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mk_sound
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Hallo zusammen, je mehr ich mitch mit dem Thema Musikrecht, Gema usw. auseinandersetze, desto diffuser wird es. Auch bei der Gema selbst wird man mit unklaren Aussagen bedacht....
Was ich eigentlich wissen will ist folgendes:
Wenn wir mit einem Hobby-Akustik-Duo auftreten ( max ca. 100 Zuhörer), selbst Veranstalter sind und vielleicht im Laufe des Konzertes einige Stücke anderer Künstler spielen möchten, z.B. Sailing (Rod Steward), was müssen wir da vorher abklären damit es alles "legal" ist?
Wenn ich die Gema richtig verstanden habe, muss ich das Konzert anmelden, die Genehmigung des Künstlers einholen (woher würde ich den Kontakt bekommen? und dann eine Liste an die Gema schicken, und die schickt eine Rechnung....
Aber wie würde das denn eine Top40 Tanzband machen? Das wäre ja Wahnsinn denn die spielen ja von unzähligen Künstlern nach...., oder?
Ist das wirklich so kompliziert? Wie macht ihr das?
Kann mir das jemand mit einfachen Worten verständlich machen?
Mit musikalischem Gruß
Martin
Was ich eigentlich wissen will ist folgendes:
Wenn wir mit einem Hobby-Akustik-Duo auftreten ( max ca. 100 Zuhörer), selbst Veranstalter sind und vielleicht im Laufe des Konzertes einige Stücke anderer Künstler spielen möchten, z.B. Sailing (Rod Steward), was müssen wir da vorher abklären damit es alles "legal" ist?
Wenn ich die Gema richtig verstanden habe, muss ich das Konzert anmelden, die Genehmigung des Künstlers einholen (woher würde ich den Kontakt bekommen? und dann eine Liste an die Gema schicken, und die schickt eine Rechnung....
Aber wie würde das denn eine Top40 Tanzband machen? Das wäre ja Wahnsinn denn die spielen ja von unzähligen Künstlern nach...., oder?
Ist das wirklich so kompliziert? Wie macht ihr das?
Kann mir das jemand mit einfachen Worten verständlich machen?
Mit musikalischem Gruß
Martin
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