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Lebenserwartung eines (Röhren-)Amps

  • Ersteller MacBeth
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MacBeth
MacBeth
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Hallo,

wie hoch setzt man die Lebenserwertung eines Röhrenamps an? Also die Dauer bis der Amp als abgeschrieben gilt? Ich habe im Moment das Problem, dass ich einen Amp zurückgegeben habe und nun mein Geld zurück bekommen möchte. Dem Verkäufer steht natürlich ein Nutzungsabschlag zu und dieser wird durch die Lebenserwartung vs. Preis bestimmt. Bevor ich mich jetzt also auf irgendwas einlasse, möchte ich mich doch ganz gerne schlau machen in welchem Rahmen sich das bewegt. Ich als Laie würde schätzen, dass es sich im Gebiet von 10 Jahren bewegen, ich habe aber keine Ahnung. Es handelt sich ganz nebenbei im einen ENGL Fireball. Ich werd heute mal beim Vertrieb anfragen, aber das kann da ja immer ein wenig dauern, bis man eine Antwort bekommt und vielleicht hat ja hier einer ein wenig Ahnung.

Danke euch allen! :great:
 
Eigenschaft
 
schau mal hier: afa auf instrumente

da hat "rockbuerosued" einen schönen link gepostet. der könnte dir auch helfen.
wobei die abnutzung im steuerl. sinne meist recht niedrig angesetzt ist. was in deinem fall ungünstig wär.
 
Ah, das klingt ja schon einmal nicht schlecht. Laut der Liste werden Musikinstrumente allgemein mit 10 Jahren angegeben. Da lieg ich ja schon einmal gut mit meiner Annahme. :great:

Ich denke in dem Fall passt das wahrscheinlich schon, es geht ja um die Nutzungsdauer als Endverbraucher, oder?
 
Ich denke in dem Fall passt das wahrscheinlich schon, es geht ja um die Nutzungsdauer als Endverbraucher, oder?

ja.

an deiner stelle würde ich die nutzungsdauer schätzen. 20 Jahre würde ich jetzt mal anpeilen.
an so einem amp ist ja kaum vergang.
wenn man sich mal afa-tabellen anschaut, wird man schnell feststellen, dass manche werte doch etwas utopisch sind.
bsp.: ein kleintraktor ist nach 8 Jahren abgeschrieben. aber bauer horst fährt seinen guten deutz sicher solange, bis er die kartoffeln von unten sieht.

google mal nach "teilwert" wenn du lust/zeit hast
 
Hm, ob wohl mein 65er Fender Deluxe und 69er Marshall Superlead schon total abgenützt und wertlos sind?




















Wie wäre es mit etwas mehr Info? Gewerblicher Verkäufer oder gebraucht/privat? Wie lange war die Nutzungsdauer. WARUM SO GEHEIMNISVOLL? STÄNDIG MUSS MAN IN DEN FOREN DEM FRAGESTELLER DIE DETAILS AUS DER NASE ZIEHEN!
 
Hm, ob wohl mein 65er Fender Deluxe und 69er Marshall Superlead schon total abgenützt und wertlos sind?

:eek: wertlos ?? :eek: ...aber nur laut dem deutschen einkommensteuergesetz

ich nehm dir die sachen gern ab für lau :great:;)
 
Ich kann auch gerne ausführlich werden... ist kein Problem. ;)

Also: Ich habe mir im Mai einen neuen Engl Fireball gekauft beim Händler, frisch aus der Box mit Garantie und allem drum und dran. Wie sich aus meiner Fragestellung eigentlich schon herauslesen lässt, der Amp ist kaputt, zwei mal repariert worden und ich hab ihn nun zurückgebracht um mein Geld zurück zu bekommen, da ich keine Lust auf eine neuen Fireball hatte und eine weitere Reparatur wollte (nach dem Aufwand und Ärger ja auch verständlich). Ich hatte den Amp also etwas mehr 7 Monate abzüglich eines Monates den der Amp in Reparatur verbracht hat. Der Verkäufer hat noch sehr viel hin und her (er wollte mir an dem Tag drei mal nen neuen aufschwatzen, sowie einen Gutschein des Ladens über den Betrag - als das alles nicht funktioniert hat, hat man es auf der Schiene probiert, dass man ja 3 mal das Recht hätte den Amp zu reparieren) zugestimmt den Amp zurückzunehmen. Man müsse sich aber erst einmal bei der Buchhaltung schlau machen was den da wohl an Nutzungsabschlag runter gehen würde. Nach dem ganzen hin und her bin ich nun mehr als nur spektisch. Erst Schätzung des Chefs lag bei 10-15% des Kaufwertes. Wie gesagt, Nutzungsabschlag wird Preis/Lebenserwartung berechnet. 10-15% hießen in diesem Fall, dass der Amp gerade einmal 5 oder weniger Jahre halten dürfte.
Kann nicht sein.

Ich habe einfach das dumpfe Gefühl, bzw. die Vorahnung das man versuchen wird mich mächtig über den Tisch zu ziehen und da habe ich keine Lust drauf.
 
