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Künstler-Produzenten-Vertrag

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connyonni
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Hallo zusammen,
mal eine Frage; ich bin ein junger Musiker; der in erster Linie singt. Ich habe keinerlei Erfahrungen mit Verträgen. Nun wurde mir ein Künstler-Produzenten-Vertrag seitens eines Produzenten geschickt, der mir gerne helfen möchte bekannter zu werden. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden, darauf freue ich mich auch schon. Nun ist es so; ich befinde mich derzeit noch in einer schulischen Ausbildung (ohne Ausbildungsvergütung). Nebenher würde ich diesen Vertrag unterzeichnen, der mir es möglich machen wird, ein kleines Geld zu verdienen. Wie gesagt, kenn mich gar nicht aus: Muss ich das beim Finanzamt irgendwie angeben? Muss ich mich als "Kleinunternehmer/Künstler" irgendwie anmelden? Muss ich dann jedes Jahr eine Steuerklärung machen?
Bevor ich unterschreibe hätte ich gerne gewusst, ob und wie das so ist.
Lieben Dank für einige Infos von Euch......
 
Eigenschaft
 
Wie schauen denn die "Bedingungen" seitens des Vertrages aus? Bekommt der Produzent Anteile, wasauchimmer?

Grundlegend:
Wenn Du mit der Musik Geld verdienen willst, musst Du das auch anmelden (Finanzamt). Ansonsten gibts Probleme.
Egal ob Du nun noch Schüler bist oder nicht.
Am besten Du fragst bei Deinem zuständigen Finanzamt mal genau nach, wie, was usw. Das ist individuell, ob Du nun Gewerbe hast, oder "nur" Künstler.
 
Hallo und willkomen,

mal eine Frage; ich bin ein junger Musiker; der in erster Linie singt.

Da es für Frage egal ist, ob du Sänger bist oder Cellist oder irgendein anderer Künstler, schiebe ich dich mal in einen anderen Bereich.

Muss ich das beim Finanzamt irgendwie angeben? Muss ich mich als "Kleinunternehmer/Künstler" irgendwie anmelden? Muss ich dann jedes Jahr eine Steuerklärung machen?

Das kommt weniger auf deinen Status an als auf die Summen, die du einnimmst. Bis zu einer bestimmten Summe gilt deine Kunst als Liebhaberei/Hobby und muss nicht angegeben oder versteuert werden. In den 90ern waren das 2000 DM. Bis 17.500 € (Umsatz) im Jahr bist du als Kleinunternehmern umsatzsteuerfrei, musst es aber angeben.

Zur Not fragst du einfach einen Steuerberater oder das Finanzamt.
 
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Lektion 1 im Leben:
Unterschreibe NIEMALS einen Vertrag, den du nicht 100% verstehst. Frage einen Anwalt!

Ansonsten ist es schneller mit der Musikkarriere vorbei als du überhaupt Songs schreiben kannst.
Schon eine Satzstellung oder ein fehlendes Wort kann den gesamten Kontext ändern! Verträge sind immer heikel!
 
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Ich meine die ungeschriebene Grenze bei solchen Summen sind 1000 Euro/Jahr. Alles drunter interessiert keinen, alles drüber sollte man zumindest als selbstständige Einnahmen angeben, außer du hast sonst keinen Job/Einnahmen, dann bist du selbstständig, musst dich dann aber auch selber Krankenversichern, etc., aber dann wird es bei nur 1000 Euro im Jahr ziemlich eng.

Generell ist der Besuch bei einem Steuerberater wohl nicht verkehrt, der klärt sdich dann im Zweifel gleich mit auf, was du alles so steuerlich geltend machen kannst, das ist im Zweifel immer gut zu wissen. ^^
 
Ich meine die ungeschriebene Grenze bei solchen Summen sind 1000 Euro/Jahr.

Das würde zu den 2000 DM passen, die es in dern 90ern noch waren.

Ich habe allerdings eben gelesen, dass bereits ab einer Grenze oberhalb von 410 Euro Gewinn jährlich "mit hoher Wahrscheinlichkeit die Grundlage für eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit" vorliegt.

Wie gesagt: Einfach mal beim Finanzamt anrufen. Das kostet nichts.
 
Bevor wir da aneinander vorbeireden: ich rede von 1000 Euro Umsatz(Einnahmen)/Jahr. Da ist die Grenze vermutlich deshalb so gewählt, weil sonst jeder für 20 Euro Einnahmen bei Vaddern als "ITler" generiert (PC-Dienstleistung), damit er hinterher sein neues Laptop steuerlich geltend machen kann.

Was dann hinterher als Gewinn rauskommt ist wohl was völlig anderes, speziell wenn ich ab und zu mal ein paar Einnahmen generiere, dann aber monatliche Proberaumkosten etc. davon abziehe... da kann auch das Finanzamt bei mehr als 1000 Euro Einnahmen irgendwann sagen, dass das in Summe nur Liebhaberei ist, weil die Kosten die Einnahmen bei Weitem übersteigen.
 
Wie schauen denn die "Bedingungen" seitens des Vertrages aus? Bekommt der Produzent Anteile, wasauchimmer?

Grundlegend:
Wenn Du mit der Musik Geld verdienen willst, musst Du das auch anmelden (Finanzamt). Ansonsten gibts Probleme.
Egal ob Du nun noch Schüler bist oder nicht.
Am besten Du fragst bei Deinem zuständigen Finanzamt mal genau nach, wie, was usw. Das ist individuell, ob Du nun Gewerbe hast, oder "nur" Künstler.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
klar gibt es Bedingungen und natürlich kriegt der Produzent auch Anteile; das ist aber ok für mich. Den Vertrag verstehe ich und es geht hier in erster Linie um das Aufnehmen eines Tonträgers sowie deren Vermarktung durch ihn und durch mich (öffentliche Auftritte...).
Mir geht es nur darum, ob ich wie gesagt, dem Finanzamt oder so was angeben muss; aber ich denke, es wird das beste sein dort anzurufen.
Vielen Dank für Eure infos;))))
 
Bei der Frage, ob Einnahmen für die Steuer relevant sind und angegeben werden müssen, gibt es keine festen Grenzen für Gewinn oder Umsatz. Die Kernfrage ist, ob man eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Das klingt zunächst kompliziert, kann aber jeder ehrlich für sich beantworten: Wenn man ab und zu 50 Euro Gage kassiert, um die Miete für den Proberaum bezahlen zu können, dann interessiert das das Finanzamt von vorn herein nicht. Wer aber auf in immer größeren Locations spielen will, mit höheren Gagen besseres Equipment finanzieren will, mit immer besser produzierten Alben immer bessere Verkaufszahlen erreichen will, dann sollte das beim Finanzamt vom ersten Moment an angegeben werden. Auch wenn man erstmal nur Minus macht.

Wenn ein Sänger zum Beispiel einen Produzentenvertrag als Startpunkt einer größeren Karriere sieht ("helfen, bekannter zu werden"), ist das meeiner Meinung nach schon mal ein klarer Anhaltspunkt, dass man die Einkünfte lieber angeben und versteuern soll. Das bedeutet nicht automatisch, ein Gewerbe anzumelden, das ist nochmal etwas anderes. Für künstlerische Tätigkeiten gilt man als Freiberufler, was bürokratisch nicht so aufwändig ist wie ein Gewerbe. Vor allem, wenn man eigenes/neues Material singt, kann man vor dem Finanzamt gut als Freiberufler argumentieren. Bei reinem Cover zu Unterhaltungszwecken (Hochzeitsbands usw.) ist das Finanzamt kritischer und vermutet öfter mal ein Gewerbe.
 
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