Lasersicherheit auf Veranstaltungen (CH)

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Liebe Forenkollegen

ich hab da n Problem. Als Hobbylichttechniker arbeite ich ein paar Mal im Jahr bei einem Event, wo als Material auch zwei Laserworlds mit 400mw im Einsatz sind. Das Problem bei denen:

  • Nicht angemeldet
  • Keine Sicherheit vorhanden
  • Not - Aus gibts nicht (okay, so n Stromabschalter mit Funk, aber der hat Batterien, ist schnell verlegt und reagiert nicht selten zu spät)
  • Die Dinger gehen problemlos ins Publikum, stehender Strahl geht auch...
Ich sitze nun ein bisschen in der Kacke. Denn wir haben weder einen LSB hier, noch jemand mit Ahnung. Abgenommen sind die Dinger natürlich auch nicht.
Beim letzten Event habe ich den Dingern kurzerhand das Signal abgeklemmt, prompt liefen sie völlig unkontrolliert. Seither kommen mir die Dinger nicht in die Finger, aber meine Mitarbeiter (u.a. ein 35 Jähriger Hobbytechniker) lassen die Dinger munter weiter laufen (mit einem 8 Kanal PAR - Pult)
Sämtliche Warnungen stossen auf völlige Ignoranz, bis hin zu seltsamen Kommentaren. Von wegen nicht ins Publikum leuchten (geht problemlos), von wegen harmlos (bleiben regelmässig stehen), von wegen Not Aus (siehe oben) und das man für zwei Songs sicher nicht anmelden geht, zumal die Dinger ja 1000 Franken gekostet haben und ja gut sein müssen... :eek: Kürzlich bekam ich ein paar Laserschutzvorschriften für die Schweiz von dem Mann zugesandt, von wegen, alles eingehalten...


3. Abschnitt: Laserstrahlen
Art. 10 Grundsatz
1 Wer Veranstaltungen mit Laseranlagen durchführt, muss diese so einrichten und
betreiben, dass:
a. die Anforderungen der technischen Leitlinie IEC5 60825-3:1995-12 über die
Sicherheit von Laseranlagen6 eingehalten werden; ich bezweifle es
b. sie beim Publikum keine schädlichen Immissionen erzeugen. kann sein, kann auch nicht sein
2 Insbesondere sind:
a. die Laseranlagen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4 mit einem einfach zu
bedienenden Not-Aus-Schalter zu versehen, der die Laserstrahlung sofort
beendet; gibts nicht, siehe oben
b. Laseranlagen so zu befestigen, dass sie nicht durch Ereignisse wie Publikumsbewegungen,
Erschütterungen oder Windstösse verstellt werden können; liegen auf Bassboxen, sagt glaub ich alles...
c. während einer Veranstaltung an den Laseranlagen keine Reparaturen oder
sonstigen Verrichtungen wie Neueinstellungen oder Korrekturen am Strahlverlauf
vorzunehmen.
3 Als schädlich gelten Immissionen, welche die maximal zulässigen Bestrahlungswerte
für direkte Einwirkung von Laserstrahlen auf die Hornhaut des Auges nach
der Norm IEC 60825-1:2001-08 über die Sicherheit von Laseranlagen7 überschreiten.
Schall- und Laserverordnung
814.49
4 Als nicht schädlich gelten Immissionen von Laseranlagen, deren Laserstrahlen
weder direkt noch indirekt innerhalb des Publikumsbereichs verlaufen; als solcher
gilt der Raum bis 3 m oberhalb und 2,5 m seitlich der Flächen, auf denen sich das
Publikum aufhalten kann. ein paar Handgriffe am Pult und ZACK ist das Ding voll drin


Keine Ahnung, aber ganz viel Meinung. Bleibt die Frage, was soll ich tun? Auf's Amt anrufen? Die Dinger mal eben "aus Versehen" fallen lassen? Oder gar nix? Bei einer Veranstaltung mit über 600 Leuten eher eine blöde Idee...

Fragen über Fragen...
 
Eigenschaft
 
Bleibt die Frage, was soll ich tun?
Auf jeden Fall muss hier was passieren und da finde ich es schonmal gut, dass du hier um Rat fragst.
Auf's Amt anrufen?
Keine Ahnung, wer bei euch in der Schweiz dafür zuständig ist, aber als letzte Maßnahme solltest du auch über die Option nachdenken.
Die Dinger mal eben "aus Versehen" fallen lassen?
Das ist dann doch hoffentlich nicht nötig. Wäre doch schade um die Geräte.
Oder gar nix? Bei einer Veranstaltung mit über 600 Leuten eher eine blöde Idee...
Mir wäre das Risiko schon bei einer anwesenden Person zu hoch. Aber richtig, nichts tun ist keine Option.

Vielleicht kannst du mit diesem Beitrag als Argumentationshilfe
https://www.musiker-board.de/showla...-auge-haut-bei-laserlicht-aus-showlasern.html
nochmal an die Vernunft deine Kollegen appellieren.
 