Also: Ich habe mir im Mai einen neuen Engl Fireball gekauft beim Händler, frisch aus der Box mit Garantie und allem drum und dran. Wie sich aus meiner Fragestellung eigentlich schon herauslesen lässt, der Amp ist kaputt, zwei mal repariert worden und ich hab ihn nun zurückgebracht um mein Geld zurück zu bekommen, da ich keine Lust auf eine neuen Fireball hatte und eine weitere Reparatur wollte (nach dem Aufwand und Ärger ja auch verständlich). Ich hatte den Amp also etwas mehr 7 Monate abzüglich eines Monates den der Amp in Reparatur verbracht hat. .
Ah, das rückt die Sache in ein anderes Licht!

Meiner Meinung nach (ich bin aber kein Jurist, schon gar kein Deutscher), kannst Du bei einer immer wieder defekten Neuware eine "Wandlung" verlangen. Also: Amp zurück und zum Neupreis des Amps etwas anderes aussuchen.

Würde ich aber (hast Du Rechtsschutz Versicherung?) checken lassen. Ruf beim Verbraucherschutz an, GENAU DAFÜR sind die da.
 
Ah, das rückt die Sache in ein anderes Licht!

Meiner Meinung nach (ich bin aber kein Jurist, schon gar kein Deutscher), kannst Du bei einer immer wieder defekten Neuware eine "Wandlung" verlangen. Also: Amp zurück und zum Neupreis des Amps etwas anderes aussuchen.

Würde ich aber (hast Du Rechtsschutz Versicherung?) checken lassen. Ruf beim Verbraucherschutz an, GENAU DAFÜR sind die da.


Mir wurde ja auch angeboten einen Gutschein zu bekommen/neuen Amp. Ich mag aber lieber das Geld zurück bekommen (was mir rechtlich auch zusteht laut BGB §440... etc.), da ich keinen Gutschein über 1000 Euro bei mir zuhause zumliegen haben möchte, so dicke habe ich es leider nicht. Allerdings hat der Verkäufer in diesem Fall das Recht einen Nutzungsabschlag zu berechnen (also 'Kaufpreis auf den Zeitraum bis zur Abschreibung' mal 'Kundennutzung bis zur Rückgabe (in meinem Fall 6 Monate)'). Denn soll er auch haben, das ist ja nicht das Problem. Ich sehe halt nur nicht ein dann 100-150+ Euro da zu lassen, wenn das nicht gerechtfertigt ist und dem Verkäufer nur 50 Euro zustehen.

Zur Verdeutlichung auf die 6 Monate gerechnet die ich den Amp hatte:

Bei 20 Jahren die der Amp halten soll gilt: 990 Euro Kaufpreis / 240 Monate x 6 Monate (Nutzungsdauer) = 24,75 Euro

Bei 10 Jahren die der Amp halten soll gilt: 990 € / 120 Monate x 6 Monate = 49,50€

Bei 5 Jahren die der Amp halten soll gilt: 990 € / 60 M x 6 M = 99€

... und so weiter und so weiter. Dewegen ist es jetzt halt von Interesse genau zu wissen, was bei so einem Amp als 'Lebenserwartung' gilt.
 
Das er versucht das Geld im Laden zu behalten ist ja auch verständlich, das macht jeder Händler. Nur wenn man 5 mal deutlich herausgestellt hat was man möchte dann sollte das akzeptiert werden, auch wenn es einem nicht passt. Das ist ja letzten Endes auch geklärt worden, auch wenn es viel hin und her war. Die Frage ist jetzt halt nur, wieviel der Händler für die Nutzung einbehalten darf. Ich will mich ja hier auch nicht um 10 Euro prügeln, aber 150 Euro sind halt schon was anderes als 50 Euro.
 
Ah, das rückt die Sache in ein anderes Licht!

Meiner Meinung nach (ich bin aber kein Jurist, schon gar kein Deutscher), kannst Du bei einer immer wieder defekten Neuware eine "Wandlung" verlangen. Also: Amp zurück und zum Neupreis des Amps etwas anderes aussuchen.

Würde ich aber (hast Du Rechtsschutz Versicherung?) checken lassen. Ruf beim Verbraucherschutz an, GENAU DAFÜR sind die da.


Das geht aber nur wenn der Händler kulant ist. Ich bin mir sehr sicher das auch hier dreimal nachbessern gilt.

D.h. der Händler hat das recht den Verstärker 3x reparieren zulassen, erst dann kannst du dein Geld zurückfordern. Und dann den vollen Kaufpreis und nicht irgendwas rumgerechnetes!

Da der Threadstarter jetzt wohl schon keinen Bock mehr auf den schönen Fireball hat ;) und der Händler noch einmal nachbessern offen hat, hat er wohl das Angebot mit den Abschlägen gemacht.


Scheinbar scheinen alle ENGL derbe anfällig zu sein, mein Powerball musste auch erstmal wieder zurückgeschickt werden...
 
