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Les Paul = geschützter Name?

wubbi
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Ist der Name Les Paul eigentlich geschützt?

Der Name hat ja viele Bedeutungen: Spitzname von Lester William Polsfuss (2009 verstorben), Band (The Les Paul Trio) und Name der Form einer Gitarre. Da der Name Les Paul nicht nur von Gibson für kommerzielle Zwecke (Verkauf der Gitarren) verwendet wird, sondern auch z.B. von Epiphone, Jack & Danny, LTD, ... müsste der Name doch nicht geschützt sein? Dass man jetzt eine Gitarre nicht "Gibson Snickers Editon" nennen kann ist ja klar, aber wie sieht das mit Les Paul aus? Ist der Name Les Paul sozusgen Allgemeingut? Wie seht ihr das?
 
Eigenschaft
 
Der Name als solcher ist nicht geschützt. Die "Marke" Les Paul als Bezeichnung für die Gitarrenmodelle von Gibson ist aber rechtlich geschützt. Die Bauform ist von Gibson patentiert soweit ich weiß. Deswegen sehen die Nachbauten auch nie exakt wie eine Gibson Les Paul aus.
Ich selbst habe noch nie davon gehört, dass andere Gitarrenherstelle den Namen verwenden, so wie Du es behauptest. ESP und LTD z.B. nennen die Modelle Eclipse.
 
Hmmm.. stimmt hast recht. Hatte ich anderes in Erinnerung.

Und wenn man den Namen jetzt für was anderes verwendet? Wenn man jetzt z.B. einen YouTube Account macht der z.B. LesPaulLover heißt, und dann Videos hochlädt mit alles eigen erstellte Inhalten, dürfte man die Videos dann auch monetarisieren, also damit Geld verdienen? Es geht nur um den Benutzernamen, nicht um den Inhalt der Videos, der wäre in Ordnung. Dürfte man das rechtlich gesehen trotzdem nicht?
 
Gerhard Eichberger


Also, ich weiß nicht, wie DAS rechtlich ausschaut. Allerdings vermute ich, daß es grundsätzlich erlaubt wäre. Ein Problem könnte sich aber ergeben, wenn es sich um ein Musikvideo handelt, wo mit einer Gibson Les Paul eher schlecht gespielt wird. Da könnte ich mir vorstellen, daß Gibson dieses als geschäftsschädigend sieht und dann auf Unterlassung klagt. Gleiches könnte meiner Ansicht nach auch dann passieren, wenn eine andere Gitarre in einem gut gespielten Video gezeigt wird und der Eindruck erweckt wird, es handele sich dabei um eine Gibson Les Paul.

Persönlich (also moralisch) würde ich dann noch einen Unterschied darin sehen, ob das Gratisvideos sind oder (wie von Dir angestrebt) solche, mit denen Du Geld verdienen willst. In letzterem Falle würde ich bei Gibson um Erlaubnis fragen, ob ich das machen darf und bin auch der Meinung, daß in so einem Falle Gibson (unabhängig von der Rechtslage) moralisch etwas von den Einnahmen zusteht.

Nur meine Ansicht zu diesen Dingen.


Gerhard
 
Und wenn man den Namen jetzt für was anderes verwendet? Wenn man jetzt z.B. einen YouTube Account macht der z.B. LesPaulLover heißt, und dann Videos hochlädt mit alles eigen erstellte Inhalten, dürfte man die Videos dann auch monetarisieren, also damit Geld verdienen? Es geht nur um den Benutzernamen, nicht um den Inhalt der Videos, der wäre in Ordnung. Dürfte man das rechtlich gesehen trotzdem nicht?
Solange du dich nicht "Les Paul Official" oder Ähnliches nennst, sehe ich da überhaupt keine Probleme.
Der Name gibt ja nur an, dass du die Instrumentform oder den Musiker magst und das alleine ist rechtlich unbedenklich.

@Gerhard: Wenn Gibson sich rechtlich gegen alle schlechten Gitarristen wehren würde, die irgendwie zeigen, dass sie LPs mögen oder spielen, dann wären sie schnell zu beschäftigt, als dass sie noch Gitarren produzieren könnten. ;)
 
Ein Problem könnte sich aber ergeben, wenn es sich um ein Musikvideo handelt, wo mit einer Gibson Les Paul eher schlecht gespielt wird. Da könnte ich mir vorstellen, daß Gibson dieses als geschäftsschädigend sieht und dann auf Unterlassung klagt.

Falls das Gibson Headquarter in Tulln wäre, könntest du recht haben. Aber das ist es meines Wissens nicht.
 
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Gelöscht, da hier offensichtlich keine fachlich fundierten Aussagen gewünscht sind.
 
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Bitte keine Vermutungen diskutieren. Wenn man nichts weiß, sollte man auch nichts posten. Persönliche, aber unfundierte und unrichtige Sichtweisen können bei anderen Schaden erzeugen, wenn sie sich daran halten und keinen Fachmann konsultieren.

Ganz zu Schweigen vom Verdienstausfall beim Fachmann :D SCNR
 
Ganz zu Schweigen vom Verdienstausfall beim Fachmann :D SCNR

Oh wie klug. Solche Kommentare erwarte ich mir von einem Moderator nicht. Mein Beitrag war fachlich fundiert, der Kommentar dagegen ist es in keiner Weise.
 