Hallo,

gleich Vorweg, das, was Du beschreibst ist grob fahrlässig und auch wenn ich die Schweizer-Verordnungen nicht kenne, bestimmt auch in der CH nicht zulässig (das beschreibst Du ja in dem Auszug "Laserstrahlung". Die gültigen Normen (60825-x) sind eutopäische Normen und gelten somit auch in der CH.

ich hab da n Problem. Als Hobbylichttechniker arbeite ich ein paar Mal im Jahr bei einem Event, wo als Material auch zwei Laserworlds mit 400mw im Einsatz sind.
400mW Laser sind Laser der Klasse 3B und können allemale im menschlichen einen großen irreperablen Schaden anrichten.
Das Problem bei denen:
- Nicht angemeldet
Laser ab der Klasse 3B müssen angemeldet werden, die Frage ist bei wem und das ist gar nicht so einfach herauszufinden.
Lass mich ein klein bißchen ausholen. Man muss hier etwas unterscheiden, so gibt es in Deutschland Berufsgenossenschaften, die Betriebe gegen Arbeitsunfälle versichern, auch bei Laserunfällen. Von daher üben die BG'n Druck auf die versicherten Betriebe aus, dass bestimmte Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Damit dies geschieht muss der BG erstmal mitgeteilt werden (Meldepflicht ab Klasse 3A), dass entsprechende Laser betrieben werden, ausserdem müssen die zuständigen Stellen (oft die Regierungspräsidien) informiert werden. Und die BG verlangt dann, dass ein LSB ausgebildet wird, der für die Festlegung und Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zuständig ist. Der asugebildete LSB muss vom Betrieb "bestellt" sein und hat somit bei einem Laserunfall, wenn er ncht die richtigen Schutzmaßnahmen ergriffen hat die A-Karte gezogen. Soweit gilt das auch das auch für den Betreiber der Lasereinrichtung hier der Showlaser gegenüber seinen Beschäftigten/Techikern.
Etwas anders ist die Situation gegenüber dem Publikum. Hier greift das Thema Arbeitsschutz nicht. Aber das entbindet den Betreiber der Lasereinrichtung nicht von seiner Haftungspflicht. Solange niemand gegen den Betreiber der Lasereinrichtung klagt, gibt es auch keine Richter, der evtl. Ansprüche eines Geschädigten feststellt.
Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, wie ist die Veranstaltung versichert?

Wenn eine Versicherung für die Veranstaltung existiert, dann greift die natürlich auch nur dann, wenn sie über den Einsatz von Lasereinrichtungen informiert wurde. In diesem Fall, verlangen die Versicherungen in Deutschland z.B. eine TÜV-Abnahme, nicht zuletzt weil die Ausbildungen zum LSB, wie sie von den Herstellern von Showlasern angeboten werden, nicht genügend Sachkenntnisse vermitteln. So eine Abnahme kann eine Reihe an Messungen und Berechnungen zur Folge haben, weil sichergestellt werden soll, dass die MZB (maximal zulässige Bestrahlung), die ins Auge gelangen kann, nicht überschritten wird - diese ist < 1mW.
Von daher kommen z.B. die Forderungen, dass das Laserlicht oberhalb des Publikums zu sein hat. Ohne auf die Komplexität der ganzen Sache einzugehen, kann man sich das vereinfacht so vorstellen. Das menschlich Auge hat eine Eintrittspupille von 7mm Durchmesser. Laserstrahlung wird durch die Austrittsoptik aufgeweitet, die Blende kann bei Showlasern sicherlich eingestellt werden. Also wenn die Aufweitung größer 7mm ist gelangt nicht mehr die gesamte Leistung ins Auge. Weiterhin entscheidend sind Abstand, oder andere Einflüsse, wie Streustrahlung, Nebel, die sich leistungsmindernd auswirken. Bei einer TÜV-Abnahme wird jede Situation, letztlich jeder Frame der Show durchgespielt, berechnet und u.U. gemessen.

