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Künstler beendet Zusammenarbeit nach Aufnahmen. Ansprüche?

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theprocurer
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Hallo liebes Board,

ich habe mir in letzter Zeit Gedanken über einen fiktiven Fall gemacht. Folgende fiktive Personen kommen darin vor:

Dave "Chandler" Mayer - als Produzent
Caspar "M4" Sailer - auch als Produzent
Lydia James - als Künstlerin

Dave und Caspar haben ein eigenes Label in Form einer Unternehmergesellschaft gegründet. Sie haben auch schon eine Künstlerin an Land gezogen, die sie produzieren wollen. Nämlich Lydia James. Mündlich wird folgendes vereinbart:

1. Dave und Caspar sollen Lydias erstes Album produzieren.

1. Lydia James stellt die Instrumentals von 5 Stücken, die sie irgendwann schonmal aufgenommen hat, zur Verfügung und diese Songs sollen dann gemeinsam mit Dave und Caspar neu aufgenommen werden.

2. Dave komponiert noch weitere Songs für das Album, die dann gemeinsam aufgenommen werden.

3. Für die Aufnahmen und das Mastering mieten Dave und Caspar ein Studio an.

4. An den Produktionskosten für das Album beteiligt sich Lydia mit einem Betrag von ca. 10.000 €

5. Zu gegebener Zeit bzw. wenn die Entwürfe fertig sind, soll ein Künstler- und ein Verlagsvertrag inkl. Merchandisingvertrag geschlossen werden.


Kurz vor den Aufnahmen wird noch folgender Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand
Die Parteien möchten in diesem Vertrag den Abschluss von weiteren Verträgen vereinbaren. Desweiteren werden Finanzierungsfragen geklärt.

§ 2 Finanzierung der Albumproduktion und der Promotion desselben
Die Künstlerin verpflichtet sich, sich mit einem Betrag von EUR ***** an den im Zusammenhang mit der Albumproduktion und –Vermarktung (Laut Finanzplan „zweite Finanzierungsrunde) anfallenden Kosten zu beteiligen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

- Analog-/Digital-Wandler Leihgebühr EUR ***
- Studiomiete für Mixdown EUR ***
- Mastering EUR ***
- CI Grafik EUR ***
- Photoshoot CD-Cover EUR ***
- CD-Cover Grafik EUR ***
- Videodreh 1 EUR ***
Gesamt EUR ***

Sollten sich die einzelnen Posten in ihrer Höhe verändern, wird die Summe entsprechend angepasst.
Der Betrag ist entweder als gesamtes oder bei Anfallen der einzelnen Teilbeträge auf das Geschäftskonto der *** oder direkt an den jeweiligen Gläubiger zu entrichten. Über die genauen Modalitäten werden die Parteien in gegenseitigem Einvernehmen entscheiden.


§ 3 Abzuschließende Verträge
Sowohl Künstler als auch Produzent verpflichten sich, spätestens 31. November einen Künstlervertrag (beinhaltet auch den Booking-/Bookingagenturvertrag), einen Verlagsvertrag und einen Managementvertrag abzuschließen. Die Parteien vereinbaren, die Verhandlungen nach Bestem Wissen und Gewissen zu führen und darauf bedacht zu sein, neben den eigenen Interessen auch die Interessen der anderen Partei zu respektieren und zu fördern.


§ 4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

******

............................................... .............................................
Produzent Künstler


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Ein paar Wochen später beginnen die Gesangsaufnahmen, die auch sehr gut laufen. Danach mischen Dave und Caspar die Songs und sind auch mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Allerdings Lydia nicht so ganz. Sie behauptet, man müsste vielleicht mehr "Chorus" auf die Stimme legen oder einen anderen "Hallraum" verwenden usw. Sie wirft mit Fachausdrücken um sich, obwohl sie eigentlich von Recording und Mixing keinerlei Ahnung hat. Höchstwahrscheinlich wird sie von irgendjemand anderem beeinflusst bzw. beraten, der sie vielleicht selbst produzieren will oder was auch immer...
Auf jeden Fall beendet sie kurz darauf unter dem Vorwand, dass die Songs nicht optimal gemischt sind, die Zusammenarbeit.

Die sich stellenden Probleme sind nun:

Dave und Caspar sind beide diplomierte Tontechniker und haben wochen-, wenn nicht sogar monatelang an dem Projekt "Lydia" gearbeitet.
Allein die Aufnahmen und das Mastering nahmen ca. 200 Std. pro Person in Anspruch.

Es wurde mündlich ja schon eine Art "Vertrag" geschlossen.

Zusätzlich wurde auch der schriftliche Vorvertrag geschlossen.


Wie sollten Dave und Caspar am Besten vorgehen bzw. welche Ansprüche haben sie überhaupt?

