Laney VH100R Röhrenschaden: Garantie?

deXta
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Hi allerseits,

ich hab hier ein echtes Problem.
Mein Laney VH100R Top hat vor einiger Zeit angefangen extrem(!!!) lautes rauschen von sich zu geben, zudem kratzten 4-5 potis was auch ganz schön nervig war.

Da ich noch garantie drauf hatte, hab ich ihn zum Musicstore,wo ich ihn gekauft habe, eingeschickt.

Jetzt hab ich nach 2 Monaten (sie haben gesagt es dauert max. 2-4 wochen) folgene Mail bekommen:
"Hallo,

das Gerät hat einen Röhrenfehler.
Auf Röhren geben die Hersteller 90 Tage Garantie.
Reparaturkosten 115Euro + 5 Euro Nachnahme.
Soll das Gerät repariert werden?"

Jetzt frag ich mich: Warum fällt das nicht unter die Garantie?
Wollen die mich über den tisch ziehen oder hat das hand und fuß was die da behaupten?
oder ist das einfach ein trick um nicht die garantie bezahlen zu müssen?
das ganze kommt mir ganz schön komisch vor da ich ja noch garantie auf dem gerät habe.

Und wenn es ein Röhrenschaden ist: Soll ich mir dann lieber nen kompletten satz röhren kaufen und selbst einbauen?
wie viel kann man da sparen?

ist ganz schön viel, ich weiß, aber hab halt so viele fragen :D

gruß,
Gerrit
 
Eigenschaft
 
Ok, röhren können kaputt gehen.
Aber so ein gematchtes röhrenquartett kostet eigentlich keine 115 euro und ich finde den "einbau" und das ausmessen sollten sie schon auf ihre kappe nehmen....das wäre eine angemessene kundenbetreuung.
Wenn die dich so abzocken wollen, dann lass sie doch gleich das mit den kratzenden potis erledigen, das fällt ja wohl sicher unter die garantie.
 
Lass das mit den Potis machen, Röhren bestellest du selber udn tauschst sie auch, ist javoll die Unverschänheit 115Eur :D:screwy:
 
Wenn die Kiste bei Beginn der Reklamation noch keine 6 Monate alt war, zahlst Du nichts!
Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen und innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Pflicht, ein funktionstüchtiges, fehlerfreies Gerät abgeliefert zu haben. Punkt.
Laß Dich auf nichts anderes ein, Du hast weder einen Deal mit Röhrenherstellern noch hast Du mit den Innereien Deiner Kiste was zu tun. Nach den 6 Monaten mußt Du allerdings beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf "Systemimmanent" war.
 
Wenn die Kiste bei Beginn der Reklamation noch keine 6 Monate alt war, zahlst Du nichts!
Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen und innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Pflicht, ein funktionstüchtiges, fehlerfreies Gerät abgeliefert zu haben. Punkt.
Laß Dich auf nichts anderes ein, Du hast weder einen Deal mit Röhrenherstellern noch hast Du mit den Innereien Deiner Kiste was zu tun. Nach den 6 Monaten mußt Du allerdings beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf "Systemimmanent" war.

Da Röhren allerdings als Verschleißgegenstände gehandhabt werden, bringt ihm das trotzdem nicht, von der eigentlichen Garantie von MS mal ganz abgesehen :rolleyes:

Gruß Felix

Edit:

Hier nochmal der Auszug von MS:

MUSIC STORE 3-JAHRESGARANTIE

Für alle bei der Firma Music Store gekauften Produkte gewähren wir - zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung - insgesamt 3 Jahre Garantie unter Berücksichtigung nachstehender Bedingungen, sofern der Kunde ein Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden zu und kann nicht abgetreten werden.

a) Für alle auftretenden Mängel, die während der Garantiezeit auftreten und nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, leistet die Firma Music Store Garantie.

b) Ausgeschlossen von der Garantie sind alle Computer-Artikel und alle Verschleißteile wie z. B. Saiten, Leuchtmittel, Scheinwerfer LED's, Fader, Sticks, Akkus/Batterien, Kabel, Taschen, Cases, Gurte, alle Röhren (auch eingebaut), etc., da sie einem gebrauchsbedingten oder natürlichem Verschleiß unterliegen.
 
Nochmal: Er hat keine Röhren gekauft, sondern einen Verstärker, deshalb interessieren ihn die Bauteile nicht!
Das gekaufte Gerät muß ordnungsgemäß funktionieren und es ist völlig uninteressant, was darin verbaut wurde und welche Garantien der Röhrenhersteller gibt.
 
@Paul: Kannst du nicht lesen ? :screwy:
 
mhh okay, sowas in der art hab ich mir schon gedacht.
Werd dann mal per mail fragen ob die Potis erledigt wurden und die röhren werd ich mir dann wohl selbst vornehmen müssen.

