Danke, dass Du meinen Fred aus dem Feuerwerksforum ausgegraben hast! Ist die Welt doch klein...
Wie man sieht, ist das Thema "Bühnenfeuerwerk" und "T1-Artikel" äusserst vielschichtig weil da eine ganze Menge Gesetze und Vorschriften dran hängen. Das liegt einfach daran, dass Bühnenfeuerwerk naturgemäss immer sehr dicht an Personen (Künstler wie Publikum) abgebrannt wird, und weil auch die Brandgefahr durch die Enge auf einer Bühne - ggf. sogar indoor - ein stark zu beachtender Faktor ist.
Wie gesagt können T1-Artikel ganzjährig legal erworben werden (meist gegen Unterschrift unter einem Pamphlet wo drin steht, dass man die Artikel nur zweckbestimmt verwendet, und manche Händler wollen auch noch den Verwendungszweck beschrieben haben). Lediglich das Abbrennen ist eben nur "zweckgebunden" zugelassen und ggf. bei den Behörden vorher anzuzeigen. Letzteres ist dann wieder sehr vielschichtig und leider auch immer wieder etwas undurchsichtig. Vielfach werden T1-Artikel von engagierten Hobbyfeuerwerkern zusammen mit gewöhnlichen Silversterartikeln (Kat2) zu Silvester oder bei Kleinfeuerwerken auf Festlichkeiten abgebrannt, weil das Gefährdungspotential von Kat2 und T1 praktisch identisch ist. Geschätzt werden T1-Artikel (auch von mir) übrigens u.A. weil sie qualitativ deutlich hochwertiger sind als gewöhnliches "Silvesterfeuerwerk". Oft sind sie sogar elektrisch bezündert. Das macht sie allerdings leider auch recht teuer.
Wichtig auch: Jeder einzelne Pyrotechnische Gegenstand muss entsprechend gekennzeichnet sein, d.h. es muss die Kathegorie (etwa "T1") drauf stehen, sowie ein BAM-Prüfnummer. Fehlen diese Angaben, dann ist schon der bloße Besitz in Deutschland nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat. Das gilt auch für Artikel der höheren Klassen, etwa T2 oder Kat3 und Kat4, die allesamt nur von ausgebildeten Pyrotechnikern erworben, gelagert und verwendet werden dürfen.