Würd mich freuen, ein paar Meinungen dazu zu hören. Sowas kommt in der oder ähnlicher Form ja bestimmt öfters vor ;-)

Viele Grüße,

Chris
 
Eigenschaft
 
da es hier um offenbar um nicht unerhebliche summen geht, sollten die beiden zu einem anwalt gehen der prüft ob vertragsbruch besteht, wer welche ansprüche geltend machen kann und entsprechende rechtliche schritte vorschlägt
 
Das ist ja keine Standard-Vertragskonstellation. Als Laie fallen mir da spontan zwei Punkte auf:

Sollten sich die einzelnen Posten in ihrer Höhe verändern, wird die Summe entsprechend angepasst.

Wer entscheidet über die Massnahmen? Vermutlich die "Fachleute" also die Produzenten. Fest definiert ist da nichts, dadurch ein heikler Punkt, der sich schwer halten lassen wird.

Der ganze §3 ist mMn auch fragwürdig, da die Verträge nicht klar ausformuliert sind. Man kann wohl niemanden fest verpflichten, einen noch nicht verhandelten Vertrag zu unterschreiben und schon gar keinen 360°-Vertrag. Man kann ja auch nicht sagen "A verpflichtet sich, das Auto von B zu kaufen, B verpflichtet sich es zu verkaufen." Es lässt sich doch vertraglich nicht auschliessen, dass dann die Preisvorstellungen absurd weit auseinander liegen. Für so einen Fall wurde im Vertrag leider nichts vereinbart. Auch wurden die zu schliessenden Verträge nicht mal mit einem Wort wie etwa "branchenüblich" näher eingegrenzt. Ich seh' da schwarz...

Eine wichtige - oder sogar DIE entscheidende - Frage wäre in dieser Hinsicht auch das Verhältnis des finanziellen Engagements der Produzenten zu dem des Künstlers. Haben die Produzenten nicht erheblich mehr reingesteckt als der Künstler, sehe ich alleine schon die Verpflichtung des Künstlers zu einem üblichen Künstlervertrag - ER gibt ja die Rechte ab - als doppelt fragwürdig. Selbst in den USA, wo es üblich ist, dass die Künstler wirklich ALLES (Produktionskosten, etc.) mit ihren Lizenzeinahmen zahlen, schiesst der Lizenznehmer erstmal vor und geht ins Risiko. In D ist es höchstens üblich, Kosten für die Produktion von Videos zu 50% zu VERRECHNEN. Produktionskosten werden nicht verrechnet, das gilt wohl glaube ich auch bei normalen Künstlerlizenzen sogar als sittenwidrig. Den Künstler an den Produktionskosten zu beteiligen und dabei sogar in Vorleistung gehen zu lassen, und dann noch gleichzeitig das "Vorrecht" auf einen 360°-Vertrag haben wollen. Puh...sehr, sehr gewagt...wenn die Lizenanteile in den Verträgen, im Vergleich zum Branchenüblichen nicht ERHEBLICHST zu Gunsten des Künstlers ausfallen oder die Produzenten ein extrem hohes finanzielles Engagement gezeigt haben.

Platt formuliert: Wer zahlt und ins Risiko geht bekommt die Masterrechte und muss die anderen entsprechend ihrer Leistungsschutzrechte bezahlen/beteiligen. Es könnte gut sein, dass sich hier das Verhältnis auch umgekehrt hat und eigentlich dem Künstler die Masterrechte zustehen, weil er letztlich vielleicht das ganze Ding finanziert hat. Also evtl. ist hier der Künstler gleichzeitig ausführender Produzent und die Techniker/künstlerischen Produzenten nur untergeordnet. Der Betrag von 10.000 EUR ist schon ein ganz schöner Batzen für eine Produktion ohne professionelle Infrastruktur im Hintergrund, und für mich ein Indikator in diese Richtung.

Das alles ist jetzt eine völlig laienhafte Einschätzung dieser fiktiven Geschichte rein nach gesundem Menschenverstand. Letzterer hat natürlich in der Rechtsprechung nicht immer, manche sagen selten, was zu suchen.

Die Produzenten sind in der Überzahl und können sich so mündliche Verträge bezeugen. Allerdings vermute ich auch, dass in einem Fall "Produzenten vs. Künstler", der "Künstler" schon mal im Vorteil ist. Richter sind auch Menschen und "Produzenten" haben keinen guten Ruf, da denkt auch ein Richter sicher erstmal an Figuren wie Bohlen und Siegel.

Ich sehe da im für die Produzenten besten Fall, die Chance, das unter §2 genannte Geld zu bekommen, wenn es sich im schriftlich fixierten Rahmen bewegt und evtl. noch ein einfaches Nutzungsrecht für die gemeinsam gemachten Aufnahmen. Für exklusive Rechte und eine "Vertragspflicht" sehe ich schwarz. Je nach dem wieviel Geld und Arbeit "Chandler" und "M4" selbst reingesteckt haben, können sie u.U. froh sein, wenn ihnen ein paar Producer-Lizenzpunkte bleiben und dafür die Rechte komplett an den Künstler geben müssen.