An Deiner Stelle wäre hier ein Ansatzpunkt sich mit der Versicherung zu unterhalten, welche Auflagen sie bei Einsatz von Laserlicht macht. Den Betreiber der Lasereinrichtung kannst Du nur auf seine Haftung hinweisen und Du kannst ihm sagen Laserschäden in den Augen lassen sich nachweisen. Du als Lichchttechniker solltest Dich weigern ohne Ausbildung zum LSB Showlaser einzusetzen.
- Not - Aus gibts nicht (okay, so n Stromabschalter mit Funk, aber der hat Batterien, ist schnell verlegt und reagiert nicht selten zu spät)
- Die Dinger gehen problemlos ins Publikum, stehender Strahl geht auch...
All das ist aber verpflichtend vorgeschrieben, bzw. nicht erlaubt.
Ich sitze nun ein bisschen in der Kacke. Denn wir haben weder einen LSB hier, noch jemand mit Ahnung. Abgenommen sind die Dinger natürlich auch nicht.
Beim letzten Event habe ich den Dingern kurzerhand das Signal abgeklemmt, prompt liefen sie völlig unkontrolliert. Seither kommen mir die Dinger nicht in die Finger, aber meine Mitarbeiter (u.a. ein 35 Jähriger Hobbytechniker) lassen die Dinger munter weiter laufen (mit einem 8 Kanal PAR - Pult)
Sämtliche Warnungen stossen auf völlige Ignoranz, bis hin zu seltsamen Kommentaren. Von wegen nicht ins Publikum leuchten (geht problemlos), von wegen harmlos (bleiben regelmässig stehen), von wegen Not Aus (siehe oben) und das man für zwei Songs sicher nicht anmelden geht, zumal die Dinger ja 1000 Franken gekostet haben und ja gut sein müssen...Kürzlich bekam ich ein paar Laserschutzvorschriften für die Schweiz von dem Mann zugesandt, von wegen, alles eingehalten...
Keine Ahnung, aber ganz viel Meinung. Bleibt die Frage, was soll ich tun? Auf's Amt anrufen?
Amt, wer ist zuständig, zumeist ist das lokale Ordnungsamt mit den Gefahren der Laserstrahlung vollkommen überfordert. Aber ruf halt mal an, vielleicht ist das in der CH besser als in GER.
Und nochmals die Haftung liegt beim Betreiber der Lasereinrichtung, wem gehören die Showlaser, wer bestimmt dass sie eingesetzt werden, wer bestimmt wie sie installiert sind ? Derjenige ist auch für die Sicherheit zuständig und haftet im Zweifel.

Gruss Helmut
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für eure Antworten, auch schon im Voraus, für was da noch kommen wird...

Damit dies geschieht muss der BG erstmal mitgeteilt werden (Meldepflicht ab Klasse 3A), dass entsprechende Laser betrieben werden, ausserdem müssen die zuständigen Stellen (oft die Regierungspräsidien) informiert werden. Und die BG verlangt dann, dass ein LSB ausgebildet wird, der für die Festlegung und Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zuständig ist. Der asugebildete LSB muss vom Betrieb "bestellt" sein und hat somit bei einem Laserunfall, wenn er ncht die richtigen Schutzmaßnahmen ergriffen hat die A-Karte gezogen.

Wie gesagt, LSB nicht vorhanden und der Besitzer der Anlage (Freak, hobbytechniker) will die Dinger nicht anmelden, das "sei ja nicht nötig, wegen zwei Songs und die strahlen ja nur n bisschen rum..." :eek:

Den Betreiber der Lasereinrichtung kannst Du nur auf seine Haftung hinweisen und Du kannst ihm sagen Laserschäden in den Augen lassen sich nachweisen.

der stellt sich taub

Du als Lichchttechniker solltest Dich weigern ohne Ausbildung zum LSB Showlaser einzusetzen.

hab ich ja gemacht, dann gabs mächtig Ärger und die Dinger wurden einfach sound-to-light eingesetzt... :bad:

Amt, wer ist zuständig, zumeist ist das lokale Ordnungsamt mit den Gefahren der Laserstrahlung vollkommen überfordert. Aber ruf halt mal an, vielleicht ist das in der CH besser als in GER.

Na ja, die Ämter hier neigen ja zur Pedanterie, also wird die das schon interessieren. Die verbieten dann aber wohl gleich die Veranstaltung ganz und für einige Zeit... Also wäre das die Notlösung...

Und nochmals die Haftung liegt beim Betreiber der Lasereinrichtung, wem gehören die Showlaser, wer bestimmt dass sie eingesetzt werden, wer bestimmt wie sie installiert sind ? Derjenige ist auch für die Sicherheit zuständig und haftet im Zweifel.

das macht alles dieselbe Person - eben der Laserbegeisterte, den wir nicht zur Vernunft bringen können. Eben, weil die Bestimmungen erfüllt werden "könnten", wenn die Chinadinger eben nicht so derart unsicher wären und zwar oben bleiben könnten, aber dann eben auch wieder problemlos nach unten strahlen, sofern da was falsch programmiert wird (und die Dinger stehen auf BÜCHERN auf nem Barhocker...). Und dann hör ich noch sachen von wegen "ich hab da n Strahl gemacht und die Hand davor gehalten und es ist nix passiert, die Dinger sind nicht so gefährlich, das sind ja nicht so Hochleistungsteiler für 50000 Franken...":eek: (und das von einem 35 - Jährigen)

Wie gesagt, keine Ahnung aber ganz viel Meinung...

Ich gebe jedenfalls alles, damit die Dinger in der Kiste bleiben, aber selbst der Veranstalter wird von mir gewarnt und vom anderen Mitarbeiter beruhigt ("wir halten ja die Vorschriften ein...")...
 

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