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Hoxxuar
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Hallo liebe Foren-Mitglieder!
Zur Vorinfo:
Mit meiner Musik verdiene ich Beträge im Cent-Bereich - eventuell irgendwann mal im einstelligen Eurobereich (durch Streaming). 410 € im Jahr darf man ja steuerfrei dazu verdienen - ich muss mich aber trotzdem ab dem ersten Cent Einnahmen als Selbstständiger melden. So habe ich es jedenfalls verstanden. Um den Papierkram so gering wie möglich zu halten, würde ich mich als Kleinunternehmer anmelden. Ich muss somit keine Umsatzsteuer abführen. Steuerlich absetzen kann ich aber auch nichts - das nehme ich aber bewusst in Kauf. D.h. ich verdiene im Jahr ein paar Cent oder Euro, bleibe unter 410 € und die paar Cent oder Euro "Gewinn" bleiben steuerfrei. Ausgaben habe ich keine. Die Steuererklärung kann man als Selbstständiger aber nicht vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen. D.h. entweder selber machen oder den Steuerberater bezahlen - das kostet schon mal das 4-5 fache dessen, was der Lohnsteuerhilfeverein haben will. So weit - so schlecht - hauptsache legal und es kommt nicht im Nachhinein irgend einer an und will irgendwas - obwohl das ja immer passieren kann, aber ich will die Möglichkeit eben minimieren.
Das Problem:
Für meine Tracks habe ich eine Sängerin, die absolut NICHTS mit irgend einem Papierkram oder Steuererklärung zu tun haben will. Es soll so einfach wie nur irgend möglich sein. Wenn ich sie einmalig bezahle oder sie prozentual an den "Gewinnen" beteilige, "verdient" sie aber auch etwas und müsste dementsprechend die ganze Kleinunternehmernummer mit Steuerberater usw. auch durchziehen - was sie ja nicht will. Nun kann man das ja so regeln, sodass es das Finanzamt nicht interessiert. Ich will allerdings vertraglich festhalten, das ich mit den Gesangsaufnahmen machen kann, was ich will. Ich will auch nicht gezwungen sein, Tracks wieder vom Netz zu nehmen, weil sich die Sängerin es später anders überlegt. Ich will also alle Rechte behalten. Kann man einen (Künstler-)Vertrag/Quittung aufsetzen, der mir sämtliche Rechte überträgt und die Sängerin mit 0 € bezahlt? D.h. offiziell würde mir die Sängerin die Rechte an den Aufnahmen schenken, und ich verdiene damit Geld. Die Sängerin wäre mit dieser Lösung übrigens einverstanden. Das es theoretisch geht, ist mir klar. Ich kann auf dem Vertrag, den ich aufgesetzt habe einfach die 0 € einschreiben. Die Frage ist eher, könnte ein solcher Vertrag im Nachhinein angefochten werden, weil er sittenwidrig ist oder ähnlich? Grade, wenn im unwahrscheinlichen Fall der Fälle doch mehr Geld für einen Track rauskommt?
Was für Möglichkeiten haben wir noch, der Situation mit dem Papierkram/Steuerberater zu entkommen? Wie gesagt: Für meine Situation ist mir das egal - meiner Sängerin aber nicht. Sie ist lediglich daran interessiert, namentlich aufgeführt zu werden. Somit wäre z.B. für das Finanzamt auch nachvollziehbar, das sie eine Leistung erbracht hat.
Danke vorab für Antworten
Hoxxuar
Zur Vorinfo:
Mit meiner Musik verdiene ich Beträge im Cent-Bereich - eventuell irgendwann mal im einstelligen Eurobereich (durch Streaming). 410 € im Jahr darf man ja steuerfrei dazu verdienen - ich muss mich aber trotzdem ab dem ersten Cent Einnahmen als Selbstständiger melden. So habe ich es jedenfalls verstanden. Um den Papierkram so gering wie möglich zu halten, würde ich mich als Kleinunternehmer anmelden. Ich muss somit keine Umsatzsteuer abführen. Steuerlich absetzen kann ich aber auch nichts - das nehme ich aber bewusst in Kauf. D.h. ich verdiene im Jahr ein paar Cent oder Euro, bleibe unter 410 € und die paar Cent oder Euro "Gewinn" bleiben steuerfrei. Ausgaben habe ich keine. Die Steuererklärung kann man als Selbstständiger aber nicht vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen. D.h. entweder selber machen oder den Steuerberater bezahlen - das kostet schon mal das 4-5 fache dessen, was der Lohnsteuerhilfeverein haben will. So weit - so schlecht - hauptsache legal und es kommt nicht im Nachhinein irgend einer an und will irgendwas - obwohl das ja immer passieren kann, aber ich will die Möglichkeit eben minimieren.
Das Problem:
Für meine Tracks habe ich eine Sängerin, die absolut NICHTS mit irgend einem Papierkram oder Steuererklärung zu tun haben will. Es soll so einfach wie nur irgend möglich sein. Wenn ich sie einmalig bezahle oder sie prozentual an den "Gewinnen" beteilige, "verdient" sie aber auch etwas und müsste dementsprechend die ganze Kleinunternehmernummer mit Steuerberater usw. auch durchziehen - was sie ja nicht will. Nun kann man das ja so regeln, sodass es das Finanzamt nicht interessiert. Ich will allerdings vertraglich festhalten, das ich mit den Gesangsaufnahmen machen kann, was ich will. Ich will auch nicht gezwungen sein, Tracks wieder vom Netz zu nehmen, weil sich die Sängerin es später anders überlegt. Ich will also alle Rechte behalten. Kann man einen (Künstler-)Vertrag/Quittung aufsetzen, der mir sämtliche Rechte überträgt und die Sängerin mit 0 € bezahlt? D.h. offiziell würde mir die Sängerin die Rechte an den Aufnahmen schenken, und ich verdiene damit Geld. Die Sängerin wäre mit dieser Lösung übrigens einverstanden. Das es theoretisch geht, ist mir klar. Ich kann auf dem Vertrag, den ich aufgesetzt habe einfach die 0 € einschreiben. Die Frage ist eher, könnte ein solcher Vertrag im Nachhinein angefochten werden, weil er sittenwidrig ist oder ähnlich? Grade, wenn im unwahrscheinlichen Fall der Fälle doch mehr Geld für einen Track rauskommt?
Was für Möglichkeiten haben wir noch, der Situation mit dem Papierkram/Steuerberater zu entkommen? Wie gesagt: Für meine Situation ist mir das egal - meiner Sängerin aber nicht. Sie ist lediglich daran interessiert, namentlich aufgeführt zu werden. Somit wäre z.B. für das Finanzamt auch nachvollziehbar, das sie eine Leistung erbracht hat.
Danke vorab für Antworten
Hoxxuar
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