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Ganampf
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Hallo
Also, ich bereite mich derzeit vor auf die Aufnahmeprüfung für besagten Studiengang (K. für Film und Medien) in München und bin etwas erstaunt über den Umfang des Prüfungsprozesses..
Und einige Punkte auf dem Merkblatt mit den Anforderungen sind mir auch nicht ganz klar; vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
z.B. heißt es beim Prüfungsteil "Instrumentales Pflichtfach":
"Die Auswahl der vorzutragenden Werke trifft die Prüfungskommission. Zusätzlich zu den genannten Werken ist ein Stück vom Blatt vorzutragen (gilt nicht für Hackbrett und Harfe).
Sollte eines der hier aufgeführten Stücke/Werke nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird die Eignungsprüfung mit "nicht bestanden" bewertet."
Bei dem Unterpunkt Klavier, welches in meinem Fall das zu prüfende Instrument ist steht dann:
"- eine Sinfonia oder eine Fuge aus dem „Wohltemperierten Klavier“ von J.S. Bach
- ein Allegrosatz mittlerer Schwierigkeit aus einer Sonate von J. Haydn, W.A. Mozart oder L. van Beethoven
- je ein kürzeres Stück bzw. ein Satz aus einem Werk der Romantik und des 20. oder 21.
Jahrhunderts (einschließlich Jazz/Rock/Pop)"
Wie ist das jetzt zu verstehen? Die Prüfungskomission sucht irgendwelche Stücke aus, die den Kriterien entsprechen, und wenn ich nicht zufällig genau dieselben Stücke vorbereitet habe, gilt das als nicht bestanden? Oder wird mir die Auswahl vorher mitgeteilt? Um die 100 Stücke zu lernen von denen dann 2-3 ausgesucht werden kann ja wohl nicht die Aufgabe sein, also muss ich was falsch verstanden haben..
Und was bedeutet "je ein kürzeres Stück..."? Je eines pro Prüfling? Je eines aus 20. und 21. Jh.? Was bedeutet dieses je ???
Meiner Meinung nach sehr unverständlich formuliert...
Das wäre mal meine erste Frage...
Also, ich bereite mich derzeit vor auf die Aufnahmeprüfung für besagten Studiengang (K. für Film und Medien) in München und bin etwas erstaunt über den Umfang des Prüfungsprozesses..
Und einige Punkte auf dem Merkblatt mit den Anforderungen sind mir auch nicht ganz klar; vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
z.B. heißt es beim Prüfungsteil "Instrumentales Pflichtfach":
"Die Auswahl der vorzutragenden Werke trifft die Prüfungskommission. Zusätzlich zu den genannten Werken ist ein Stück vom Blatt vorzutragen (gilt nicht für Hackbrett und Harfe).
Sollte eines der hier aufgeführten Stücke/Werke nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird die Eignungsprüfung mit "nicht bestanden" bewertet."
Bei dem Unterpunkt Klavier, welches in meinem Fall das zu prüfende Instrument ist steht dann:
"- eine Sinfonia oder eine Fuge aus dem „Wohltemperierten Klavier“ von J.S. Bach
- ein Allegrosatz mittlerer Schwierigkeit aus einer Sonate von J. Haydn, W.A. Mozart oder L. van Beethoven
- je ein kürzeres Stück bzw. ein Satz aus einem Werk der Romantik und des 20. oder 21.
Jahrhunderts (einschließlich Jazz/Rock/Pop)"
Wie ist das jetzt zu verstehen? Die Prüfungskomission sucht irgendwelche Stücke aus, die den Kriterien entsprechen, und wenn ich nicht zufällig genau dieselben Stücke vorbereitet habe, gilt das als nicht bestanden? Oder wird mir die Auswahl vorher mitgeteilt? Um die 100 Stücke zu lernen von denen dann 2-3 ausgesucht werden kann ja wohl nicht die Aufgabe sein, also muss ich was falsch verstanden haben..
Und was bedeutet "je ein kürzeres Stück..."? Je eines pro Prüfling? Je eines aus 20. und 21. Jh.? Was bedeutet dieses je ???
Meiner Meinung nach sehr unverständlich formuliert...
Das wäre mal meine erste Frage...
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