Beyme
Helpful & Friendly User
Ich bin etwas verwirrt, was den Begriff Künstlerstatus angeht und in welchem Bereich das relevant ist.
Eine Band, die immer nur für Gigs gebucht wird, und niemals selbst Veranstalter ist, berechnet wohl 7 % Umsatzsteuer.
Muss die Band extra beim Finanzamt einen "Künstlerstatus" beantragen, um den ermäßigten Satz berechnen zu dürfen? Ergibt sich das nicht aus den Gegebenheiten des jeweiligen Auftrags?
Anders ist es ja bei der sozialversicherungsrechtlichen Schiene, bei der Künstlersozialkasse, wo sehr wohl der Künstlerstatus an- und aberkannt werden kann.
Eine Band, die immer nur für Gigs gebucht wird, und niemals selbst Veranstalter ist, berechnet wohl 7 % Umsatzsteuer.
Muss die Band extra beim Finanzamt einen "Künstlerstatus" beantragen, um den ermäßigten Satz berechnen zu dürfen? Ergibt sich das nicht aus den Gegebenheiten des jeweiligen Auftrags?
Anders ist es ja bei der sozialversicherungsrechtlichen Schiene, bei der Künstlersozialkasse, wo sehr wohl der Künstlerstatus an- und aberkannt werden kann.
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