"Laseranzug" in der Disko, ist sowas zulässig?

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Hallo,

ich war neulich in einer Diskothek - mit einer wirklich fantastischen Lichtshow!

Als jedoch Tänzer(innen) mit einer Art "Laseranzug" auf je zwei Podesten tanzten, fragte ich mich ernsthaft, ob sowas überhaupt zulässig ist.

Unabhängig davon, welche Klasse das war, gelangten die Laserstrahlen völlig unkontrolliert ins Publikum. Ich vermute, dass es nicht Klasse 1 oder 2 war, denn die Strahlen waren schon relativ hell.

Laseranzug Disko.jpg

Wie schätzt ihr das ein? Insbesondere über eine Antwort einer Person mit Laserschutzschein würde ich mich freuen.

Viele Grüße, lighting


Edit:
http://funfact-disco.de/getpic.php?path=20140328-130839&pic=0151
http://funfact-disco.de/getpic.php?path=20140328-130839&pic=0167
 
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    Laseranzug Disko.jpg
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habe meinen Beitrag wieder gelöscht, da lightning eine Antwort der LSB's erwartet. Bin auch gespannt.

Gruss Helmut
 
Sicher, dass das überhaupt Laser sind? Die Strahlen sind ziemlich dick. Sieht mir eher nach hellen, gut gebündelten LEDs aus...
 
Das dürften schon mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit Laser sein. Erstmal wäre es extrem aufwändig (im Vergleich zu kleinen Lasermodulen vom Grabbeltisch), LEDs so sauber zu kollimieren - wenn es denn überhaupt funktioniert (was ich bei vertretbarem Aufwand bezweifle).
Und zum anderen spielt es - wenn man es schafft - für die Gefährdung des Publikums dann auch keine Rolle mehr, ob LED oder Laser. Viel dicker als ein paar mm sind die Strahlenbündel nicht (passen also locker durch die Pupille in der düsteren Umgebung), und dann ist auf die Entfernung von ein paar m ein gebündelter LED-Strahl nicht nicht minder gefährlich als ein Laser gleicher Leistung.

*EDIT* wo ich mir die Bilder (besonders das zweite) nochmal genauer ansehe: das sind sicher keine LEDs, sondern Laser.

Im übrigen zur Frage, ist das erlaubt/gefährlich oder nicht: Auch ein Inhaber eines LSB-Scheins kann, ohne vor Ort gewesen zu sein oder wenigstens die wesentlichen Eckdaten zu kennen, anhand der beiden Fotos nicht beurteilen, ob gefährlich oder nicht und somit erlaubt. Entscheidend ist, dass die maximal zulässige Bestrahlungsstärke eingehalten wird (MZB). Ob und wie das sichergestellt werden kann, ist aus der Ferne nicht zu beantworten. So, wie es aussieht, habe ich starke Zweifel daran, dass sich die Frage überhaupt jemand gestellt hat. Jeder Mensch mit einem gewissen Maß an Sachverstand hätte bei der Idee die Hände überm Kopf zusammengeschlagen - oder hätte nach kurzem Überlegen wahrscheinlich gesagt "entweder gehen wir mit der Leistung soweit runter, dass der Effekt gleich null ist, oder wir treiben einen enormen Aufwand (technische Lösungen, Gutachten, etc.) - dann wird's teuer. Mach was anderes cooles."
Sollte das wirklich genehmigt worden sein, dann würde mich das Gutachten dazu mal interessieren. An einer Person angebracht kann man weder die Strahlrichtung begrenzen noch eine "Scan"-Geschwindigkeit definiert einhalten - und nach Klasse 2 sieht das auch nicht mehr aus... Und wie man in der passenden Galerie erkennt, wurde da auch munter "Audience scanning" betrieben:
http://funfact-disco.de/fotos/20140328-130839/20140328-130839-0177.jpg
 
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Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Du schreibst, dass man ohne
die wesentlichen Eckdaten zu kennen, anhand der beiden Fotos nicht beurteilen, ob gefährlich oder nicht und somit erlaubt.
Was meinst du damit genau?

Ob da der Menschenstand überhaupt irgendeine Rolle gespielt haben könnte... dass frage ich mich auch.

Wo kann man ein solches Gutachten einsehen? Oder steht das nur dem Betreiber zu? Kann man denn in irgendeiner Weise dagegen vorgehen, dass dieses
Audience scanning
nicht nochmal betrieben wird?

Ich danke schonmal für weitere Antworten!
 
Hi,

Jens hat es auch schon geschrieben. Es gibt beim Einsatz von Lasern einen Wert, die sogenannte MZB (Maximal zulässige Bestrahlung):

Das ist der Grenzwert von Laserstrahlung, dem Personen unter normalen Umständen ausgesetzt werden dürfen, ohne das schädliche Folgen eintreten.
Die MZB-Werte stellen die maximalen Werte dar, denen das Auge oder die Haut ausgesetzt werden können, ohne dass damit Verletzungen unmittelbar oder nach einer langen Zeit (Zeitbasis) verbunden sind. Die MZB ist verknüpft mit der Wellenlänge der Strahlung, der Impulsdauer, der Einwirkungsdauer, der Art der exponierten Organe und der Größe des Bildes auf der Netzhaut, bei Strahlung im sichtbaren und im nahen Infrarot-Bereich 400 nm bis 1400 nm.

