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PVaults
Gesperrter Benutzer
Hallo Leute,
ich habe hier gelesen, daß man beim Nachspielen von Stücken eine Genehmigung des Urhebers braucht, und zwar bei Bearbeitungen und nicht bei 1:1-Covern.
Nun stellt sich mir die Frage, wie das aussieht, wenn bei einem Live-Auftritt frei über bekannte Themen improvisiert wird, d.h. es werden keine Noten verwendet, die Variation ist von Auftritt zu Auftritt verschieden.
Wie sieht das aus, wenn die Live-Improvisationen dabei die Melodie z.T. nur noch in Fragmenten erkennen lassen?
Und wie verhält es sich, wenn der Künstler das spielt, was ihm gerade einfällt - was ja auch vom Publikum abhängen kann?
Was ist mit Improvisationen über Stücken, die eigentlich grundsätzlich für Bearbeitungen NIE freigegeben werden, z.B. Bartok, Morricone, ggf. Musicals?
Für eine kompetente Antwort bzw. Literaturhinweise wäre ich sehr dankbar.
ich habe hier gelesen, daß man beim Nachspielen von Stücken eine Genehmigung des Urhebers braucht, und zwar bei Bearbeitungen und nicht bei 1:1-Covern.
Nun stellt sich mir die Frage, wie das aussieht, wenn bei einem Live-Auftritt frei über bekannte Themen improvisiert wird, d.h. es werden keine Noten verwendet, die Variation ist von Auftritt zu Auftritt verschieden.
Wie sieht das aus, wenn die Live-Improvisationen dabei die Melodie z.T. nur noch in Fragmenten erkennen lassen?
Und wie verhält es sich, wenn der Künstler das spielt, was ihm gerade einfällt - was ja auch vom Publikum abhängen kann?
Was ist mit Improvisationen über Stücken, die eigentlich grundsätzlich für Bearbeitungen NIE freigegeben werden, z.B. Bartok, Morricone, ggf. Musicals?
Für eine kompetente Antwort bzw. Literaturhinweise wäre ich sehr dankbar.
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