Leerstehendes Gebäude für Proberaum nutzen

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dumbbell
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Guten Tag,

bei mir auf dem Land gibt es ein großes, leerstehendes Firmengebäude mit angeschlossener Halle nebenan.
Für meine Band und andere Bands aus der Region interessant als Proberäume sind die Büroräume (18 Stück vorhanden :D) des Hauptgebäudes (auch angebautes Wohnhaus vorhanden, was für uns nicht von Interesse ist).

An dem Haus ist außen ein "Zu Verkaufen"-Schild von Sparkasse Immobilien.

Nun folgendes: Bei der Erfragung, ob eine Nutzung (nur einzelne Räume) als Proberäume möglich ist, sollte ich nun wie am besten vorgehen?

Bei der Sparkasse erstmal fragen, ob das Gebäude in Privatbesitz ist oder es der Sparkasse gehört?

Danach fragen, ob auch einzelne Teile des Gebäudes vermietet oder zur kostenlosen Nutzung als Proberäume zur Verfügung gestellt werden? In diesem Zusammenhang vielleicht eine Art "Nutzungsvertrag/Leihvertrag" vorschlagen, der gemeinsam formuliert wird?

Danke für eure Tipps ;)
 
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Ersma würd ich versuchen rauszukriegen, wem die Hütte gehört. Und dann würd ich versuchen, mich in seine Situation (will verkaufen!) reinzuversetzen und zu überlegen, welche Gründe dafür sprechen könnten, zeitweise(bis zum Verkauf) da Bands proben zu lassen.
 
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Das klingt nach einem guten Ansatz. Einfach hinzugehen und zu fragen ob man was umsonst haben kann, wofür der andere eigentlich Geld kriegen sollte, könnte die Einstellung euch gegenüber ganz schnell auf "Schnorrer" drehen...
 
Hallo Dumbbell,

ganz ehrlich gebe ich Eurem Vorhaben eher wenig Chancen:
Die wollen ja das ganze Haus verkaufen (und das wahrscheinlich eher schnell als später). Daher wird sich für den Eigentümer wohl eine Zwischennutzung nicht umbedingt rechnen.
Ein einfaches "nutzt das Gebäude halt mal" wird nicht möglich sein, denn er wird ja zumindest wissen wollen, wer das Gebäude nutzt (schon alleine wegen möglicher Schäden). Daher wird es auf alle Fälle einen "Miet- oder Nutzungsvertrag" geben müssen (egal ob er Euch das Gebäude kostenlos oder gegen eine Miete zur Verfügung stellt).

Dann hat er aber automatisch auch Pflichte (meines Wissens nach, ohne dass ich hier eine Rechtsberatung geben will/darf/kann - dafür habe ich auch weder die Kenntnisse, noch die Ausbildung oder Erlaubnis): Er muss die "Verkehrssicherheit" des Gebäudes sicherstellen (also z.B. seinen Hausmeister regelmäßig vorbeischicken, der nach dem rechten sieht und mögliche beschädigungen/Gefahren beseitigt), er muss dafür sorgen, dass die Sanitären Anlagen vorhanden sind und funktionieren (schon alleine: wer putzt das?? Er müsste daher wohl eine Reinigungsfirma beauftragen --> Kosten), er hat dann natürlich auch Strom-/Wasserkosten (wie wird da die Bezahlung geregelt?), ....

Ob Ihr hier einen Eigentümer findet, der sich für eine kurzfristige Zwischennutzung das alles Antut? Ich wage es zu bezweifeln. Aber Fragen kostet ja nix - vielleicht habt Ihr ja einen Sechser im Lotto und habt einen Eigentümer der gerne Geld als eine Art "Spende in die Jugend der Region" investiert....


Gruß
MaWa
 
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Und dann würd ich versuchen, mich in seine Situation (will verkaufen!) reinzuversetzen und zu überlegen, welche Gründe dafür sprechen könnten, zeitweise(bis zum Verkauf) da Bands proben zu lassen.

Das Gebäude steht schon länger leer und befindet sich im "Verfallsprozess" (eingeschmissene Fenster, Wände voller Graffiti, etc.).
Wir als Nutzer des Gebäudes würden die Räumlichkeiten instand setzen und auch halten. Eine von uns durchgeführte "Sanierung" zwecks Nutzung als Proberäume nützt dem Objekt ja mehr als es ihm schadet. Eine kostenlose "Instandhaltung" käme dem Vermieter doch gelegen?!

Die wollen ja das ganze Haus verkaufen (und das wahrscheinlich eher schnell als später). Daher wird sich für den Eigentümer wohl eine Zwischennutzung nicht umbedingt rechnen.
Ein einfaches "nutzt das Gebäude halt mal" wird nicht möglich sein, denn er wird ja zumindest wissen wollen, wer das Gebäude nutzt (schon alleine wegen möglicher Schäden). Daher wird es auf alle Fälle einen "Miet- oder Nutzungsvertrag" geben müssen (egal ob er Euch das Gebäude kostenlos oder gegen eine Miete zur Verfügung stellt).
Dann hat er aber automatisch auch Pflichte (meines Wissens nach, ohne dass ich hier eine Rechtsberatung geben will/darf/kann - dafür habe ich auch weder die Kenntnisse, noch die Ausbildung oder Erlaubnis): Er muss die "Verkehrssicherheit" des Gebäudes sicherstellen (also z.B. seinen Hausmeister regelmäßig vorbeischicken, der nach dem rechten sieht und mögliche beschädigungen/Gefahren beseitigt), er muss dafür sorgen, dass die Sanitären Anlagen vorhanden sind und funktionieren (schon alleine: wer putzt das?? Er müsste daher wohl eine Reinigungsfirma beauftragen --> Kosten), er hat dann natürlich auch Strom-/Wasserkosten (wie wird da die Bezahlung geregelt?)
Ob Ihr hier einen Eigentümer findet, der sich für eine kurzfristige Zwischennutzung das alles Antut? Ich wage es zu bezweifeln. Aber Fragen kostet ja nix - vielleicht habt Ihr ja einen Sechser im Lotto und habt einen Eigentümer der gerne Geld als eine Art "Spende in die Jugend der Region" investiert.

