morbid_angel schrieb:
jetz wissen wir nur nicht, wie es mit gema ausschaut. hat hier irgendjemand erfahrung damit???
muss auf noch etwas wichtiges achten??
muss man den gewinn versteuern???
danke für die hilfe
Ich komme leider seit Monaten wegen Arbeitsüberlastung nicht zu meinem seit langem angekündigten Tuturial "Eigenveranstalter / Veranstaltungsorganisation". Aber es kommt!!!
Bis dahin hier ein Antworten auf die Fragen!
GEMA:
Wenn Ihr kein verwertungsrechtlich geschütztes Material spielt (also keine Coverversionen im Programm habt und von den beteiligten Bands auch keine/r GEMA-Mitglied ist und dessen Kompositionen aufgeführt werden), DANN geht das die GEMA auch nichts an.
VORSICHT: Ihr dürft aber auch in den Umbaupausen keine CDs von Bon SpringDylan laufen lassen. Dann wäre die GEMA wieder mit Lizenzforderungen mit im Boot.
Sollte GEMA-registriertes Material aufgeführt werden, dann ist das Prozedere wie folgt:
1) Vorabinfo an die GEMA (für Ofr = die Bezirksdirektion Nürnberg zuständig), dass ein Konzert am so-und-sovielten zum Eintrittspreis von x stattfindet.
2) Von den beteiligten Bands die GEMA-Musikfolgebögen ausfüllen lassen (schickt die GEMA entweder per Post noch zu / kann man sich aber auch von der GEMA-Website downloaden)
Die Höhe der Lizenzgebühr berechnet sich beim U-VK-Tarif (da fällt auch Rock drunter) nach a) Raumgröße und b) Eintrittspreishöhe
Wenn es schlecht läuft und die GEMA-GEbühr höher als 10 Prozent Eurer Einnahmen (Tickets + ggf. Gastroumsatz) ist, dann benutzt mal die SuFu unter dem Begriff "Missverhältnisklausel".
VERANSTALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Es ist schnell jemand über ein schlecht geklebtes Multicore gesolpert und hat sich etwas gebrochen. Oder beim Aufbau blockiert eine Case-Rolle und zieht eine heftige Kratzspur durch den Saal oder...oder...oder...
Als Veranstalter sollte man zumindest eine Veranstalterhaftpflichtversicherung haben (gaaanz grob gesprochen, kostet die pro Besucher ca. 15 Cent / Achtung: Mindestgebühren). Ansonsten haftet Ihr mit Eurer privaten Kohle!!!!!
GENEHMIGUNGEN:
Wenn Ihr das Konzert in einer etablierten Veranstaltungshalle oder einem Club macht, dann bedarf es i.d.R. keiner Anmeldung beim zuständigen Ordnungsamt.
Falls Ihr einen "neuen" Raum bespielen wollt (gilt auch für Outdoor-Gigs), solltet Ihr frühzeitig mit dem Ordnungsamt Kontakt aufnehmen. Die erlassen dann ggf. einen Auflagenbescheid und sagen Euch auch, welche sonstigen Behörden noch mit im Spiel sind (Feuerwehr, Polizei, Baubehörde...)
STEUERN:
Gewinn macht man mit "unbekannten" Bands meist nur dann, wenn man auch die Hand auf dem Gastrobereich hat. Nur über die Tickets kommt man oftmals nur gerade so hin oder legt nicht selten drauf.
Aber wenn man Gewinn macht, dann hat da auch das FA seine Finger drauf. Aber auch dazu wurde hier bereits vieles geposted. Vielleicht einfach mal "Finanzamt" in die SuFu eingeben.
Grundsätzlich stellt sich aber immer die Frage: wer ist Veranstalter? Die Band als GbR? Eine Einzelperson?
TIPP: Gibt es ggf. "Mitveranstalter", die pro forma mit ins Boot geholt werden können, weil Sie vieles schon per se haben (Veranstalterhaftpflichtversicherung, GEMA-Jugendtarif, GEMA-Rahmenvertrag..). Dadurch kann man mächtig an Kosten sparen.
lg