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Hallo, nachdem ich nun einiges an Eqipment inform von LED-Pars, paar Scannern und Moving heads habe, hab ich, nach dem ich auf nem konzert war, wos solche dinger gab, mal etwas interesse an laser-effekt-geräten bekommen.
Deshalb hab ich da fleich mal paar grundsätzliche Frageb, weil man überall was anderes liest. Ich draf ja alle Laser-Effektgeräte bis zur Klasse 2M frei betreiben, uach ohen LSB-Schien. Da es aber keine 2m-Geräte mit DMX Steruerung gibt, hab ich mal anch 3B-Geräten geschaut.
Die machen richtig tolle Efffekte, aber da gelten ja recht scharfe regeln. Wenn ich so ein Teil auf ner Privatparty einsetz, was mus ich da beachten. Wenn ich mit tatsächlich laser hol mach ich auf alle fälle den LSB-Schein, weil mir steht neben dem effekt auch die Sicherheit der Leutre an 1.Stelle. hab mich schonmal im inet mit aufbauvorschriften vertraut geamcht, mindestens 3m höhe. Aber wird dann eine TÜV-Überprüfung und eine Anmeldung beim Amt benötigt? und was braucght man versicherungstechnsich? Weil ich weiß dass das nur bei öffentlichen Events benötigt wird, bei privaten Veranstaltungen keine Ahnung. dei eien sagen da gelten die vorschriften net,andere sagen dass man keien laser der klasse 3b überhuapt auf privatveranstaltungen einsetzen darg. oftmals les ich es sollte imemr ein LSB da sein, das wäre er ja, wenn ich selber den schutzschein hab. Könnt ihr mich da trotzdem mal bissel ausfklären?
alternativ denk ich auh über beamersteuerung nach.
Deshalb hab ich da fleich mal paar grundsätzliche Frageb, weil man überall was anderes liest. Ich draf ja alle Laser-Effektgeräte bis zur Klasse 2M frei betreiben, uach ohen LSB-Schien. Da es aber keine 2m-Geräte mit DMX Steruerung gibt, hab ich mal anch 3B-Geräten geschaut.
Die machen richtig tolle Efffekte, aber da gelten ja recht scharfe regeln. Wenn ich so ein Teil auf ner Privatparty einsetz, was mus ich da beachten. Wenn ich mit tatsächlich laser hol mach ich auf alle fälle den LSB-Schein, weil mir steht neben dem effekt auch die Sicherheit der Leutre an 1.Stelle. hab mich schonmal im inet mit aufbauvorschriften vertraut geamcht, mindestens 3m höhe. Aber wird dann eine TÜV-Überprüfung und eine Anmeldung beim Amt benötigt? und was braucght man versicherungstechnsich? Weil ich weiß dass das nur bei öffentlichen Events benötigt wird, bei privaten Veranstaltungen keine Ahnung. dei eien sagen da gelten die vorschriften net,andere sagen dass man keien laser der klasse 3b überhuapt auf privatveranstaltungen einsetzen darg. oftmals les ich es sollte imemr ein LSB da sein, das wäre er ja, wenn ich selber den schutzschein hab. Könnt ihr mich da trotzdem mal bissel ausfklären?
alternativ denk ich auh über beamersteuerung nach.
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