Ich habe mich mal bei Google informiert zu einem sog. "Leihvertrag" und der besagt, dass der Leihnehmer (sprich die Bands) für die laufenden Betriebskosten (Strom, Wasser) aufkommen müssen. Dass der Vermieter die Pflicht hat, dass Gebäude in Schuss zu halten, ist (wie ich das verstehe) bei einem Leihvertrag nicht der Fall. Vielmehr muss der Nutzer dafür sorgen, dass der Zustand des Objekts gleichbleibend ist (Wartungsarbeiten durchführen.)
Wenn der Eigentümer für die o.g. Maßnahmen keine Ausgaben hat, ist das Argument "wird sich für den Eigentümer wohl eine Zwischennutzung nicht umbedingt rechnen" doch entkräftet?!
 
Wenn der Eigentümer für die o.g. Maßnahmen keine Ausgaben hat, ist das Argument "wird sich für den Eigentümer wohl eine Zwischennutzung nicht umbedingt rechnen" doch entkräftet?!

OK, das klingt nicht schlecht. Dann viel Glück :great:
 
Wenn es ein Verfallendes Gebäude ist werdet ihr noch weniger darin proben dürfen... Wer haftet wenn einer von euch von einem runter fallenden Stein getroffen wird oder so? So wie ich das verstehe wird der Verkäufer das ganze Gebäude los werden wollen und hofft einen Investor zu finden der es kauft, abreißt und was neues hin baut. Also wäre ich der Eigentümer, dann würde ich das nicht zulassen. Schon alleine wegen der Kosten die dadurch entstehen (Strom Wasser, Steuern, Versicherung ...) Wenn ich es dann doch hergeben würde dann um einen Preis bei dem ich sicher sein kann dass ich kein Minus damit mache. Davor allerdings würde ich mit einem Juristen das ganze klären um sicher zu stellen, dass ich als Eigentümer nicht hafte wenn einem von euch in der Bruchbude was passiert.

Euch als Band gebe ich den Tipp: Sucht euch besser einen anderen Proberaum, denn in ein Abbruchfälliges Gebäude zu investieren (und das müsst ihr ja zum Herrichten des Proberaumes) kommt sicher wesentlich teurer als die Miete für bessere Räumlichkeiten. Noch dazu wo ihr sicher sein könnt, dass ihr raus müsst sobald sich in Investor findet.
 
(...) um sicher zu stellen, dass ich als Eigentümer nicht hafte wenn einem von euch in der Bruchbude was passiert.
Der Eigentümer müsste in Anbetracht seiner Verkehrssicherungspflichten und dem Zustand des Gebäudes mit dem Klammerbeutel gepudert sein, Dritte auf sein Grundstück zu lassen. Man kann sich als Eigentümer nicht so einfach "vertraglich" von seiner Haftung wirksam befreien, von einer Übetragung z.B. der sog. Räum- und Streupflicht einmal abgesehen. Zudem dürfte schon der an dem Vorhaben hängende administrative Rattenschwanz den Gebäudeeigentümer abschrecken.

@dumbbell: macht einfach einen Haken dran und haltet Ausschau nach einer Alternative.
 
Der Eigentümer müsste in Anbetracht seiner Verkehrssicherungspflichten und dem Zustand des Gebäudes mit dem Klammerbeutel gepudert sein, Dritte auf sein Grundstück zu lassen. Man kann sich als Eigentümer nicht so einfach "vertraglich" von seiner Haftung wirksam befreien, von einer Übetragung z.B. der sog. Räum- und Streupflicht einmal abgesehen. Zudem dürfte schon der an dem Vorhaben hängende administrative Rattenschwanz den Gebäudeeigentümer abschrecken.

Hier in Leipzig funktioniert das gelegentlich, nämlich in Form der sog. Wächterhäuser: http://www.haushalten.org/index.asp
Das nur am Rande, in diesem Fall habe ich dem Tenor vorheriger Antworten leider nichts hinzuzufügen - obwohl fragen ja nichts kostet und wer nicht fragt, bleibt dumm :D
 
Aus meiner Jugend erinnere ich mich noch an das Wort "Instandbesetzen" ;)
 
Das Gebäude steht schon länger leer und befindet sich im "Verfallsprozess" (eingeschmissene Fenster, Wände voller Graffiti, etc.).

Ich hatte einen derartigen Probenraum mal in einem ehemaligen Güterbahnhof in der Gegend von Bonn. Da haben sich auch Bands stark gemacht, es wurde damals über die Stadt ein Vertrag mit der Bahn geschlossen der geregelt hat, dass das Gelände gereinigt und das Gebäude optisch nutzbar gemacht werden sollte. Nach einem halben Planung ist das ganze dann eingestellt worden, da das Gebäude voll mit Asbest war, zusätzlich noch die Bausubstanz so hinüber, dass überall Wasser reinlief.

Also die Idee, über den Eigentümer, die Bank als PR-tauglichen Partner und die Gemeinde etwas zu starten ist gut, aber checkt voher unbedingt, ob sich das bei dem Gebäude überhaupt noch lohnt! Im Zweifel spendiert auch jemand einen Sachverständigen.
 
Gibts schon Ergebnisse?
 

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