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Konzert eines gemeinnützigen Vereins aufnehmen und selbst verwerten

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Hallöle,

ich habe da folgende rein hypothetische Frage:
(alle Namen sind frei erfunden)

Szenario:
ein gemeinnütziger Verein Lustige Sänger e.V. veranstaltet eine einmalige musikalische Aufführung. Die Aufführenden sind teilweise Vereinsmitglieder, teilweise nicht.
Die Musik hat der Komponist Hansi verfasst, und es sind ausschließlich Eigenkompositionen.
Den gesungenen Text hat eine andere Person Liesel verfasst, und es handelt sich ebenfalls um völlige Neudichtungen.
Hansi und Liesel sind nicht Mitglied der Gema.
Liesel hat ebenfalls keinen Verlagsvertrag als Autorin/ Textdichterin.

Hansi und Liesel haben nun den Wunsch, die musikalische Aufführung aufzunehmen und anschließend selbst zu verwerten.


Frage:
Soweit ich sehe, gibt es in diesem Fall mind. 4 Parteien, zwischen denen Verträge geschlossen werden müssen:
- Hansi
- Liesel
- Lustige Sänger e.V.
- die Aufführenden
Die Aufführenden können auch gern als lauter Einzelparteien gesehen werden, das verschlimmert das Problem nicht grundsätzlich. Das wäre wahrscheinlich sogar sauberer.

Welche Verträge sollten hier in dieser rein hypotetischen Situation geschlossen werden?

Wichtig für mich zu wissen ist, wie man folgendes vertraglich vereinbaren kann:
- die Aufführenden sollen ein Honorar erhalten, mit dem die Aufführungsleistung und die Verwertungsrechte ihres Gesangs/ Instrumentenspiels abgegolten sind
Dabei bin ich für verschiedene Vergütungsmodelle durchaus offen: Festgage, Gewinnbeteiligung am Verkauf, etc.
- die beiden Urheber Hansi und Liesel sollen zwischeneinander ihre Erlösaufteilung vertraglich definieren (Komponist und Dichterin jew. 50% vom Gewinn zum Beispiel)
- problematisch ist für mich die Rolle des gemeinnützigen Vereins Lustige Sänger e.V. und seine Veranstalterrolle; ich kann mir nicht richtig vorstellen, wie man ihn vertraglich einbindet, zu welchem Anteil er finanziell von der durch ihn ausgerichteten Veranstaltung partizipieren will/darf/muss, oder ob z.B. die Aufführenden als Teil des Vereins gesehen werden können, und daher nur ein Vertrag zwischen dem Urheber-Duo und dem Verein abgeschlossen werden bräuchte...? Insbesondere verkompliziert die Situation, dass die Aufführung ein Projekt des Vereins ist, d.h. mit Vereinsmitteln produziert wird (Saalmiete, Bühne, Strom, Werbung, etc.).


Lasst uns zur Verschärfung der Problematik zusätzlich annehmen, dass der Verkauf der Tonträger (Internet, CDs, etc.) einen Batzen Geld einbringt (Hansi und Liesel würden ihren jew. Steuerverpflichtungen bzgl. der Einnahmenhöhe natürlich ordnungsgemäß nachkommen).
Können dann vom Verein oder den Aufführenden irgendwelche rechtskräftigen Nachforderungen gestellt werden? Aufgrund des Wortes "abgegolten" in der Vertragsformulierung erwarte ich keinerlei durchsetzungsfähige Nachforderungen, ehrlich gesagt. :D


Wie seht Ihr das?
Ich freue mich auf Eure Meinungen und Erfahrungen!

Beste Grüße
Caps
 
Eigenschaft
 
Ok, um das Problem vllt. einzugrenzen: hat jemand Erfahrungen beim "Contracten" mit gemeinnützigen Vereinen?
Problem: die Veranstaltung wird mit Steuergeldern finanziert, aber der Komponist will gern den fetten Reibach machen.
Das beißt sich bei mir im Kopf, aber ich denke, irgendeinen Weg wird es da schon geben...?
 
