Denken Sie, dass das Klavier ein Garantiefall ist...?
Das ist ein Fall für die
Gewährleistung. Nicht Garantie.
Wie bei jedem Kauf, abhängig vom Verkäufer (privat/geschäftlich) und der Zeit, die seit dem Verkauf vergangen ist.
siehe zb
hier, es besteht für Dich als Privatkäufer (davon gehe ich mal aus):
(zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
oder Minderung (§ 441 BGB),
Dh. erst darf der Verkäufer versuchen zu reparieren. Wenn das nicht gelingt (ggf. mehrere Versuche), kannst Du vom Kauf zurücktreten oder eine Preisminderung verhandeln.
Das gilt eigentlich für jeden Privatkauf, egal ob CD, Jacke oder Auto.
Dass das immer noch Leute nicht wissen, verstehe ich nicht. Warum wird sowas Grundlegendes nicht in der Schule unterrichtet ...?
... oder kann das ein Klavierstimmer richten?
Nicht oder, sondern und - und ja, natürlich kann ein Klavierstimmer, noch dazu wenn er auch Klavierbauer ist, das richten.
wäre die Erststimmung der geeignete Zeitpunkt, dem Problem auf den Grund zu gehen.
Nein, besser sofort den Mangel beim Verkäufer anzeigen.
Der Stimmer ist vielleicht nur beauftragt für die Erststimmung. Dann hast Du vielleicht Hudelei hin und her.
Wenn Du es gleich dem Verkäufer anzeigst, kann der Stimmer (bzw. -bauer) das dann auch gleich erledigen.
Ich habe nun alles versucht, das Geräusch verschwindet nicht.
Nebenbei wäre mal interessant, was "alles" ist
ich hoffe, du hast nicht irgendwo Schrauben reingedreht, Leim reingeträufelt oder ähnliches ...