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Konzert in Gaststätt - Gema gebühren??

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CrazyDelta
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Hallo,
ich weiß das dieses Thema schon oft erwähnt wurde und nach zahlreichen Suchaktionen habe ich mich dazu entschlossen hier nachzufragen.

Wir sind eine junge Band und wollen uns mal in einer Gaststätte als Band "vorstellen".
So weit ich mittlerweile herrausbekommen habe ist, das wir so oder so Gemagebühren zahlen müssen, nur meine Frage ist ob wir auch für gemafreie Songs die wir Covern und für unsere eigenen Songs zahlen müssen? Also je nachdem wie groß die Gaststätte ist und wieviel Eintritt wir verlangen werden ja verschiedenste Gebühren verlangt, aber wie läuft das alles ab??

Gruß
 
Eigenschaft
 
Wenn Ihr keine von der GEMA verwertungsrechtlich geschützten Songs aufführt, müsst Ihr auch nichts bezahlen. Insofern aber zunächst einmal keine Panik.
Aber woher wisst Ihr, dass die von Euch gecoverten Werke GEMA-frei sind? Spielt Ihr Songs von befreundeten Bands, deren Autoren nicht bei der GEMA sind? Oder wie verhält sich das.

Soweit "Teil I".

Teil II betrifft die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA. Dazu seid Ihr als Eigenveranstalter verpflichtet. Also: Konzert bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion anmelden UND GLEICH SAGEN, dass Ihr nur eigene Werke bzw. Werke von Autoren spielt, die nicht bei der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft Mitglied sind. NACH der Veranstaltung noch einen ausgefüllten GEMA-Musikfolgebogen mit den schriftlichen Angaben zu den aufgeführten Songs und deren Autoren an die GEMA-Bezirksdirektion schicken - und wenn Ihr das alles korrekt macht, wird von der GEMA auch keine Rechnung kommen.

WAS IST, WENN IHR NICHTS VORHER MELDET!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die große Mehrzahl der Gastronomen bei Fremdvermietungen die Termine an die GEMA meldet. Hat die GEMA dann von Euch nichts vorliegen, setzt sich DER APPARAT in Bewegung, sprich: die GEMA schickt dem "Mieter/Veranstalter" zunächst eine satte Rechnung mit dem doppelten Lizenzwert (KK-Aufschlag). Und dann seid Ihr gefordert zu beweisen, dass der GEMA keine Lizenzen zustehen.
Das kann man vermeiden, wenn man (s.o.) seine Veranstaltung VORHER bei der GEMA meldet (mit den Infos zum Thema verwertungsfreie Aufführung).

lg.
 
Also ich habe eine Datenbank auf der Seite der Gema gefunden. (https://mgonline.gema.de/werke/)
Was wäre wenn wir uns doch dafür entscheiden ob wir Coversongs spielen? Gibts da eine Liste oder ist das von dem Interpreten abhängig??

Edit: Bei Auftritten in Gaststätten zählen doch auch nur die Anzahl der Gäste oder? Wie soll man eigendlich angeben wieviel des waren?? Nachzähln oder wie?
 
Wenn Ihr auch nur ein Cover (von einem Künstler, der seine Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten hat) spielt, ist die GEMA für die gesamt Veranstaltung mit im Boot. Das gilt auch, wenn Ihr z.B. in den Umbaupausen Konservenmusik von GEMA-relevanten Künstlern einspielt.

Die "Liste" heißt MUSIKFOLGEBOGEN. Diesen solltet Ihr sowieso IMMER AUSFÜLLEN.
Falls Ihr Cover-Versionen spielt, müsst Ihr die Musikfolge ohnehin bei der GEMA einreichen.
Und falls ihr kein GEMA-relevantes Material spielt, ist das quasi das Dokument, das bestätigt, dass die GEMA nichts verlangen darf.