Alles in allem sehr schwierige Konstellation mit vielen offenen Fragen, zu der nur ein Anwalt eine qualifizierte Meinung abgeben kann.

Sollte sich sogar herausstellen, dass die Produzenten den Künstler die Produktion letztlich selbst zahlen haben lassen, "nur" ihre Arbeit investiert haben, dafür aber den allergrößten Teil vom Kuchen wollen, wissen wir auch, warum Produzenten so einen schlechten Ruf haben. Die Tatsache, dass man sogar einen 360°-Deal (Künstlervertrag/Verlagsvertrag/Bookingvertrag/Managementvertrag/Merchandisingvertrag) haben möchte ist sehr verdächtig, zumal das Management den Künstler eigentlich "gegen" Label, Verlag, etc. vertreten sollte. Abgesehen davon: Jemand der alle anderen Bereiche GLEICHZEITIG stemmen kann, muss VERDAMMT viele Ressourcen haben. Wer so verdammt viele Ressourcen hat, schreibt gemeinhin keine solchen Verträge wie oben.
 
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Danke für die Antworten!

Also was ich noch dazu sagen kann: Dave und Caspar sind nach der ganzen Sache sowieso nicht mehr an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert.
Es geht mittlerweile vielmehr darum, eine Entschädigung für die aufgewendete Arbeitszeit (2 Diplom-Toningenieure allein 300 Stunden pro Person im Studio für Lydias Aufnahmen) und Ausgaben, die die beiden umsonst getätigt haben.

Es sollte bei der ganzen Sache niemand übers Ohr gehauen werden. Vielmehr ging es darum eine für alle faire Lösung zu finden. Du hast schon recht, so ein 360 ° Deal kann natürlich ein bisschen abzockerisch wirken. Aber es sollte am Ende eine sehr faire (wie ich finde) Verteilung her. Nämlich 50/50 soweit ich mich erinnere. Und dafür hätten sich die beiden echt reingehängt. Also das haben sie ja eigentlich schon.

Naja, wahrscheinlich ist wirklich die einzige Lösung, den Sachverhalt mal ausführlich von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und dann eine Strategie auszuarbeiten.
Irgendwie ist es trotzdem schade, auch wenn dieser Fall nur fiktiv ist - so oder ähnlich kommt es sicher häufig vor, dass so eine geschäftliche Beziehung sehr freundschaftlich beginnt und man mündliche Absprachen tätigt und dann am Ende, wenn es um Geld geht, haut alles nicht hin...
Ich befürchte fast, dass man bei den meisten Leuten, außer es sind vielleicht wirklich gute Freunde, schon bevor man überhaupt einen Finger rührt, alles vertraglich festhalten muss, damit man am Ende nicht auf die Schnauze fallen kann...

Ah, was ich grad noch gesehen hab: Das mit dem Management-Vertrag war ein Fehler im Sachverhalt. Lydia sollte natürlich einen externen Manager bekommen bzw. sich suchen. Ob der Rest von Daves und Caspars Label bewältigt werden können, ist schwer zu sagen. Zumindest wäre Lydia vorerst die einzige Künstlerin gewesen, d.h. es wäre zumindest die gesamte verfügbare Zeit in ihr Projekt investiert worden.

Grüße
 
Es geht mittlerweile vielmehr darum, eine Entschädigung für die aufgewendete Arbeitszeit (2 Diplom-Toningenieure allein 300 Stunden pro Person im Studio für Lydias Aufnahmen) und Ausgaben, die die beiden umsonst getätigt haben.


Aber genau das ist das unternehmerische Risiko, welches die beiden zu tragen haben, wenn sie so eine Sache auf diese Weise angehen.

Topo :cool:
 
Danke für die Antworten!

Also was ich noch dazu sagen kann: Dave und Caspar sind nach der ganzen Sache sowieso nicht mehr an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert.

Praktikabel ist da eine weitere Zusammenarbeit natürlich nicht mehr...

Es geht mittlerweile vielmehr darum, eine Entschädigung für die aufgewendete Arbeitszeit (2 Diplom-Toningenieure allein 300 Stunden pro Person im Studio für Lydias Aufnahmen) und Ausgaben, die die beiden umsonst getätigt haben.

Klar, aber für eine Bewertung (moralisch und sachlich) fehlen in der Geschichte konkrete Daten, wer nurn wieviel investiert hat, sei es Zeit, Geld oder Sonstiges...

