Kantonale Regelungen sind mir nicht bekannt, aber es gilt SR814.49 SLV >
Hier<.
Daraus ist zu erkennen, dass grundsätzlich am lautesten, für`s Publikum betretbare Ort ausgewählt sein muss. Bereits hier musst Du ermitteln, wo sich der Punkt befindet, dafür reicht ein günstiges Handmessgerät.
Weiter wird erklärt, wie eine Ersatzmessung gültigkeit erlangt, wenn diese an einem anderen als dem lautesten Ort dirchgeführt wird. Oft wird am Mischpult gemessen, meist mit günstigen Geräten die NICHT den Anforderungen entsprechen, aber wenigstens einen Überblick gewährleisten. Als technischer Dienstleister kannst Du mit dem Veranstalter abklären, ob Du selbst die Messung durchführst und dokumentierst, sowie alle vorgängingen Eingaben erledigst, oder ob dies ausdrücklich Sache des Veranstalters ist.
Aus der Praxis weiss ich, dass die wenigsten Veranstaltungen wirklich gemessen werden.
Wichtig ist auch noch der Hinweis bei VA`s im Bereich 93 - 96dBALeq60 mit dem Warnhinweis für die Dauer der Exposition, die ich bisher noch nirgends gesehen habe....
Ach ja: Wenn bei der VA doch mal die Damen und Herren und Blau auftauchen, bewaffnet mit einer Handmessgurke, erkläre den Messaufbau, studiere vorgängig die Materie und schon werden die Diskussionen im Keim erstickt. Denn meistens kennen sich die Ordnungshüter damit überhaupt nicht aus, sondern sind froh, wenn Sie sehen, dass alles korrekt vor sich geht.