Bei so komplizierten Sachverhalten und wenn es möglicherweise noch um richtig viel Geld geht, würde ich unbedingt einen Anwalt fragen oder zumindest jemanden, der sich wirklich gut mit Vertrags/Musikrecht auskennt.

Wer mit wem einen Vertrag machen muss, sollte sich noch recht einfach rausfinden lassen - aber wie genau die Verträge formuliert sein müssen, da muss auf jeden Fall ein Fachmann ran, da wirst du wohl keinen pauschal gültigen Ratschlag bekommen können.
 
ich denke mit folgender fragen sollte man das klären können: wer veranstaltet (und finanziert) das konzert und hat somit die verwertungsrechte an den konzertaufnahmen?
 
Hallo ambee,

liegen die Verwertungsrechte nicht bei allen Aufführenden plus Veranstalter/ Finanzierer gemeinsam?

Viele Grüße

Bzw. liegen sie nicht sogar beim Urheber?
 
Zuletzt bearbeitet:
natürlich muss jeder beteiligte musiker seine verwertungsrechte ebenfalls abtreten. was veranstalter und interpreten betrifft entstehen bei dem konzert leistungsschutzrechte. komponisten/texter betreffen die urheberrechte.

derjenige, der eine aufnahme veröffentlichen will, muss sich sowohl die nutzung der leistungsschutzrechte als auch urheberrechte einräumen lassen. egal, ob und wie man in das projekt involviert ist.
 
Ok, also der Veranstalter hat ebenfalls Leistungsschutzrechte, soweit ich verstanden habe...?
Ich werde wohl doch mal zu einem Musikanwalt gehen, um diesen hypothetischen Fall abzuklären ;-).

Hat der Veranstalter evtl. Rechte an allen Bild- und Tonaufnahmen?
Soweit ich sehe, macht die Sache nur kompliziert, dass nicht Hansi und Liesel die Veranstalter sind, sondern ein Dritter.

Uffz!

Viele Grüße
Caps
 
Ok, also der Veranstalter hat ebenfalls Leistungsschutzrechte, soweit ich verstanden habe...?
richtig, nachzulesen hier: § 81 Schutz des Veranstalters
aber sagt uns ja auch der reine menschenverstand, dass derjenige, der viel geld und zeit für eine veranstaltung aufwendet, auch rechte an der verwertung besitzen sollte.

Hat der Veranstalter evtl. Rechte an allen Bild- und Tonaufnahmen?
wo genau die grenzen liegen weiß ich nicht, aber theoretisch an allen, die bei seiner veranstaltung entstanden sind.

Soweit ich sehe, macht die Sache nur kompliziert, dass nicht Hansi und Liesel die Veranstalter sind, sondern ein Dritter.
ja, aber in der regeln sind urheber, künstler, veranstalter und labels nicht so dicke freunde, da muss das genau geregelt sein.
 
ja, aber in der regeln sind urheber, künstler, veranstalter und labels nicht so dicke freunde, da muss das genau geregelt sein.

Ja, das stimmt.
Danke erstmal für die Informationen. Ich kann mir halt einfach noch nicht vorstellen, zu welchem Anteil die verschiedenen Vertragsparteien jeweils am Kuchen beteiligt werden sollen/ dürfen.
Es gibt ja wohl dafür aber irgendwelche Usus-Regeln, an denen man sich orientieren kann, die muss ich bloß finden (ich weiß, ich weiß da gibt's Seiten...) und dann - äh - müsste der hypothetische Hansi mit solcherlei Grundwissen ausgestattet zu seinen "Freunden", dem lieben Veranstalter und den entzückenden Aufführenden gehen, und sie bitten, ihren "Heinz" abzugeben. Oder der Anwalt weiß sowas... is wahrscheinlich bequemer, man ist ja berufstätig.

Beste Grüße!
 

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