Hier im Forum wird in solchen Angelegenheiten mMn zu sehr Schwarz-Weiss (böse Musik-Mafia und arme Künstler-Opfer) gezeichnet und ich versuche immer die Leute dazu zu bringen genauer hizublicken. Ich finde man kann sich als Künstler - genauso wie mit anderen Musikern in Form einer Band - natürlich auch mit Produzenten zusammentun und jeder investiert seinen Teil, wie eben in einer Band auch. Das verstehen hier wohl viele noch nicht, denn sobald sie Worte wie Produzent, Label, Verlag oder sonstiges hören, denken sie automatisch an Leute mit dicken Geldbeuteln, die ja problemlos Unsummen investieren können und gefälligst das Risiko übernehmen sollen. Die Realität auch im hochprofessionellen Bereich sieht aber inzwischen vielerorts ganz anders aus...

Dass es auch den Typus des "fiesen Künstlers" gibt, der über Leichen geht, übersieht man hier gerne. Ich habe persönlich noch keine schlechten Erfahrungen in die Richtung gemacht, das aber wohl bei anderen gesehen.

Trotzdem muss ich bei dieser Geschichte sagen, dass mangels konkreterer Fakten, auch aus meiner Sicht kein gutes Licht auf das Produzenten-Team fällt...

Es sollte bei der ganzen Sache niemand übers Ohr gehauen werden. Vielmehr ging es darum eine für alle faire Lösung zu finden. Du hast schon recht, so ein 360 ° Deal kann natürlich ein bisschen abzockerisch wirken. Aber es sollte am Ende eine sehr faire (wie ich finde) Verteilung her. Nämlich 50/50 soweit ich mich erinnere. Und dafür hätten sich die beiden echt reingehängt. Also das haben sie ja eigentlich schon.

Wie gesagt, es geht um das Verhältnis, wer hat wieviel investiert und wer trägt wieviel Risiko. Dann um die Frage, wer hat die Rechte und wer wird beteiligt. Die Krux oder der "Einsatz" bei Exklusivverträgen ist ja nicht nur die Aufteilung der Einnahmen, sondern auch die Exklusivtät, die einem Künstler u.U. die Karriere kosten kann und die Abtretung von Rechten. Wer trifft die weichenstellenden, geschäftlichen Entscheidungen z.B. wer bestimmt, ob die Produktion an ein größerers Label lizenziert wird, wenn ein Angebot vorliegt...

50/50 hört sich immer erstmal fair an, aber ohne Antworten auf die gerade genannten Fragen kann man dazu überhaupt nichts sagen. Je nachdem, wie diese Antworten ausfallen, kann es auch der Fall sein, dass 5% Producerlizenz schon viel wären.

Naja, wahrscheinlich ist wirklich die einzige Lösung, den Sachverhalt mal ausführlich von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und dann eine Strategie auszuarbeiten.
Irgendwie ist es trotzdem schade, auch wenn dieser Fall nur fiktiv ist - so oder ähnlich kommt es sicher häufig vor, dass so eine geschäftliche Beziehung sehr freundschaftlich beginnt und man mündliche Absprachen tätigt und dann am Ende, wenn es um Geld geht, haut alles nicht hin...
Ich befürchte fast, dass man bei den meisten Leuten, außer es sind vielleicht wirklich gute Freunde, schon bevor man überhaupt einen Finger rührt, alles vertraglich festhalten muss, damit man am Ende nicht auf die Schnauze fallen kann...

Das Problem ist so alt wie die Menschheit selbst ;) Ist natürlich problematisch, kommst Du von Anfang an mit Verträgen, bist du der kalte Businessman und machst Dich verdächtig, machst's auf Good-Will, kannst eben auf die Schnauze fallen. Nicht nur die Musiker haben's mit der Branche schwer, auch umgekehrt. ;)

Ah, was ich grad noch gesehen hab: Das mit dem Management-Vertrag war ein Fehler im Sachverhalt. Lydia sollte natürlich einen externen Manager bekommen bzw. sich suchen.

Naja, vielleicht ist das Ganze ja ein Ergebnis ihrer erfolgreich verlaufenen Suche? Die Producer dürfen da freilich nicht blauäugig erwarten, dass dieser Manager dann in ihrem Sinne agiert, eher im Gegenteil, da ist naturgemäß mit Gegenwind zu rechnen. ;)
Ob der Rest von Daves und Caspars Label bewältigt werden können, ist schwer zu sagen. Zumindest wäre Lydia vorerst die einzige Künstlerin gewesen, d.h. es wäre zumindest die gesamte verfügbare Zeit in ihr Projekt investiert worden.

Also wenn man wirklich ehrlich ist, 360° Deals können aus Sicht eines Künstler höchstens vorteilhaft sein, wenn eine wirklich mächtige Company dahintersteckt oder die beiden Producer solche als Vertragspartner schon vor Vertragsunterzeichung parat haben. Eine Zwei-Mann-Show in Eigenregie, das kann gar nicht gehen...

LG
 

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