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Konzert eines Akustik-Duo´s

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mk_sound
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Hallo zusammen, je mehr ich mitch mit dem Thema Musikrecht, Gema usw. auseinandersetze, desto diffuser wird es. Auch bei der Gema selbst wird man mit unklaren Aussagen bedacht....

Was ich eigentlich wissen will ist folgendes:

Wenn wir mit einem Hobby-Akustik-Duo auftreten ( max ca. 100 Zuhörer), selbst Veranstalter sind und vielleicht im Laufe des Konzertes einige Stücke anderer Künstler spielen möchten, z.B. Sailing (Rod Steward), was müssen wir da vorher abklären damit es alles "legal" ist?

Wenn ich die Gema richtig verstanden habe, muss ich das Konzert anmelden, die Genehmigung des Künstlers einholen (woher würde ich den Kontakt bekommen? und dann eine Liste an die Gema schicken, und die schickt eine Rechnung....

Aber wie würde das denn eine Top40 Tanzband machen? Das wäre ja Wahnsinn denn die spielen ja von unzähligen Künstlern nach...., oder?

Ist das wirklich so kompliziert? Wie macht ihr das?

Kann mir das jemand mit einfachen Worten verständlich machen?

Mit musikalischem Gruß
Martin
 
Eigenschaft
 
in aller Kürze:
wenn Du Veranstalter bist, musst Du die GEMA zahlen. Auf Nummer sicher: vorher das Konzert anmelden auf dem entsprechenden Bogen/online. Nach dem Konzert die Songliste schicken, scheint ja auch was eigenes dabei zu sein und solange Ihr nicht in der GEMA seid, muss das dann auch nicht angegeben werden. Künstlergenhemigung braucht Ihr nicht einzuholen, jedenfalls nicht für das Konzert ud by the way: Rod Stewart hat "I am sailing" nicht komponiert sondern eingespielt. Soweit mir bekannt, ist das ein alter Gospel und ich denke somit auch GEMA frei ;-)
 
Ob "Sailing" gemafrei ist, könnt Ihr bei der GEMA erfahren, Genehmigung vom Künstler braucht Ihr nur, wenn Ihr das Stück bearbeitet.
Wobei eine schlichte Anpassung an die vorhandenen Instrumente meist noch nicht als Arrangement ernstgenommen wird, ist rechtliche Grauzone.
Für Textänderungen bedarf es auf jeden Fall eine Genehmigung.
 
Konzert bei der GEMA anmelden
nach dem Konzert Musikfolge einreichen (welche Songs lizenzpflichtig sind und welche nicht, spielt keine Rolle)
Angaben zu Besucherzahl etc. ergänzen
Rechnung abwarten (knapp 25 Euro)

Lizenziert werden keine einzelnen Songs, sondern die Nutzung des Repertoires für eine Veranstaltung.

Wenn Ihr eigene Songs habt, lohnt sich die Überlegung, ob man nicht selbst auch GEMA-Mitglied werden sollte, die eigenen Songs anmelden, und die Tantiemen dafür erhalten (sind bei Kleinkonzerten erheblich höher als die Lizenzzahlung).
sailing.jpg
 
Ergänzung zum Verständnis: Die GEMA ist genau dafür da, dass man eben nicht für alle Coversongs einzeln die Genehmigung der Komponisten einholen muss. Sie ist quasi die zentrale Verwertungsgesellschaft und übernimmt das Inkasso, um die Gelder dann an die Urheber auszuschütten.
 
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