Der GEMA-Tarif berechnet sich nach zwei Parametern:
a) der Eintrittspreis ab 0 EURO und
b) nach der Raumgröpe
Den für Live-Veranstaltungen relevanten GEMA-Tarif (U-VK) findest Du hier: http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/tarife-ueberblick/u-vk.pdf

Lies Dir vor allem den PUnkt III.5 durch, falls die Veranstaltung schlecht besucht sein sollte!

Ich hoffe, ich habe das jetzt so vereinfacht wie möglich dargestellt.

lg.
 
Gibts eigentlich eine feste Preisregelung für Coversongs oder ist das vom Interpreten abhängig???

Das ist jetzt auch meine letzte Frage :rolleyes:
 
Lies meinen Vorpost genau! Du gehst immer noch davon aus, dass das Cover A 1,39 € kostet und das Cover B vielleicht 1,19 €!

Fakt ist aber, dass die GEMA als Inhaber der Verwertungsrechte jede Veranstaltung pauschaliert. Dann ist es egal, ob Du einen Song coverst oder 20!

Du bezahlst für eine Veranstaltung nach den GEMA-Parametern:
Raumgröße und Eintrittspreishöhe. Führe diese beiden Werte in der verlinkten Tariftabelle zusammen und Du weißt, was die gesamte Veranstaltung kostet!

lg.
 
Soweit ich weiß ist der Veranstalter für die GEMA Gebühren zuständig.
 
Danke für die Hilfe

EDIT: Es gibt doch die unterteilung von U-, E-Musik usw. was ist dabei der Unterschied??
 
Wenn Ihr auch nur ein Cover (von einem Künstler, der seine Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten hat) spielt, ist die GEMA für die gesamt Veranstaltung mit im Boot. Das gilt auch, wenn Ihr z.B. in den Umbaupausen Konservenmusik von GEMA-relevanten Künstlern einspielt.

Genau deswegen hat CrazyDelta nach meinen Erfahrungen recht wenn er sagt, dass bei fast jedem Kneipenauftritt GEMA-Gebühren fällig werden, egal ob man eigene Songs oder Covers spielt. Da läuft ja immer irgendwie geschützte Musik vorher, zwischendurch oder nachher. Unser letzter Kneipenwirt meinte, man kann der GEMA nicht verklickern, dass das unterschiedliche Geschichten wären.
 
bobcät;3098099 schrieb:
Genau deswegen hat CrazyDelta nach meinen Erfahrungen recht wenn er sagt, dass bei fast jedem Kneipenauftritt GEMA-Gebühren fällig werden, egal ob man eigene Songs oder Covers spielt. Da läuft ja immer irgendwie geschützte Musik vorher, zwischendurch oder nachher. Unser letzter Kneipenwirt meinte, man kann der GEMA nicht verklickern, dass das unterschiedliche Geschichten wären.

Also soweit ich das alles mitbekommen hat bezahlt man auf jedenfall ihrgendeinen Betrag egal was man macht. Wobei das meiner Meinung wieder an Geldmacherei grenzt, wenn man nur eigene Lieder und keine gemageschützen Werke, egal welcher Art, spielt.
 
Soweit ich weiß ist der Veranstalter für die GEMA Gebühren zuständig.

Das ist absolut richtig! Nur der Veranstalter ist auch für die Meldung der Veranstaltung verantwortlich.
Ich hatte den Ursprungspost aber so interpretiert, als würde sich die Band in der Gaststätte "selbst vorstellen" wollen. Das hörte sich in meinen Ohren wie "einmieten" an, weil man als Band am Anfang noch zu uninteressant für Veranstalter ist. Demzufolge veranstaltet sich die Band selbst.
Sollte ich falsch gelegen haben - mea culpa!

bobcät;3098099 schrieb:
Genau deswegen hat CrazyDelta nach meinen Erfahrungen recht wenn er sagt, dass bei fast jedem Kneipenauftritt GEMA-Gebühren fällig werden, egal ob man eigene Songs oder Covers spielt. Da läuft ja immer irgendwie geschützte Musik vorher, zwischendurch oder nachher. Unser letzter Kneipenwirt meinte, man kann der GEMA nicht verklickern, dass das unterschiedliche Geschichten wären.