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Schaut einfach in der Patent und Markendatenbank nach.
Hier unter folgenden Registriernummer angemeldet
Datenbestand Aktenzeichen/Registernummer Wiedergabe der Marke
DE 899938
DE 394019474 LES PAUL
EM 009646134 LES PAUL STEAMPUNK
EM 009945015 LES PAUL
EM 009952169 LES PAUL ARTISAN
EM 009952251 LES PAUL ULTIMA
EM 011926086
EM 012092391
alle von Gibson Brands, Inc., Gibson Brands, Inc., Nashville, US registriert



Den Namen kannst aber z.B. für Apfelmus verwenden (Klasse 26)
Wenn Du also Videos machen würdest mit Apfelmusinhalt sehe ich keine Probleme. Wenn Instrumente auftauchen evtl. problematisch. Anwälte würden das evtl. als ausbeuten einer Marke sehen. Am einfachsten ist Du fragst bei Gibson schriftlich nach, ob sie etwas dagegen haben. Selbst wenn Du Recht hättest dürfte ein Streit dennoch schon aus finanzieller Sicht zu einem Unrecht führen :) Ein Manko in unserem Rechtssystem. Wer das Geld hat bekommt letztendlich auch Recht (wobei "Recht" nicht Recht im juristischen Sinne zu verstehen ist) denn jeder Andere muss vorher aufgeben.
 
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Gelöscht, da hier offensichtlich keine fachlich fundierten Aussagen gewünscht sind.

Aber, aber, aber, wer wird denn gleich beleidigt sein. Niemand hat gesagt, dass deine fachlich fundierte Antwort nicht erwünscht ist. Ganz im Gegenteil. Ich gehe davon aus, dass jeder interessierte Leser/Nutzer hier im Forum sich über solche qualilativ hochwertigen Antworten freut. Das einzige was kritisiert wurde, ist deine Aufruf, wenn man nichts weiß, auch nicht zu posten. Und deine Befürchtung, dass persönliche aber unfundierte und unrichtige Sichtweisen bei anderen Schaden erzeugen können.
Zumal wird deutlich darauf hingewiesen, wenn es sich um persönliche, nicht fachliche Einschätzungen handelt (daraus sollte dann jeder svchließen können, dass man sich darauf im Zweifelsfall nicht verlassen sollte).
Genau dies, wird auch gleich zu Anfang der für dieses Unterforum geltenden "besonderen Regeln" ausdrücklich dargestellt:
"Wir bitten alle Diskussionsteilnehmer dringend zu beachten, dass hier Laien mit Laien diskutieren und alle Beiträge lediglich die Meinung des Autors darstellen, also keineswegs eine Auskunft, auf die man sich in einem tatsächlichen Streitfall berufen könnte."

Beste Grüße,
Jim
 
Markenrechte schützen nur vor Verwendung durch Dritte "im geschäftlichen Verkehr"(§ 14 Abs. 2 MarkenG). Zu privaten Zwecken kann man daher auch fremde Marken nutzen. Ein entsprechender Nickname in einem nicht-kommerziellen Forum dürfte daher kein Problem sein.
 
Markenrechte schützen nur vor Verwendung durch Dritte "im geschäftlichen Verkehr"(§ 14 Abs. 2 MarkenG). Zu privaten Zwecken kann man daher auch fremde Marken nutzen. Ein entsprechender Nickname in einem nicht-kommerziellen Forum dürfte daher kein Problem sein.
Alles klar weiß ich bescheid. Um sicher zu gehen werde ich aber mal bei Gibson/ Epiphone nachfragen ;)
 
Das es um einen Forennamen geht hättest erwähnen können. Das mit dem komerziell ist zwar richtig führt aber dennoch oft zu Streitigkeiten wegen der Abgrenzung. Privat kann man natürlich nutzen, aber spätestens beim Verkauf eines Objektes z.B. wird es u.U. bereits schwierig.
Was ist "nicht kommerziell"? Sobald z.B. Werbung im Spiel ist kommt es auch etwas auf die Interpretation an. §14 (3) 5 , (4) 7
Frag einfach und Du bist auf der sicheren Seite. Auch im Interesse der Forenbetreiber.
 
Hier die Antwort von Gibson:

Hallo,

Danke fuer Ihre Anfrage. Der Name „Les Paul“ ist markenrechtlich geschuetzt und insbesondere in Falle einer kommerziellen Nutzung, wie Sie hier schreiben, ist die Nutzung nicht zulaessig.

D.h. Werbung vor die Videos schalten ist nicht ... :/
 
Würde ich so sehen... sofern es sich um die geschützen Bereiche geht, z.B. Musikinstrumente.
Vorsicht auch wenn Dritte etwas kommerziell nutzen. Sieh es einfach eng und alles wird gut :)
Deine Nudeln oder dein Auto kannst ja Les Paul nennen und es so beschriften sofern Du damit nicht auch noch alle Musikmessen besuchst und andere Werbung auf dem Auto hast z.B. für ein befreundetes Musikhaus. :) Da könnte es bereits kritisch werden.
Der Begriff Kommerziell kommt immer auf die Rechtsprechung an. Finanztechnisch handelst Du erst ab Summe xx gewerblich.
Im Bereich Wettbewerbsrecht usw. sieht das wieder anders aus.
Mir fiel kein besserer Vergleich ein :)
 

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