Caps
Registrierter Benutzer
Hallöle,
ich habe da folgende rein hypothetische Frage:
(alle Namen sind frei erfunden)
Szenario:
ein gemeinnütziger Verein Lustige Sänger e.V. veranstaltet eine einmalige musikalische Aufführung. Die Aufführenden sind teilweise Vereinsmitglieder, teilweise nicht.
Die Musik hat der Komponist Hansi verfasst, und es sind ausschließlich Eigenkompositionen.
Den gesungenen Text hat eine andere Person Liesel verfasst, und es handelt sich ebenfalls um völlige Neudichtungen.
Hansi und Liesel sind nicht Mitglied der Gema.
Liesel hat ebenfalls keinen Verlagsvertrag als Autorin/ Textdichterin.
Hansi und Liesel haben nun den Wunsch, die musikalische Aufführung aufzunehmen und anschließend selbst zu verwerten.
Frage:
Soweit ich sehe, gibt es in diesem Fall mind. 4 Parteien, zwischen denen Verträge geschlossen werden müssen:
- Hansi
- Liesel
- Lustige Sänger e.V.
- die Aufführenden
Die Aufführenden können auch gern als lauter Einzelparteien gesehen werden, das verschlimmert das Problem nicht grundsätzlich. Das wäre wahrscheinlich sogar sauberer.
Welche Verträge sollten hier in dieser rein hypotetischen Situation geschlossen werden?
Wichtig für mich zu wissen ist, wie man folgendes vertraglich vereinbaren kann:
- die Aufführenden sollen ein Honorar erhalten, mit dem die Aufführungsleistung und die Verwertungsrechte ihres Gesangs/ Instrumentenspiels abgegolten sind
Dabei bin ich für verschiedene Vergütungsmodelle durchaus offen: Festgage, Gewinnbeteiligung am Verkauf, etc.
- die beiden Urheber Hansi und Liesel sollen zwischeneinander ihre Erlösaufteilung vertraglich definieren (Komponist und Dichterin jew. 50% vom Gewinn zum Beispiel)
- problematisch ist für mich die Rolle des gemeinnützigen Vereins Lustige Sänger e.V. und seine Veranstalterrolle; ich kann mir nicht richtig vorstellen, wie man ihn vertraglich einbindet, zu welchem Anteil er finanziell von der durch ihn ausgerichteten Veranstaltung partizipieren will/darf/muss, oder ob z.B. die Aufführenden als Teil des Vereins gesehen werden können, und daher nur ein Vertrag zwischen dem Urheber-Duo und dem Verein abgeschlossen werden bräuchte...? Insbesondere verkompliziert die Situation, dass die Aufführung ein Projekt des Vereins ist, d.h. mit Vereinsmitteln produziert wird (Saalmiete, Bühne, Strom, Werbung, etc.).
Lasst uns zur Verschärfung der Problematik zusätzlich annehmen, dass der Verkauf der Tonträger (Internet, CDs, etc.) einen Batzen Geld einbringt (Hansi und Liesel würden ihren jew. Steuerverpflichtungen bzgl. der Einnahmenhöhe natürlich ordnungsgemäß nachkommen).
Können dann vom Verein oder den Aufführenden irgendwelche rechtskräftigen Nachforderungen gestellt werden? Aufgrund des Wortes "abgegolten" in der Vertragsformulierung erwarte ich keinerlei durchsetzungsfähige Nachforderungen, ehrlich gesagt.
Wie seht Ihr das?
Ich freue mich auf Eure Meinungen und Erfahrungen!
Beste Grüße
Caps
ich habe da folgende rein hypothetische Frage:
(alle Namen sind frei erfunden)
Szenario:
ein gemeinnütziger Verein Lustige Sänger e.V. veranstaltet eine einmalige musikalische Aufführung. Die Aufführenden sind teilweise Vereinsmitglieder, teilweise nicht.
Die Musik hat der Komponist Hansi verfasst, und es sind ausschließlich Eigenkompositionen.
Den gesungenen Text hat eine andere Person Liesel verfasst, und es handelt sich ebenfalls um völlige Neudichtungen.
Hansi und Liesel sind nicht Mitglied der Gema.
Liesel hat ebenfalls keinen Verlagsvertrag als Autorin/ Textdichterin.
Hansi und Liesel haben nun den Wunsch, die musikalische Aufführung aufzunehmen und anschließend selbst zu verwerten.
Frage:
Soweit ich sehe, gibt es in diesem Fall mind. 4 Parteien, zwischen denen Verträge geschlossen werden müssen:
- Hansi
- Liesel
- Lustige Sänger e.V.
- die Aufführenden
Die Aufführenden können auch gern als lauter Einzelparteien gesehen werden, das verschlimmert das Problem nicht grundsätzlich. Das wäre wahrscheinlich sogar sauberer.
Welche Verträge sollten hier in dieser rein hypotetischen Situation geschlossen werden?
Wichtig für mich zu wissen ist, wie man folgendes vertraglich vereinbaren kann:
- die Aufführenden sollen ein Honorar erhalten, mit dem die Aufführungsleistung und die Verwertungsrechte ihres Gesangs/ Instrumentenspiels abgegolten sind
Dabei bin ich für verschiedene Vergütungsmodelle durchaus offen: Festgage, Gewinnbeteiligung am Verkauf, etc.
- die beiden Urheber Hansi und Liesel sollen zwischeneinander ihre Erlösaufteilung vertraglich definieren (Komponist und Dichterin jew. 50% vom Gewinn zum Beispiel)
- problematisch ist für mich die Rolle des gemeinnützigen Vereins Lustige Sänger e.V. und seine Veranstalterrolle; ich kann mir nicht richtig vorstellen, wie man ihn vertraglich einbindet, zu welchem Anteil er finanziell von der durch ihn ausgerichteten Veranstaltung partizipieren will/darf/muss, oder ob z.B. die Aufführenden als Teil des Vereins gesehen werden können, und daher nur ein Vertrag zwischen dem Urheber-Duo und dem Verein abgeschlossen werden bräuchte...? Insbesondere verkompliziert die Situation, dass die Aufführung ein Projekt des Vereins ist, d.h. mit Vereinsmitteln produziert wird (Saalmiete, Bühne, Strom, Werbung, etc.).
Lasst uns zur Verschärfung der Problematik zusätzlich annehmen, dass der Verkauf der Tonträger (Internet, CDs, etc.) einen Batzen Geld einbringt (Hansi und Liesel würden ihren jew. Steuerverpflichtungen bzgl. der Einnahmenhöhe natürlich ordnungsgemäß nachkommen).
Können dann vom Verein oder den Aufführenden irgendwelche rechtskräftigen Nachforderungen gestellt werden? Aufgrund des Wortes "abgegolten" in der Vertragsformulierung erwarte ich keinerlei durchsetzungsfähige Nachforderungen, ehrlich gesagt.
Wie seht Ihr das?
Ich freue mich auf Eure Meinungen und Erfahrungen!
Beste Grüße
Caps
- Eigenschaft