Ob nun die MZB eingehalten wird, kann zum einen berechnet werden (oder messen), allerdings dürfte das bei dieser Anwendung nicht ganz einfach sein, da sich die Situation ständig verändert, bzw. man müsste den Worst Case betrachten gleiches gilt für evtl. Messungen. Ungefährlich ist eine Strahlung von max 1mW, also max. Laserklasse 2. Eckdaten wären also die Leistung (Laserklasse) des Lasers und die Strahlaufweitung (Blende) und die Impulsdauer, damit liesse sich ein Mindestabstand berechnen (NOHD), bei dem dann die MZB eingehalten wird. Nebel würde die Laserleistung wiederum etwas abschwächen.

Ich glaube auch nicht, dass irgend jemand dafür ein Gutachten gemacht hat, zumindest keines, das so etwas als unbedenklich einstuft. Das Gutachten sollte der Betreiber dieser Lasershow in der Tasche haben, bzw. vorzeigen können. Allerdings nicht gegenüber jedem, der es sehen will. Du müsstest also das zuständige Ordnungsamt einschalten, für die Beschäftigten im Lokal, die ebenfalls der Laserstrahlung ausgesetzt sind, wäre die BG zuständig. Ob beim Ordnungsamt genügend Sachverstand vorhanden ist, um die Gefährlichkeit von Lasern zu kennen, bleibt nur zu hoffen.

Du siehst es ist nicht ganz so einfach.
In diesem Thread https://www.musiker-board.de/showla...-auge-haut-bei-laserlicht-aus-showlasern.html sind die Begriffe MZB und NOHD nochmals etwas ausführlicher erklärt.

Gruss Helmut
 
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Hallo,

danke für die Antworten!

Da mir diese Sache ebenso unsicher erscheint, wie euch auch, werde ich mir überlegen, ob man das dem zuständigen Ordnungsamt einmal zukommen lässt.

Vorerst danke für eure Ausführungen :)
 
Das scheint dieser Anzug zu sein mit Laserdioden von Tarm.

www.tarm.de

Unten rechts, das Laser Jacket.
 
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Vielen Dank SoundServices!

Das ist der Anzug mit 100 prozentiger Sicherheit.

In der Beschreibung steht das seien Klasse 1 Laser :eek: Kommt mir schon ein wenig merkwürdig vor...
 
Klasse 1 kann ja fast nicht sein. Klasse 2 wäre schon schwierig, wenn man da was sehen soll. Aber 1? Wie soll das bitte gehen?
 
Denke das ist machbar, die Laser haben ein eher dunkleres Rot, und hohe Wellenlängen, wie sie bei rot nunmal auftreten, Können schon Lichtleistungen von knapp 1mw haben und trotzdem unter Klasse 1 fallen.
Mit grün wäre das wohl nicht machbar.
 
Denke das ist machbar, die Laser haben ein eher dunkleres Rot, und hohe Wellenlängen, wie sie bei rot nunmal auftreten, Können schon Lichtleistungen von knapp 1mw haben und trotzdem unter Klasse 1 fallen.
Mit grün wäre das wohl nicht machbar.
kann ich nicht nachvollziehen.
Entscheidend ist zunächst die angegebene Leistung. Unterschiedlich in Abhängigkeit der Farbe bzw. Wellenlänge sind die Auswirkungen am menschlichen Auge. Während zwischen 400 und 700 nm (sichtbarer Bereich) Verletzungen der Netzhaut auftreten, kann bei den angrenzenden Infrarotbereichen noch eine Linsentrübung dazukommen. 1mW wäre unbedenklich, bzw. entspricht der Klasse 1.
Im übrigen würde ich nicht von hohen Wellenlängen sprechen, solange wir uns im sichtbaren Bereich befinden, zumal gerade rot an die höheren Wellenlängen des Infrarotbereiches grenzt.

Gruss Helmut
 
kann ich nicht nachvollziehen.
Entscheidend ist zunächst die angegebene Leistung. Unterschiedlich in Abhängigkeit der Farbe bzw. Wellenlänge sind die Auswirkungen am menschlichen Auge. Während zwischen 400 und 700 nm (sichtbarer Bereich) Verletzungen der Netzhaut auftreten, kann bei den angrenzenden Infrarotbereichen noch eine Linsentrübung dazukommen. 1mW wäre unbedenklich, bzw. entspricht der Klasse 1.
Im übrigen würde ich nicht von hohen Wellenlängen sprechen, solange wir uns im sichtbaren Bereich befinden, zumal gerade rot an die höheren Wellenlängen des Infrarotbereiches grenzt.

Gruss Helmut

Klar, hätte mich deutlicher ausdrücken müssen...im hohen SICHTBAREN bereich ;) ich sage nicht, dass das nicht schädlich wäre, trotzdem ist die erlaubte leistung von der wellenlänge, also farbe abhängig. guckst u hier : http://de.wikipedia.org/wiki/Laser#...ulässige_cw-Leistungen_nach_EN_60825-1.de.png
 
mich wundert schon mal, dass man in Wikipedia die DIN EN 60825-2 Norm findet oder zumindest Auszüge daraus.
Es bleibt aber auch in der Grafik so, dass im sichtbaren Bereich die Leistung bei Klasse 1 und 2 (Klasse 2 ist ja nur sichtbarer Bereich) 1mW nicht überschreitet, weil sonst Schäden am Auge entstehen können - und mehr sage ich ja nicht ;)
 
Ich muss mich entschuldigen, ich meinte gelesen zu haben dass du schreibst, dass sich die erlaubte Leistung nicht von der Wellenlänge abhängig machen lasse. Ich weiss auch nicht was in meinem opf schief gelaufen ist,
Sorry :)
 

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