Doch, man kann das der GEMA verklickern! Manchmal mit mehr, aber manchmal auch mit weniger Nachdruck.
Wenn man gut vorbereitet ist, legt man eine CD von einer Band ein, die definitiv Nicht-GEMA-Mitglied ist und kann das dann der GEMA - aus der Hüfte geschossen - auch benennen.
Gastwirte haben für die Hintergrundberieselung ansonsten ohnehin einen pauschalen M-Tarif und gelten die Konserve ab. Ist man "Untermieter" ->> siehe oben: GEMA-freie Einspielung.

Also soweit ich das alles mitbekommen hat bezahlt man auf jedenfall ihrgendeinen Betrag egal was man macht. Wobei das meiner Meinung wieder an Geldmacherei grenzt, wenn man nur eigene Lieder und keine gemageschützen Werke, egal welcher Art, spielt.

Lasst Euch auch nicht von einem Wirt abzocken! Das sind durchaus auch versteckte Gebühren.
Fakt ist: wird kein GEMA-Material aufgeführt, besteht auch keine Zahlungsverpflichtung gegenüber der GEMAj.

Was verstehst Du unter "man bezahlt jedenfalls irgend einen Betrag"?
Mietkosten, Reinigungskostenanteil, Strom/Wasserpauschale, anteil. Veranstalterhaftpflicht?
Es gibt viele Veranstalter, die das in einem pauschalen Einmietpreis gebündelt haben. Fragt auf jeden Fall beim Wirt/Vermieter nach. Und sprecht die GEMA-freie Mucke an. Wenn er sie trotzdem verlangt, wandert die u.U. in seine Tasche. DENN: eine Zahlungspflicht gegenüber der GEMA besteht nicht!!

Es gibt doch die unterteilung von U-, E-Musik usw. was ist dabei der Unterschied??
Rock, Pop, Jazz und alles andere "populäre" fällt unter die U-Musik aka Unterhaltungsmusik.
E steht für Ernste Musik (Klassik, Neue Musik etc.)

lg.
 
Das ist absolut richtig! Nur der Veranstalter ist auch für die Meldung der Veranstaltung verantwortlich.
Ich hatte den Ursprungspost aber so interpretiert, als würde sich die Band in der Gaststätte "selbst vorstellen" wollen. Das hörte sich in meinen Ohren wie "einmieten" an, weil man als Band am Anfang noch zu uninteressant für Veranstalter ist. Demzufolge veranstaltet sich die Band selbst.
Sollte ich falsch gelegen haben - mea culpa!

Ja wir wollen nur die Gaststätte haben damit wir einen Platz zum Auftreten haben.

Was verstehst Du unter "man bezahlt jedenfalls irgend einen Betrag"?
Mietkosten, Reinigungskostenanteil, Strom/Wasserpauschale, anteil. Veranstalterhaftpflicht?
Es gibt viele Veranstalter, die das in einem pauschalen Einmietpreis gebündelt haben. Fragt auf jeden Fall beim Wirt/Vermieter nach. Und sprecht die GEMA-freie Mucke an. Wenn er sie trotzdem verlangt, wandert die u.U. in seine Tasche. DENN: eine Zahlungspflicht gegenüber der GEMA besteht nicht!!

Achso, nochmal das ich auch nichts falsch versteh, wir zahlen nur etwas wenn wir GEMA-geschützte Mukke spieln und sonst nichts und wenn wir GEMA Mukke spieln wird die Rechnung aus Raumgröße und Anzahl der Besucher zusammen gesetzt.

Das mit der GEMA ist ja echt kompliziert. Bis man da mal durchblickt.

lg

EDIT: Welche Formulare brauch ich jetzt eigentlich alle? Eins für die Anmeldung und eins für danach, das ist doch das Musikfolge-Formular oder?
EDIT2: hab alle Formulare gefunden^^
 

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