ärgerlich, da es 100 prozentig kein verschleiss ist, hab ihn nämlich so gut wie nie gespielt.

dann werd ich mir den wohl zurückschicken lassen und dann in näherer zukunft hier einen röhrenthread besuchen ggf. neu aufmachen was denn für mich so in frage kommt

danke an alle die geholfen haben

gruß,
gerrit
 
Götterfunke;3679706 schrieb:
@Paul: Kannst du nicht lesen ? :screwy:

Was interessieren mich Auszüge irgendwelcher Geschäftsbedingungen. Kannst Du nicht denken?:D
BTW, Ihr Liechtensteiner habt's ja eh nicht so sehr mit dem Recht, nicht wahr? ;)
 
Was interessieren mich Auszüge irgendwelcher Geschäftsbedingungen. Kannst Du nicht denken?:D
BTW, Ihr Liechtensteiner habt's ja eh nicht so sehr mit dem Recht, nicht wahr? ;)

In dem Fall hast du es glaub ich so nicht mit dem Recht, was in den AGB's eines Versanhauses steht ist nun mal das Recht, da gibt es nichts zu rütteln.
Und wer hinterzieht Steuern? Wir nicht...
 
auf Röhren gitbs nun mal leider nur sehr beschränkte Garantie. das haben wir nun davon dass wir uns alle in diese scheiss Vorkriegstechnologie verliebt haben. ist ärgerlich, aber das is halt mal der riesige Nachteil an Röhrenamps - den man sich ja vor Anschaffung sicher gut überlgt hat, nicht wahr? :D

scherz beiseite - die Potis müssen auf Garantie gehen, den Röhrenwechsel würd ich selbst machen.
 
Die meinen aber die Vorstufenröhren.. :D Endstufenröhren die rauschen sind eher selten...
 
Wenn die Kiste bei Beginn der Reklamation noch keine 6 Monate alt war, zahlst Du nichts!
Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen und innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Pflicht, ein funktionstüchtiges, fehlerfreies Gerät abgeliefert zu haben. Punkt.
Laß Dich auf nichts anderes ein, Du hast weder einen Deal mit Röhrenherstellern noch hast Du mit den Innereien Deiner Kiste was zu tun. Nach den 6 Monaten mußt Du allerdings beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf "Systemimmanent" war.

Nochmal: Er hat keine Röhren gekauft, sondern einen Verstärker, deshalb interessieren ihn die Bauteile nicht!
Das gekaufte Gerät muß ordnungsgemäß funktionieren und es ist völlig uninteressant, was darin verbaut wurde und welche Garantien der Röhrenhersteller gibt.

Hör mal, wenn Du hier schon klugscheissen willst, dann mach es doch bitte auch richtig, und lauf hier nicht mit Halbwissen auf.

Die Pflicht ein fehlerfreies Gerät geliefert zu haben besteht nicht nur die ersten Monate, sondern theorethisch für alle Zeit... nur sind irgendwann die Gewährleistungsansprüche verjährt;)

Innerhalb der ersten 6 Monate greift beim Verbrauchsgüterkauf die Beweislastumkehr, so dass der Hersteller beweisen muss dass das Gerät zum Zeitpunkt des Kaufes fehlerfrei war. Das gelingt nur selten, ist aber nicht ausgeschlossen. Gerade bei einem Röhrenfehler halte ich diese Beweisführung nebenbei für durchaus möglich.

Desweiteren muss zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden werden. Die Gewährfleistung ist gesetzlich verankert, die Garantie ist eine freiwillige Leistung (die Gewährung, nicht die Einhaltung) und ihre Dauer und ihr Umfang kann frei vom Garantiegebenden bestimmt werden.
 
Da Röhren allerdings als Verschleißgegenstände gehandhabt werden, bringt ihm das trotzdem nicht ...
Komisch. Das Gerücht, Verschleißteile seien von der Gewähleistung ausgeschlossen, hält sich unglaublich hartnäckig.

Dem ist aber ganz und gar nicht nicht so. Auch Verschleißteilen kann ein Sachmangel innewohnen, der der gesetzlichen Gewährleistung unterliegt - warum sollte für Röhren nicht gelten, was für andere Güter zwingend gilt?

Daß die Gewährleistung nicht den Tatbestand des natürlichen Verschleisses bzw. die natürliche Beschaffenheit umfaßt, dürfte unstrittig sein. Dies schließt aber nicht aus, daß ein Sachmangel dann vorliegt, wenn entweder die Röhre einem übermäßigem Verschleiß unterlag oder schon funktionsuntüchtig ausgeliefert wurde. Leuchtet das nicht ein?

Götterfunke schrieb:
was in den AGB's eines Versanhauses steht ist nun mal das Recht, da gibt es nichts zu rütteln.
... das halte ich ebenfalls für ein Gerücht. Warum schließen dann, Deiner Meinung nach, Händler die Gewährleistung nicht nach ihren AGB einfach aus, wenns doch 'Recht' ist? ;)

Innerhalb der ersten 6 Monate greift beim Verbrauchsgüterkauf die Beweislastumkehr, so dass der Hersteller beweisen muss dass das Gerät zum Zeitpunkt des Kaufes fehlerfrei war.
Das ist der Punkt. Mit anderen Worten: liegt der Verstärkerkauf länger als ein halbes Jahr zurück, hat deXta - wegen der Beweisführung - schlechte Karten.
 
Hallo,

rechtlich hast du keinen Anspruch auf Ersatzröhren, genauso sinnlos wäre es wohl, Garantie auf Saiten zu geben. Sonst wäre es nämlich auch so, dass du bei einem Röhrenwechsel den Garantieanspruch aufs gesamte Gerät verlierst, was nicht der Fall ist. Da es wahrscheinlich die Vorstufenröhren sind, ist der Wechsel nicht so teuer und du kannst ihn selbst durchführen (ist in der Vorstufe nicht sehr viel schwerer als ein Kabel in den Input zu stecken ;) ).
Die knisternden Potis gehen auf Garantie. Sag ihnen, der Potiaustausch, der auf Garantie geht, den sollen sie kostenfrei durchführen, und Röhrenwechsel machst du selber. Wenn du es auf bestimmte Kanäle einschränken kannst, reichen da evtl schon 20 Euro ;).

MfG Fabian
 
So, hab mal mit meinem Anwalt vom Rechtsschutz telefoniert, koste ja nix und man will nicht Dumm sterben. Besagter Anwalt sagte mir das Verschleissteile nicht unter die Gewährleistung des Herstellers fallen und somit rechtlich nichts zu machen ist.
 
2 Anwälte = 3 Meinungen :D

Nichts gegen Deinen Anwalt - vielleicht hast Du Deine Frage auch nur unzutreffend formuliert - aber das Verschleißteile sehr wohl unter die Gewährleistung fallen, ist bereits höchstrichterlich (Bundesgerichtshof) entschieden worden:

EDIT hier der Link zum BGH-Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...6b74e26bc35f72c4a4&nr=45847&linked=pm&Blank=1

Pressemeldung des BGH schrieb:
"... kam als Ursache des Getriebeschadens nur vorzeitiger übermäßiger Verschleiß in Frage, der im Gegensatz zu normalem Verschleiß einen Sachmangel darstellt.

Deutlicher kann man es wohl nicht ausdrücken, oder? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Götterfunke;3680734 schrieb:
So, hab mal mit meinem Anwalt vom Rechtsschutz telefoniert, koste ja nix und man will nicht Dumm sterben. Besagter Anwalt sagte mir das Verschleissteile nicht unter die Gewährleistung des Herstellers fallen und somit rechtlich nichts zu machen ist.

Jede Sache ist ein Verschleissteil. Wenn der Anwalt sagt, das Verschleissteile nicht in die Gewährleistung fallen, muss ich ihm entschieden widersprechen.

Richtig ist, wie sticks schon sagt, das normaler Verschleiss natürlich keine Gewährleistungsansprüche auslöst. Etwas anderes ist es, wenn aufgrund eines Sachmangels ein stark erhöter Verschleiss auftritt. Dann ist aber meines Erachtens nicht der erhöte Verschleiss der Mangel, sondern die mangelhafte Fertigung.(und hier kommen wir auch schnell in den Bereich des Weiterfresserschadens...)

Die Ware muss zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelfrei sein. Für Fehler die danach auftreten, ist die Gewährleistung nicht gegeben. Innerhalb der ersten 6 Monate ist aber eben der schwarze Peter der Beweisführung beim Verkäufer (beim Verbrauchsgüterkauf).

Etwas ganz anderes ist die Garantie. Die kann mitunter die volle Lauffähigkeit einer Sache über einen garantierten Zeitraum garantieren. Wie die konkret aussieht, hängt aber eben vom Garantiegeber ab.
 
ok ok, da scheinen die Meinungen ja weit auseinander zu gehen :)

Ich bin auch der Ansicht, dass es schwer wird nachzuweisen, dass die Röhren nicht verschlissen sind (auch wenn ich ihn wirklich nicht so oft gespielt habe, dass das passiert sein kann).
Werd die dinger dann einfach wechseln.
Hätte eh in den nächsten 1-2 Jahren gemacht werden müssen, mach ich das halt jetzt.

Das mit den Potis ist klar Garantieschaden, werd mich auch nochmal per Mail erkundigen ob das behoben wurde und mir den Amp dann zuschicken lassen.

Ist halt irgendwie ärgerlich, hab das dingen ne zeit nicht angehabt, nach nem monat mach ich ihn an und bekomm auf einmal total das laute rauschen zu hören, definitiv nicht durch verschleiss zu erklären, aber naja, wie schon gesagt, so gut wie unmöglich das nachzuweisen.

danke an alle für die mühe :)

lg
gerrit
 

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