Lärmbelastung messen, wo ist der Ort mit den grössten Emmissionen

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pressi
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Ort
Grabs
Haben das erste mal mit unserer Band mit dem Schutz vor Schall bei Veranstaltungen zu tun.
Habe nun mal so ein Merklblatt dazu gelesen. Aber wo ist das Ort mit den grössten Immissionen? 1 Meter vor dem Lautsprecher? In dem Bereich, in dem sich Publikum frei bewegen kann?,etc

Kann mir da einer genaueres sagen?
 
Eigenschaft
 
moin moin,

genaues kann Dir nur die Versammlungsstättenverordnung Deines Kantons verraten (ich geh mal von Grabs in der Schweiz aus).

Prinzipell sind 2 gefährdete Gruppen zu unterscheiden:
1.) Publikum -> Körperverletzung
- wobei ich es bis dato in der Schweiz nur mit Meßgeräten am FOH zu tun hatte
- ala beim 3. mal orangene Lampe (je nach VA 80-100dB nach DDR Bewertung [Bass höher bewertet]) == Veranstaltung beendet
2.) Anwohner -> Ruhestörung
- bei uns gelten 35dB(A) in der Wohnung nach 22Uhr (Husten/Straßenverkehr ist lauter)

#1 läßt sich mit eigener Disziplin einhalten, bei #2 ist leider der Veranstalter/Locationbesitzer gefragt.

Häng mal das Merkblatt mit an Deinen Post.
Emmisionsschutz ist halt immer abhängig vom Meßpunkt ;-)

grüße, humi
 
Kantonale Regelungen sind mir nicht bekannt, aber es gilt SR814.49 SLV >Hier<.

Daraus ist zu erkennen, dass grundsätzlich am lautesten, für`s Publikum betretbare Ort ausgewählt sein muss. Bereits hier musst Du ermitteln, wo sich der Punkt befindet, dafür reicht ein günstiges Handmessgerät.

Weiter wird erklärt, wie eine Ersatzmessung gültigkeit erlangt, wenn diese an einem anderen als dem lautesten Ort dirchgeführt wird. Oft wird am Mischpult gemessen, meist mit günstigen Geräten die NICHT den Anforderungen entsprechen, aber wenigstens einen Überblick gewährleisten. Als technischer Dienstleister kannst Du mit dem Veranstalter abklären, ob Du selbst die Messung durchführst und dokumentierst, sowie alle vorgängingen Eingaben erledigst, oder ob dies ausdrücklich Sache des Veranstalters ist.

Aus der Praxis weiss ich, dass die wenigsten Veranstaltungen wirklich gemessen werden.

Wichtig ist auch noch der Hinweis bei VA`s im Bereich 93 - 96dBALeq60 mit dem Warnhinweis für die Dauer der Exposition, die ich bisher noch nirgends gesehen habe....

Ach ja: Wenn bei der VA doch mal die Damen und Herren und Blau auftauchen, bewaffnet mit einer Handmessgurke, erkläre den Messaufbau, studiere vorgängig die Materie und schon werden die Diskussionen im Keim erstickt. Denn meistens kennen sich die Ordnungshüter damit überhaupt nicht aus, sondern sind froh, wenn Sie sehen, dass alles korrekt vor sich geht.
 
Danke für die Infos.
So in etwa hab ich es mir auch vorgestellt. Nur war ich mir nicht sicher.

Wir hatten im letzten Sommer an einem Open-Air gespielt, an dem es um 22.30 aus der etwas entfernten Stadt reklamationen gab. Scheinbar gab es sogar eine Anzeige, und der Veranstalter lässt sich das nicht gefallen, und hat mitte Januar eine Anhörung.

Ich denke aber, das eben gerade solch ein Fall gar nichts mit der Lautstärke auf dem Gelände zu hat. Solche Immissionen sind noch zu laut, wenn die 93 db (A) eingehalten werden.
Dafür ist dann doch die einfache Bewilligung einer Gemeinde für die durchführung eines Anlasses verantwortlich, oder nicht?
 

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