Legale tragbare Flammenwerfer?

  • Ersteller Mr. Pickles
  • Erstellt am
Mr. Pickles
Mr. Pickles
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
18.11.24
Registriert
29.03.12
Beiträge
3.240
Kekse
8.629
Ort
Bayern
Moin zusammen.

Ich hab die Gesetzestexte nicht Parat, aber Tragbare Flammenwerfer zählen ja an sich als Kriegswaffen und sind verboten.
Wenn man jetzt aber richtung Rammstein schaut, dann sieht man ja, dass die diverse Tragbare Flammenwerfer nutzen.

ich kann mir jetzt kaum vorstellen, dass Rammstein mit Kriegswaffen durch die Lande ziehen und man einfach nur wegschaut, daher müsste es ja doch irgendwelche Schlupflöcher geben.

Weiß jemand von euch wo man da Literatur dazu findet?

Viele Grüße
 
Eigenschaft
 
Das Strafgesetzbuch.
 
Sondergenehmigung der Spezialeffekte für Veranstaltungen evtl.?
 
Wir hatten die Diskussion mal auf nem Waffensachkunde Lehrgang, ich Versuch es mal zusammen zu bringen, ist schon Jahre her.

Offensive Flammenwerfer (krieg) Arbeiten mit einem Öl/Benzin Gemisch, welches mit Überdruck mittels Pressluft (moderne CO2) aus dem Reservat gepresst werden. Durch das Brandgemisch aus Öl (kann auch Heizöl/Diesel/Napalm sein, Benzin wird zur schnelleren durchzündung verwendet) entsteht eine im Ziel haftende Wirkung. Sprich es klebt und brennt solang bis nix mehr da ist. Fallen unters Kriegswaffen kontrollgesetz.

Pyrotechnische Werfer funktionieren mit Gas (propan/Butan oder ein gereinigtes Gemisch welches nicht nach faulen Eiern stinkt), und haben außer einer kurzzeitigen Flamme keine Wirkung im ziel und brennen auch nicht so heiss wie zb Napalm. Sind also reine Show Geräte. was allerdings nicht heißt dass man die selber bauen darf und damit daheim den Grill anzünden. Erwerb/Herstellung/Nutzung ausschließlich an fachkundige/berechtigte Personen. Der Herr Lindemann ist ja ausgebildeter Pyrotechniker.
Ich hoffe das bringt etwas Licht ins dunkel.

Angaben ohne Gewähr.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 5 Benutzer
@wandpunkt

das ist ja das was ich meinte.
Zitat aus dem Wiki Artikel:

„Die im Zivilbereich vor allem zur Vernichtung von Unkraut und Schädlingen, aber auch die in Filmproduktionen und bei Showveranstaltungen, wie z. B. der Fire Show bei Rhein-Fire-Spielen oder Konzerten der deutschen Band Rammstein, immer unter Kontrolle der Feuerwehr und ausgebildeten Pyrotechnikern, genutzten Flammenprojektoren, verwenden als Flammstoff ein brennbares Gas, meist Butan- oder Propangas. Diese mit Gas betriebenen Show- und Gartengeräte sind aber weder funktionell noch in ihrer Wirkung mit dem militärischen Flammenwerfer vergleichbar.“

Weshalb die auch nicht unters KKG fallen, man sie aber trotzdem nicht privat besitzen oder bauen darf. Also wenn die Flamme weiter als 20cm wirft.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Vielen Dank für die Aufklärung.

d.H. wenn ich sowas für ein Video nutzen möchte komm ich nicht um einen Pyrotechniker rum, dann wird das wohl nix :rolleyes:
 
Büdde!

naja du kommst (auf legalem Weg) ohne einen Pyro(manen)techniker gar nicht an so ein Gerät. Wenn’s Flammen vom Boden ausgehend sein sollen könntest du mal über fogger nachdenken. Die blasen ja eine Nebelsäule nach oben und wenn man den Nebel orange/rot beleuchtet sieht das schon ziemlich geil aus. Ist natürlich immernoch kein Feuer aber erzeugt ne gute Stimmung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das ist nicht ganz richtig. Kaufen und einsetzen kannst du Flammenprojektoren ganz legal ab 18 Jahre. Ab einer gewissen Größe allerdings nur mit PT-Schein.
Aber mal davon abgesehn, sollte man wissen, was man (mit sich selber) macht, oder wie man solche Dinge einsetzt.
Ist genau so wie mit Feuerspucken: "Liebe Kinder, bitte nicht nachmachen"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kaufen und einsetzen kannst du Flammenprojektoren ganz legal ab 18 Jahre.
Er redet ja von tragbaren Flammenwerfern. Die darf man eben nicht einsetzen und erwerben (ohne EWB) wenn die Flamme weiter als 20cm aus dem Gerät auswirft. (Wenn du allerdings andere Quellen hast, würde mich das brennend interessieren). Und mit einem Unkrautvernichtungsgerät und obi gasflasche auf dem Rücken macht man sich denke ich eher lächerlich.
Einen PT Schein hat der TE ja keinen.
 
ok, TRAGBARE Geräte, die direkt als solche konzipiert sind, wird es wohl nicht geben. (Hab ich auch noch nie zu kaufen gesehen)

Man macht sich nicht nur lächerlich, (wenn man es nicht hübsch verpackt, ala Mad Max), man wird auch viel AUA machen.

Ich habe mal so was für eine Reenactment-Veranstaltung gebaut:D
Hat auch toll funktioniert, gehört nur nicht in die Hand von Laien
243800_normal.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ok, TRAGBARE Geräte, die direkt als solche konzipiert sind, wird es wohl nicht geben. (Hab ich auch noch nie zu kaufen gesehen)

Man macht sich nicht nur lächerlich, (wenn man es nicht hübsch verpackt, ala Mad Max), man wird auch viel AUA machen.

Ich habe mal so was für eine Reenactment-Veranstaltung gebaut:D
Hat auch toll funktioniert, gehört nur nicht in die Hand von LaienAnhang anzeigen 772060

Selber bauen ist ja an sich kein Problem, Druckbehälter, Behälter für Flammöl, Venturidüse, Schläuche und Ventile, fertig.
Ich bin nur nicht scharf drauf mir eine Kreigswaffe zu bauen und dafür vor Gericht zu kommen, oder noch schlimmer jemanden damit in irgendeiner Weise zu verletzen.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---

ja sowas nochmal etwas schöner verpackt wäre geil, aber preislich nicht ganz da wo ich rauskommen wollte :D
weiterhin müsste ich dann trotzdem einen Pyrotechniker am Start haben der das Ganze beaufsichtigt und überwacht, also unterm strich würde das Ganze dann vermutlich eh zu teuer.
 
Das war mir jetzt auch neu dass es sowas gibt. Mal lernt eben nie aus.
Ich vermute mal dass es was mit der Art des flammmittels zu tun hat.
Ich hab auf der Seite jetzt aber auch keine Einschränkungen zum Erwerb gefunden. Verrückt.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben