TobiasNiedenthal
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Bereits 1998 trat die aktuelle Version der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm in Kraft (maximal 35 bis 70 dB (Leq(A)), je nach Tageszeit und Art des umliegenden Gebietes). Mit ihr sollen Allgemeinheit und Nachbarschaft vor Belastung durch Lärm geschützt werden. Dass diese Anleitung seitdem von den Kommunen höchst unterschiedlich und bisweilen auch praxisfern ausgelegt wird, soll hier nicht unerwähnt bleiben. 2007 folgte die überarbeitete DIN 15905-5 mit Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik. Alle abhängig Beschäftigten, also auch Service- und Thekenkräfte hingegen werden durch die BGV B3 bzw. neuerdings die CHV 17 geschützt, die ebenfalls genaue Vorgaben bezüglich der zulässigen Schallpegel am Arbeitsplatz enthalten. Der Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe (BDT e.V.) bietet seit 2004 ein Seminar für DJs an, um deren Bewusstsein im Umgang mit lauter Musik und den dadurch verursachten Hörschäden zu sensibilisieren und ggf. Wissenslücken aufzufüllen. Teilnehmer dieser Seminare erhalten den sogenannten DJ-Führerschein. Gerichte haben bereits vor zwei Jahrzehnten klargestellt, dass sich Veranstalter nur durch Hinweise auf Eintrittskarten oder Plakaten bzgl. evtl. auftretender Lautstärkebelastungen nicht von der Verantwortung gegenüber dem Publikum befreien können.
Diese Veränderungen sollen dazu führen, dass Veranstaltungen von qualifizierten Kräften durchgeführt und überwacht werden, um so zu gewährleisten, dass Nachbarschaft, Publikum und Beschäftigte keiner zu großen Lärmbelastung ausgesetzt werden. Was in der Theorie noch simpel erscheinen mag, ist jedoch in der Praxis nicht immer problemlos umzusetzen.
Zwar lässt sich dank moderner digitaler Lautsprecher-Controller wie der DXO-Reihe von Omnitronic der maximale Signalpegel wirkungsvoll begrenzen und die Einstellungen durch ein Passwort vor unbefugtem Zugriff schützen. Und mit kostengünstigen, tragbaren Schallpegelmessern wie dem Omnitronic SLM-700 ist es zudem möglich, am Veranstaltungsort sowie in der direkten Nachbarschaft bequem Messungen durchzuführen und die ermittelten Werte bei Bedarf auch aufzuzeichnen. Doch was für eine Einzelveranstaltung oder eine Reihe von losen Events noch praktikabel sein mag, wird von den Kommunen bei einer Diskothek oder sonstigen Versammlungsstätten mit regelmäßigem Betrieb und fester Technikausstattung zunehmend nicht mehr akzeptiert. In solchen Fällen ist eine wirksame Pegelbegrenzung gefordert, die von amtlicher Seite plombiert werden kann.
Eine Lösung, die natürlich nicht auf Kosten des Sounds und des Vergnügens geht, wird zukünftig das System SPL-1 von Omnitronic bieten. Kernstück dieser Anlage ist ein kleiner Controller mit Limiter, welcher zwischen Mischpult und Controller bzw. Verstärker geschaltet wird. An diesen Controller wird ein Messmikrofon angeschlossen, um den realen Lautstärkepegel im Raum zu messen. Frontseitig können unter einer plombierbaren Abdeckung die Einstellungen für den Maximalpegel und die Betriebsmodi vorgenommen werden. Zur optischen Signalgebung stehen zwei verschiedene Ampeln für Rackeinbau und Aufputzmontage zur Verfügung, die Betreiber und Techniker auf einen zu hohen Schallpegel aufmerksam machen. Im Falle einer Überschreitung dieses Pegels über einen zu langen Zeitraum wird das Signal unterbrochen, bis der Eingangspegel reduziert wurde. Alle Anschlüsse liegen innerhalb einer zweiten Gehäusekammer, um Sabotage zu verhindern. Sollte die Zuleitung des Mikrofons gekappt werden, wird das Signal sofort unterbrochen.
http://blog.steinigke.de/blog/omnitronic/larmschutz-mit-dem-omnitronic-spl-1-controller-mit-limiter/
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