Lieferumfang Hammond XK-3c

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Hallo,

ich habe heute meine XK-3c bekommen. Im Karton war nur die Orgel, kein Netzkabel, keine Anleitung, kein ??? :eek:
Dass sich Hammond jeden Sch... extra bezahlen lässt wusste ich, aber das Netzkabel?!

Was muss den im Lieferumfang dabei sein?
Kabel und Anleitung sind imho obligatorisch, aber ich habe mal etwas von einem Softbag gelesen?!


Gruß Rüdiger
 
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Zuletzt bearbeitet:
Servus.
Laut EU Verordnung meine ich, dass Netzkabel und mindestens eine Kurzanleitung zum Lieferumfang gehören müssen.
Da würde ich mal nachfragen.
Gruß
Borntob4
 
Hallo Hobbyorgler,

in der deutschen Bedienungsanleitung wird bei "Verkabelung" auch das Netzkabel erwähnt, und zwar mit dem Zusatz "(mitgeliefert)". Fußschalter oder Expression-Pedal sind nicht dabei (das ist bei aneren Herstellern auch nicht der Fall).
Leider gibt es keine Rubrik "Lieferumfang", in der - so wie man's gewohnt ist - steht, was denn nun alles für Teile im Karton sind bzw. sein sollten.

Anleitung gehört natürlich auch dazu.

Viele Grüße
Torsten
 
Hi,
als meine XK3c im vorigen Monat ankam, war zumindest eine englische Bedienungsanleitung in Heftform dabei, das Kabel auch. Ich sehe aber, dass Du den Link zur Deutschen Anleitung bereits erhalten hast.....
 
Also bei mir war die Bedienungsanleitung und das Netzteil dabei.
Ich würde da auch nochmal nachfragen. Wo hast Du sie denn gekauft?

lg frank
 
Das sieht doch stark danach aus, als wäre das nicht mehr originalverpackt. Evtl. handelt es sich um ein Vorführgerät oder gar um eine Rücknahme. Da würde ich mal versuchen nochmals über den Preis zu verhandeln.
 
So, das Netzkabel und ein engl. Handbuch habe ich bekommen. Die Orgel ist neu und wurde nur zum testen aus- und nicht wieder richtig eingepackt.
 
Ist es nicht so, dass es dann ausdrücklich als B-Ware, Retoure oder sowas bezeichnet werden muss, wenn es weiterverkauft wird? Ich bin da ganz sicher nicht der Experte, aber ich habe aus unterschiedlichen Richtungen immer gehört, dass die Regeln da wohl recht streng sind...
 
Das wäre zwar sinnvoll - aber ich glaube kaum, daß das vorgeschrieben ist.

Wenn man ein Auto kauft und 200.000km auf dem Tacho sind, dann sollte man sicher nicht "Neuwagen" dranschreiben. Aber wenn ein Produkt keine Abnutzungserscheinungen zeigt/zeigen kann, dann darf man es zwar auch nicht als "Neuware" verkaufen, wenn es keine ist, aber meist steht eben gar nichts dran (weder "Neuware" noch "B-Ware") und man kauft es gleichsam "gekauft wie gesehen". Man müßte wohl schon eine arglistige Täuschung oder Betrug unterstellen. Es ist nun ein Unterschied, ob etwas "fair" oder "legal" ist. Aber ich bin auch kein Jurist! Doch Juristen sind ja sowieso die Schlimmsten... die verkaufen Dir einen Apfel, der eine Birne ist und lassen vor Gericht amtlich feststellen, daß es eine Ananas war und sie noch Geld von Dir bekommen....
 
Bisschen eigenartiger Verkäufer. Bei so einem Teil sollte ein Verkäufer nicht so lax sein. ...Muß aber nicht unbedingt etwas zu bedeuten haben, wenn alles funktioniert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Böhmorgler;5044297 schrieb:
Das wäre zwar sinnvoll - aber ich glaube kaum, daß das vorgeschrieben ist.
Es gibt da auf jeden Fall irgendwelche Regelungen, was ja auch insbesondere beim Online-Shopping durchaus angebracht ist. Da bin ich also schon ziemlich überzeugt.

Böhmorgler;5044297 schrieb:
Wenn man ein Auto kauft und 200.000km auf dem Tacho sind, dann sollte man sicher nicht "Neuwagen" dranschreiben. Aber wenn ein Produkt keine Abnutzungserscheinungen zeigt/zeigen kann, dann darf man es zwar auch nicht als "Neuware" verkaufen, wenn es keine ist, aber meist steht eben gar nichts dran (weder "Neuware" noch "B-Ware") und man kauft es gleichsam "gekauft wie gesehen".
Naja, in einem Online-Shop sieht man aber nicht, deshalb kann man natürlich auch nicht "wie gesehen" kaufen.
Wikipedia sagt (unabhängig von der Belastbarkeit dieser Informationen) zum Thema B-Ware übrigens unter anderem: "Als B-Ware werden [...] Verkaufsartikel bezeichnet, die [...] zum Sonderpreis angeboten werden" sowie "Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel - Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel.". Das wäre also genau so ein Fall wie hier.
Ich gehe dabei natürlich davon aus, dass der Fragesteller die XK online beim Händler gekauft hat - danach hört sich jedenfalls die Formulierung im Eingangspost an, finde ich.
 
Hallo,

Ich habe die XK einige Punkte günstiger bekommen. Der Hinweis auf schon mal ausgepackt war da. Den Verkäufer stufe ich als 100% vertrauenswürdig ein.
Ich wollte mich nur informieren, was außer dem Netzkabel und dem Handbuch evtl. sonst noch fehlt.

Gruß Rüdiger
 
Ah okay, dann ist das natürlich vollkommen in Ordnung und einfach nur ein kleines Missgeschick seitens des Händlers. Wurde ja auch schon korrigiert ;)

Danke für die Auflösung! :)
 

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