Scheinbar scheinen alle ENGL derbe anfällig zu sein
Ja, m~Daniel hat seinen Screamer auch nach ein paar Wochen zurückgeschickt. Liest man ständig.
Wenn man sich die Fotos der Engls im Tubeampguts Thread ansieht, weiß man auch warum :rolleyes:
 
Nein, der Händler hat nur 2 mal das Recht den Amp reparieren zu lassen (BGB §440). Wenn er dann wieder kaputt ist, dann kann ich ihn zurückgeben.

Ja, ich habe keine Lust mehr auf den Fireball. Es kann doch nicht sein, dass der Amp innerhalb eines halben Jahres 3 mal kaputt geht. Das spricht wirklich nicht für Qualität. Der nächste Amp wird auch definitv was anderes. Zudem ging mir das Ganze hin und her auch tierisch auf den Sack. Immerhin fahr ich fast immer 100 km zu dem Laden.

Die Sache hat inzwischen aber wieder eine neue Wendung genommen. Der Chef hat keine Lust das Geld auszuzahlen und sagt nun der Amp wäre garnicht kaputt. Er hätte ihn noch einmal ausprobiert und da wäre nichts. Also auch kein Rücktritt vom Kaufvertrag, die bisherigen Optionen bietet er mir aber weiterhin an. Das ich den Amp mit seinen Mitarbeitern zusammen ausprobiert haben und der Fehler dort klar und deutlich aufgetreten ist, scheint ihn nicht zu interessieren. Ich werde am Donnerstag erst einmal zur Verbraucherzentrale gehen und mir dort sagen lassen was ich machen kann, bzw. das Ganze an die Abgeben. Eine Unverschämtheit ist das, in dem Laden werd ich bestimmt kein Geld mehr lassen. Ich bin sowas von stinksauer!
 
Ja, m~Daniel hat seinen Screamer auch nach ein paar Wochen zurückgeschickt. Liest man ständig.
Wenn man sich die Fotos der Engls im Tubeampguts Thread ansieht, weiß man auch warum :rolleyes:

In welchem Thread?


Nein, der Händler hat nur 2 mal das Recht den Amp reparieren zu lassen (BGB §440). Wenn er dann wieder kaputt ist, dann kann ich ihn zurückgeben.

Ja, ich habe keine Lust mehr auf den Fireball. Es kann doch nicht sein, dass der Amp innerhalb eines halben Jahres 3 mal kaputt geht. Das spricht wirklich nicht für Qualität. Der nächste Amp wird auch definitv was anderes. Zudem ging mir das Ganze hin und her auch tierisch auf den Sack. Immerhin fahr ich fast immer 100 km zu dem Laden.

Die Sache hat inzwischen aber wieder eine neue Wendung genommen. Der Chef hat keine Lust das Geld auszuzahlen und sagt nun der Amp wäre garnicht kaputt. Er hätte ihn noch einmal ausprobiert und da wäre nichts. Also auch kein Rücktritt vom Kaufvertrag, die bisherigen Optionen bietet er mir aber weiterhin an. Das ich den Amp mit seinen Mitarbeitern zusammen ausprobiert haben und der Fehler dort klar und deutlich aufgetreten ist, scheint ihn nicht zu interessieren. Ich werde am Donnerstag erst einmal zur Verbraucherzentrale gehen und mir dort sagen lassen was ich machen kann, bzw. das Ganze an die Abgeben. Eine Unverschämtheit ist das, in dem Laden werd ich bestimmt kein Geld mehr lassen. Ich bin sowas von stinksauer!


Was für ein Fehler tritt denn auf? Bei meinem Powerball war das Problem das er ab und zu urplötzlich nur noch flüsterleise war... egal wie laut man gedreht hat. Der Fehler war nicht so leicht reproduzierbar aber die bei ENGL haben dann wohl eine Röhre getauscht.

Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht was mit ENGL los ist, wenn die Amps gehen sind sie hammergeil. Ich möchte meinen Powerball nicht mehr missen.
Entweder schlampen die bei der Produktion/Qualitätssicherung ODER beim Transport geht immer was kaputt?!
 
Das geht aber nur wenn der Händler kulant ist. Ich bin mir sehr sicher das auch hier dreimal nachbessern gilt.

D.h. der Händler hat das recht den Verstärker 3x reparieren zulassen, erst dann kannst du dein Geld zurückfordern.

§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz


Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Und dann den vollen Kaufpreis und nicht irgendwas rumgerechnetes!
mal rein abstrakt...

Grundsätzlich kann durchaus ein Nutzungsausgleich verlangt werden.

Allerdings nur auf die Nutzungszeit, also nicht auf die Zeit der Reparatur und auch nur voll für die Zeit, in der das Gerät auch voll nutzbar war. Desweiteren kann dem die Verzinsung des Kaufpreisen entgegengestellt werden.
 
wenn sich der Chef so sicher ist, dass der Amp läuft, dann fordere ihn doch dazu auf, es dir zu zeigen. Aber da er ja dann (ohne ein Wunder) nicht funktionieren wird, hast du einen Anspruch darauf, aus dem Kaufvertrag wieder auszutreten.
 
Statistische Durchschnittsrechnung 3,23 Jahre (quelle r.amplify.com)
 

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