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Kostenlose Beats im internet wie sind die rechte?

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cutiestyle
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Hallo ihr lieben ich habe mal ne frage an euch

wie ist das eigentlich mit diesen free beats im internet ?
ich habe mir einen beat runtergeladen der mehr sehr gut gefällt habe auch drauf was geschrieben ich bin in der musik schule und ich möchte das mein gesagslehrer den refrair singt auf dem beat aber er meinte zu mir er hätte angst wegen den rechten auf dem beat weil ich den ja nicht selber gemacht habe sondern konstenlos runtergeladen habe ich solle mich mal erkundigen bei einem notar oder musikproduzenten wie das ist weil er möchte nicht verklarkt werden wie ist das eigentlich mit dieses kostenlosen beats wenn man darauf einen song macht und in dann veröffentlich im internet oder zum einem musikproduzenten schickt? mein gesagslehrer meinte zu mir auch ich müsse mir einen beat schützen lassen bevor ich ihn veröffentlich und so einen kostenlosen beat wo ich keine rechte drauf habe denn kann ich ja nicht einfach schützen lassen oder? und wenn ich ihn veränder mit dem takt dann heißt das ja auch nicht ob das nicht schon jemand anderes auch gemacht hatte? und wisst ihr wieviel das kostet einen beat und einen namen sich schützen zu lassen von einem notar?

danke für eure antworten
 
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Dein Text liest sich furchtbar mühsam...:redface:
 
Der Beat gehört dem, der ihm gemacht hat.
Du kannst dir auch nicht auf den Beat einfach rechte geben lassen.
Und selbst wenn du ihn veränderst und dann schützen lässt ist es nicht legal.
 
Hi,

Falls noch jemand von euch on ist, wie siehts eig. mit dem Urheberrecht im Internet aus?
Ich hätte nämlich sonst vor selbst gebastelte Musik hochzuladen, um mal ´n ehrliches Feedback zubekommen. Meisten Frende von mir sind da eher neutral eingestellt, wenn die mal wieder behaupten: "Joah..ist doch ganz gut...und was willst du jetzt damit?"
 
ihr verliert aber nicht aus den Augen, dass konkrete Rechtsberatung hier nicht erlaubt ist?!
 
UPS...Echt jetzt?!
bin Newbie...Wo stehn denn hier die Rechte??
 
wenn du hier rauf scrollst zum Seitenbeginn leutet dir in "rot" eine Verlinkung zu den Regeln für diesen Bereich des Boards entgegen. Am besten mal durchlesen ;)
 
Ähm meine eigentliche Frage war, ob man beim hochladen Gefahr laufen kann beklaut zu werden???:eek:
...ist ´ne ziemlich naive Frage, ich weiß:gruebel:

Achso, danke für den Tipp. Hab deine Nachricht erst jetzt bemerkt.
:D
green rocks!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ähm meine eigentliche Frage war, ob man beim hochladen Gefahr laufen kann beklaut zu werden???:eek:
...ist ´ne ziemlich naive Frage, ich weiß:gruebel:

Ja - genauso wie man Gefahr läuft beklaut zu werden, wenn man seine Songs live irgendwo aufführt.

Bei irgendwelchen Portalen muss man aber vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau lesen, welche Rechte an dem Song man dem Portal zu welchen Konditionen einräumt.
 
Bei irgendwelchen Portalen muss man aber vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Krieg ich nie gebacken!:D

Ich hab ja auch nichts komponiert, was einen Musikspezialisten umhauen wird. Das Musikgedönst hab ich auf Klavier-basis hergestellt, und jetzt klingt es fad...
Danke auf jeden Fall für deine Antwort!!
 
Krieg ich nie gebacken!:D

Gerade das ist bei diesen internet-Musik-Geschichten aber extrem wichtig. Wenn man nicht aufpasst, hat man seinen Song versehentlich zu den Bedingungen "exklusiv" und "Laufzeit zwei Jahre" irgendwo hochgeladen, hängt in nem teuren Vertrag drin und darf den Song nirgendwo sonst präsentieren.

Edit: Oder man hat - um jetzt mal wieder auf das Ausgangsposting zurückzukommen - seinen mühsam erstellten Beat irgendwo hochgeladen und versehentlich alle Rechte zur Bearbeitung und kommerziellen Nutzung unentgeltlich abgetreten. Es kommt halt genau drauf an, was da steht!

Solche Fallen sind meiner Meinung nach viel gefährlicher als diese ständige Angst vorm Ideenklau.
 
zum songs hochladen würd ich myspace empfehlen, da kann man nur schwer downloaden und du gibst auch keine rechte ab.
 
Zitat von Fresh Juli
zum songs hochladen würd ich myspace empfehlen, da kann man nur schwer downloaden und du gibst auch keine rechte ab.​

Ehrlich? Stürz mich vielleicht später auf die Plattform!
Herzlichen Dank für die Empfehlung Fresh Juli !!

Zitat von Beyme

Solche Fallen sind meiner Meinung nach viel gefährlicher als diese ständige Angst vorm Ideenklau.

Von der Vertragsphobie mal abgesehen, das Rad und Windows 7 waren auch meine Idee!
Da siehste mal!!!;)
 
Zum Thema Ideenklau: Da sind irgendwelche undurchschaubaren AGBs echt schlimmer, wenn du sowas über ICQ verschickst bist du da auch ganz schnell die Rechte an der Datei los.

Aber was generelles zu den Beats: Das Urheberrecht bleibt in Deutschland immer bei dem Erschaffer des Werkes, dass kann niemand anderes bekommen. Lediglich die Verwertungsrechte können weitergegeben werden. Anders als beim Copyright in den USA, das komplett abgegeben werden kann. So, interessant ist jetzt, unter welchen Bedingungen man jetzt diese Beats verwerten darf. Das steht im Idealfall in den Metadaten der Datei, da einfach mal 'n Rechtsklick drauf. Und ansonsten bei der Quelle. Steht da nichts mit bei, muss man wohl oder übel den Urheber fragen.

Und etwas Schützen lassen, ist gar nicht so einfach. Was wohl bisher am sichersten ist, ist der Gang zum Notar, der das dann Quasi entgegennimmt und im Zweifelsfall mit ner Cd und Datum steht und sagt "Hier, ich hatte es schon!". So oder so ähnlich, ist so ziemlich das einzige halbwegs Gerichtsfeste, das ich kenne, aber Achtung! - Gefährliches Halbwissen.

Grüße

Lalla
 
Was wohl bisher am sichersten ist, ist der Gang zum Notar, der das dann Quasi entgegennimmt und im Zweifelsfall mit ner Cd und Datum steht und sagt "Hier, ich hatte es schon!". So oder so ähnlich, ist so ziemlich das einzige halbwegs Gerichtsfeste, das ich kenne, aber Achtung! - Gefährliches Halbwissen.

Der wohl am meisten verbreitete Irrtum beruht in der Annahme, der Notar bestätige die Urheberschaft. Dem ist aber nicht so. Er bestätigt, einen Umschlag in Empfang genommen zu haben. Nicht mehr, nicht weniger.
 
Der wohl am meisten verbreitete Irrtum beruht in der Annahme, der Notar bestätige die Urheberschaft. Dem ist aber nicht so. Er bestätigt, einen Umschlag in Empfang genommen zu haben. Nicht mehr, nicht weniger.

So wars gemeint. Die Urheberschaft ist damit nicht bestätigt, im Zweifelsfall hat immer der Richter das letzte Wort ob du der Urheber bist oder nicht.
 

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