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Label = Arbeitgeber der Musiker? / Fragen zur GEMA

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Froschkönig
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Hallo liebes Forum,

seit einiger Zeit bereite ich mich nun schon auf meine Labelgründung vor, habe Kontakt zu Presswerken, Vertrieben etc. und ich denke allgemein nicht schlecht vorbereitet zu sein.

Dennoch habe ich einige Fragen, die ich einfach mal in einen Thread packe.

1. Es gibt ja zwei übliche Verträge, Künstlerexklusivvertrag sowie Bandübernahme.
Trete ich als Label, wenn ich einen solchen Vertrag mit einem Musiker schließe, als Arbeitgeber auf? Oder welche Rolle habe ich inne?
Daraus resultiert die Frage, ob ich für einen Künstler (der ja kein Festeinkommen hat) irgendwelche Abgaben zahlen muss?

Wenn ich nicht als AG auftrete, geh ich davon aus, das der Musiker sich freiberuflich anmelden muss, habe ich als Label dies zu prüfen? Wie erfolgt die Abrechnung, besonders, da ich ja als Label die Einnahmen verbuche, dafür auch Steuern zahle, aber ja aus einem Teil kein Gewinn wird, sondern ich dies an den Künstler abführe. Überweise ich diesem einfach das Geld? <-- Kennt jemand in diesem Zusammenhang vllt einen Steuerberater in Berlin, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat?

2. Liege ich richtig mit der Annahme, dass ich als Label irgendwann eine Rechnung von der GEMA bekomme, wenn ich einen GEMA-Musiker unter Vertrag nehme? Der Künstler bekommt ja dann einen gewissen Betrag von der GEMA ausgezahlt. Kann ich diese Aussage für Vertragsverhandlungen mit den Künstlern nutzen? (Du bekommst ja am Ende von den verkaufen CDs sowieso deinen GEMA Anteil, daher bekommst du weniger Prozent Beteiligung...)


Ich weiß, sind viele Fragen und die Antworten sind sicherlich simpel. Leider hab ich den Herren der GEMA scheinbar zu einem sehr schlechten Zeitpunkt erwischt, er war irgendwie nicht bereit mir eine sinnvolle Auskunft zu geben.

Ich würde mich sehr über eine Auskunft freuen, besonders auch was den spezialisierten Steuerberater betrifft.

Danke und erholsame Restwoche

EDIT: Ich hoffe, ich habe mit meinen Formulierungen nicht gegen die Forenregeln verstoßen? Sonst kann ich das "ich" auch gerne in das "man" umschreiben.
 
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Kleine Feststellung bzw. Anmerkung zu Frage 1:
Ich hab gerade mal gegooglet und gleich an erster Stelle einen Link gefunden, den ich vorher irgendwie nicht gesehen habe (vllt war er auch nicht da!).

Ein Label und ein Musiker sind bei Vertragsunterzeichnung gleichrangige Vertragspartner. Gut, das heißt, dass man als Label also keine Arbeitgeberstellung hat.

Prinzipiell müsste man einen Musiker also nur dazu bewegen sich als Freiberufler anzumelden.
 
Künstlersozialabgabe müsste man prüfen, die wird eigentlich immer fällig, wenn Leistungen von Kreativen verwertet werden. (ca. 4 % vom Honorar)
 
Beymes Hinweis zur Künstlersozialabgabe ist zu unterstreichen, die wird definitiv fällig. Der Witz bei dieser Abgabe ist, dass man sie unaufgefordert und selbstständig abführen muss. Das heisst, man muss selbst auf die KSK zu gehen. Es kann u.U. ruinös sein wenn man das nicht macht, dann irgendwann geprüft wird und dann nicht einkalkulierte Nachforderungen kommen.

Mit der GEMA kommt man automatisch in Kontakt, wenn man CDs pressen lässt, ohne eine GEMA-Freistellung macht das Presswerk nichts. Man muss also die Pressung bei der GEMA anmelden/lizenzieren und bekommt dann auch die Rechnung. Präsentationen oder einen eigenen Shop online muss man auch unaufgefordert und selbstständig bei der GEMA anmelden, sonst erhebt die GEMA Strafaufschlag, wenn sie es bemerkt.

Was die GEMA-Ausschüttungen als "Verhandlungsargument" angeht: Das sagen viele so, es ist aber schon ein etwas "schmutziges" Argument, denn eines muss klar sein: Der Künstler hat zwei "Rollen" einerseits Urheber - für deren Vergütung ist die GEMA da - und einmal ausübender Künstler mit Leistungsschutzrechten, das ist - was die Vergütung der Erstverwertung angeht - rein eine Sache zwischen Label und Künstler. Für beides hat der Künstler ein gesetzliches Anrecht auf angemessene Vergütung. Man kann also nicht sagen "als Urheber habe ich dich schon über die GEMA bezahlt, deswegen bekommst Du als Interpret jetzt nichts". Man kann mit dem "GEMA-Argument" also die eigenen Lizenzzahlungen nicht beliebig nach unten drücken, zumindest nicht rechtlich wasserdicht, weil der Künstler lange Zeit rückwirkend etwaige Nachforderungen durchsetzen könnte.

Um Steuerberater und einen Anwalt, der den Standardvertrag ausarbeitet kommt man in so einem Fall sicher nicht herum
 
deine begeisterung in ehren, aber hast du erfahrung im musikbusiness und speziell mit labelarbeit? falls nicht würde ich mal ein paar praktika bei entsprechenden firmen machen. in diesem geschäft kann man ganz schnell auf die nase fallen
 
Hallo Froschkönig,

wenn Du die Labelgründung ernst meinst, würde ich mich mal beim VDM melden. (http://www.vdm-musik.de/) - Die Seminare sind ganz cool und das Backgroundwissen enorm.

Besten Grusz,
 
stimmt, oder mal beim VUT vorbeischauen. die haben zB auch regelmäßig stammtische wo man ganz locker mit den leuten ins gespräch kommen kann.

für dich interessant: http://www.vut-online.de/cms/?page_id=142
 
Künstlersozialabgabe müsste man prüfen, die wird eigentlich immer fällig, wenn Leistungen von Kreativen verwertet werden. (ca. 4 % vom Honorar)

An die Künstlersozialkasse muss man bezahlen, wenn man Künstler auf freiberuflicher Basis beschäftigt. Stellt man einen Musiker fest ein (also als richtiges Arbeitgeber/-nehmer-Verhältnis), muss man imho nicht an die KSK abführen. Ich habe vor ein paar Jahren mit einigen Autoren zusammen gearbeitet (hatte allerdings nix mit Musik zu tun). Wir haben gemeinsam Texte an einen Verlag verkauft. Dabei habe ich mit dem Verlag abgerechnet, der Gewinn wurde dann entsprechend der Textelängen verteilt. Weil ich die KSK zu dem Zeitpunkt nicht kannte, haben wir es so gehalten, dass die anderen Autoren Rechnungen an mich geschrieben haben. Nach vielen, vielen Monaten kam dann die KSK mit einer gewaltigen Forderung auf micht zu. Obwohl ich die Texte der anderen Autoren nur weitervermittelt hatte, musste ich für alle KSK-Abgaben bezahlen. Das hat mich ganz schön reingerissen. Von daher kann ich Beymes Aussage nur zweimal fett unterstreichen: KSK (und Gema) sollte man unbedingt checken, sonst kann eine Kalkulation plötzlich nicht mehr aufgehen.
 

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