nicht ob die auch die Mini HB's haben...Lollars sind aber super PU's - hatte mal nen Lollar P90 in ner SG und der war die Hölle!

Station music bietet auf der HP keine Firebird PUs an, schade.
Bei Real Guitars muss ich mal gucken.
Aber preislich wäre ein Import nicht sooo viel teurer.
Die 19% schlagen halt ein :redface:
 
...ja, unsere tollen Importgesetzte. Bei den Pickups müsstest du aber noch ohne Zoll durchkommen, die Grenze liegt mittlerweile glaub ich bei 300 Euro, nur die Mehrwertsteuer nervt halt.
 
...ja, unsere tollen Importgesetzte. Bei den Pickups müsstest du aber noch ohne Zoll durchkommen, die Grenze liegt mittlerweile glaub ich bei 300 Euro, nur die Mehrwertsteuer nervt halt.

Falsch. Die Einfuhrgrenze liegt bei 500€, aber nur für Ware, die du "am Mann" trägst. Also wenn du aus dem Land persönlich kommst und dort was gekauft hast.
Wer per Mailorder bestellt, muss voll versteuern.
 
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Ja sag ich doch, dass man es versteuern muss - hab ich doch eben oben geschrieben!? Nur Zoll dürfte bis zu 300 Euro halt noch keiner drauf kommen.
 
Ja sag ich doch, dass man es versteuern muss - hab ich doch eben oben geschrieben!? Nur Zoll dürfte bis zu 300 Euro halt noch keiner drauf kommen.

Eben das ist falsch. Bei Bestellungen wird IMMER Zoll verlangt, es sei denn die Versandkosten sind höher als der Warenwert, wie bei einem Gitarrenkoffer bei mir geschehen. Versand lag bei 50€, gekostet hatte er 35€. Da wurde aus Kulanz kein Zoll erhoben. Neuerdings gibt es eine Anhebung der Geringwertigkeit. Davon ganz am Ende.

Zoll schrieb:
Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln
Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen.

Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.


Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:


bla bla bla...


andere Waren


bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro


Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro


Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Dies betrifft wie gesagt nur Waren die man selbst mitführt.

Zoll schrieb:
Bestimmungen im Postverkehr
Sendungen, die im Postverkehr in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verbracht oder aus diesem ausgeführt werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung.

Postverkehr ist die Beförderung von Waren in Postsendungen, die nach den Vorschriften des Weltpostvertrages durchgeführt wird. Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland bei Postsendungen, die durch die Deutsche Post AG befördert werden, der Fall.
Der Begriff einer Postsendung (z.B. Brief, Päckchen, Paket) richtet sich ausschließlich nach den Postvorschriften. Ebenso bewertet auch die Zollverwaltung diese Sendungen.
Die in Briefen, Päckchen und Paketen beförderten Gegenstände sind Waren im zollrechtlichen Sinne, da es sich dabei um bewegliche Güter aller Art handelt. Alle Waren, die in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verbracht oder aus diesem ausgeführt werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung.
Dies gilt auch für Postsendungen. Damit sind Waren aus Ländern, die nicht zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft gehören (Drittländer) bei einer Zollstelle zu gestellen, das bedeutet vorzuführen. Genauso sind die Zollvorschriften zu beachten, wenn Waren mit der Post in ein Drittland versandt werden.
Für die Ein- und Ausfuhr von Waren im Postverkehr existieren jedoch einige Sonderbestimmungen, die von den allgemeinen zollrechtlichen Regelungen abweichen und das Verfahren vereinfachen sollen.

Hinweis:
Briefe, Päckchen und Pakete können auch von anderen Dienstleistungsunternehmen als der Deutschen Post AG befördert werden. Diese Unternehmen sind im Hinblick auf die Zollbehandlung jedoch "normale" Speditionen. Die nachfolgenden, die Deutsche Post AG betreffenden, Ausführungen sind daher auf diese Unternehmen nicht übertragbar.

Postsendungen aus Ländern des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft werden regelmäßig nicht von der deutschen Zollverwaltung behandelt, da sie im Binnenmarkt befördert werden. Sofern die Deutsche Post AG allerdings Anhaltspunkte dafür besitzt, dass sich in der Postsendung Gegenstände befinden, die gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot verstoßen, legt sie auch diese Postsendung der zuständigen Zollstelle vor (Verbote und Beschränkungen).

Ebenso kann die Zollverwaltung innergemeinschaftliche Postsendungen öffnen und prüfen, sofern der Verdacht besteht, dass gegen die Einhaltung von verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften verstoßen wurde.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften liegt unter anderem beim Versand von Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten vor, sofern diese Tabakwaren ohne gültige deutsche Steuerzeichen versandt werden.
Dies gilt unabhängig davon, ob dem Versand private oder gewerbliche Erwägungen zu Grunde liegen. In diesen Fällen ist die Tabaksteuer durch den Steuerschuldner zu entrichten. Gleichzeitig werden die Tabakwaren durch die Zollverwaltung sichergestellt.

Desweiteren...
Zoll schrieb:
Sendungen mit geringem Wert
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht.

Die Befreiung ist unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers und unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder Geschenksendungen handelt.

Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:

Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
Tabakwaren,
Parfüm und Eau de Toilette.


Hinweis:

Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro. Nur Postsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, sind vollständig einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).

Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.

Also, alles unter 150€ ist auf dem Postweg befreit und nicht die 300€. Die gelten nur für selbst Mitgebrachtes.
Das betrifft aber nur die Zollgebühr. Die Umsatzsteuer von 19% ist immer zu entrichten, soweit ich verstanden habe.
 
ok, glaub ich Dir wenn Du das sagst. Hatte nur kürzlich Pickups und ein paar Kleinteile in den Staaten für 250 Euro bestellt, und da kam kein Zoll drauf. Hab ich wohl Glück gehabt!
 
ok, glaub ich Dir wenn Du das sagst. Hatte nur kürzlich Pickups und ein paar Kleinteile in den Staaten für 250 Euro bestellt, und da kam kein Zoll drauf. Hab ich wohl Glück gehabt!

Ich will ja garnicht den Besserwisser raushängen lassen. Ich spreche halt zum einen aus eigener Erfahrung und halt auch aus eigener Recherche. Ich hab fast alle meine Gitarren aus den USA und demnach einiges an Zeit letztes Jahr mit dem Zoll verbracht. Die Quotes oben sind alle von der offiziellen Zoll Homepage, also aus erster Hand.
Manchmal rutscht halt was durch. Es kommt natürlich auch immer darauf an, wie die Päckchen in den USA aufgegeben werden.
Wenn die Kleinteile als Geschenkpaket aufgegeben werden, läuft das unter privat und das kriegt der Zoll dann auch nicht immer mit.
 
hallo zusammen, ich hoffe, das ist der richtige thread. Ich überlege in meine Squier CV 60s tele nen Lollar Royal T Neck Pickup einzubauen, um am Hals einen strattigeren Ton zu erzielen. Auf Youtube gibt's vielversprechende Soundbeispiele. Hat jemand persönliche Erfahrungen und kann etwas dazu beisteuern?
Außerdem überlege ich, ob ich beim halspickup den tonregler umgehen soll, um einen ausgeglicheneren ton zu erzielen (klassisches tele problem: hals pu dumpf, bridge pu zu hell). ist das beim royal t auch nötig? gibt's dazu erfahrungsberichte?
 

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