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Künstlerstatus

Beyme
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Ich bin etwas verwirrt, was den Begriff Künstlerstatus angeht und in welchem Bereich das relevant ist.

Eine Band, die immer nur für Gigs gebucht wird, und niemals selbst Veranstalter ist, berechnet wohl 7 % Umsatzsteuer.
Muss die Band extra beim Finanzamt einen "Künstlerstatus" beantragen, um den ermäßigten Satz berechnen zu dürfen? Ergibt sich das nicht aus den Gegebenheiten des jeweiligen Auftrags?

Anders ist es ja bei der sozialversicherungsrechtlichen Schiene, bei der Künstlersozialkasse, wo sehr wohl der Künstlerstatus an- und aberkannt werden kann.
 
Eigenschaft
 
wenn Dir das FA den Künstlerstatus verweigert, dann bist Du automatisch Gewerbetreibender, als solcher brauchst Du eine Gewerbeanmeldung, als solcher bist Du fast Zwangsmitglied bei der Industrei- und Handelskammer, ab einem größeren Umsatz bist Du gewerbesteuerpflichtig.

Also ist es schon wichtig, den Künstlerstatus beim FA durchzudrücken, sollte aber als Mitglied bei der KSK möglich sein.
 
Das geht mir zu schnell. ;-)

Also muss eine Band, die bisher sowieso schon als GbR beim Finanzamt gemeldet ist, tatsächlich extra einen "Künstlerstatus" beantragen?
 
Ist das nicht erfrischend das Andere die keine Ahnung haben entscheiden was man ist? :)
Einfach hartnäckig bleiben und zur Not durchsetzen. Irgendwann wird auch die IHK abgeschafft.
 
..Band ..."Künstlerstatus"...
da steh ich nun etwas auf dem Schlauch... - irgendwie glaube ich nicht, daß das als Gbr möglich ist.
Der Freiberufler (Arzt/Rechtsanwalt/Ing. etc.) ist immer eine natürliche Person, die dann eine Firma betreibt, gefühlsmäßig ist das wohl auch bei Musikern so.

Sprich der Einzelmusiker hat den "Künstlerstatus" und entspricht somit dem Freiberufler.

Im Zweifel müßt Ihr die Band umfirmieren, der Künstler ist der Boß, die anderen die Angestellten - aber mit dieser Frage geht man am besten zum Steuerberater, weil für Arbeitgeber wieder ein Rattenschwanz hinterherkommt!!

Ansonsten bleibt die Gbr als Gewerbe, die Erlöse sind für den Künstler dann als Freiberufler zu behandeln - sofern das FA das anerkannt hat.
 
Ja eben, daher rührt ja auch meine Vermutung, dass es den Künstlerstatus für eine GbR gar nicht gibt und man halt je nach Art des Auftrags schlicht seine 19 % oder 7 % ansetzt und fertig. Dass man es sich formell genehmigen lassen muss, nur 7 % kommt mir komisch vor.
Dass wiederum Künstlerstatus für KSK eine gewichtige Rolle spielt und mit Nachweisen verbunden ist, leuchtet mr ein.
 
Die 7% sind im Gesetz eigentlich klar geregelt. Sie kommen z.B. zur Anwendung für "einmalige, unwiederholbare Leistungen". Also nicht für Coverbands oder Tanzcombos. Bei Künstlern mit eigenem Repertoire ist es aber in der Regel möglich, wenngleich manches Finanzamt damit Problem hat und man mit den Finanzbeamten herumstreiten muss.
 
Die 7% sind im Gesetz eigentlich klar geregelt. Sie kommen z.B. zur Anwendung für "einmalige, unwiederholbare Leistungen". Also nicht für Coverbands oder Tanzcombos.

Im ganzen Paragraphen 12 finde ich besagte Formulierung gar nicht, aber dafür gilt ausdrücklich der ermäßigte Satz für "die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben". Bei Coverbands wären es dann Leistungsschutzrechte als verwandte Rechte. Sehe da jetzt kein Hindernis.


 
da steh ich nun etwas auf dem Schlauch... - irgendwie glaube ich nicht, daß das als Gbr möglich ist.
Der Freiberufler (Arzt/Rechtsanwalt/Ing. etc.) ist immer eine natürliche Person, die dann eine Firma betreibt, gefühlsmäßig ist das wohl auch bei Musikern so.

Sprich der Einzelmusiker hat den "Künstlerstatus" und entspricht somit dem Freiberufler.

Im Zweifel müßt Ihr die Band umfirmieren, der Künstler ist der Boß, die anderen die Angestellten - aber mit dieser Frage geht man am besten zum Steuerberater, weil für Arbeitgeber wieder ein Rattenschwanz hinterherkommt!!

Ansonsten bleibt die Gbr als Gewerbe, die Erlöse sind für den Künstler dann als Freiberufler zu behandeln - sofern das FA das anerkannt hat.

Ne ne, Freiberufler und Gbr geht zusammen, guckst Du hier http://www.drweb.de/magazin/gbr-die-gesellschaftsform-fur-freiberufler/

Gruss
 
Der Zufall wollte es, dass ich gerade mit einer Band vor einer ganz ähnlichen Problematik stand wie im fiktiven Fall, der im Startposting erwähnt ist. Aus meiner Erfahrung in diesem Einzellfall kann ich schildern, dass das Finanzamt tatsächlich die Auskunft gegeben hat, dass es von der Art der in Rechnung gestellten Dienstleistung abhängt und kein gesonderter "Antrag" erforderlich ist, um 7 % berechnen zu dürfen. Im schlimmsten Fall gibt es halt Rückfragen oder das Finanzamt verlangt nachträglich Korrekturen, die Auftraggeber und Band viel Arbeit machen.

Danach habe ich den Eindruck gewonnen, dass der Begriff des "Künstlerstatus" also tatsächlich vor allem mit der Sozialversicherung zu tun hat.
 

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