Klinkenstecker abgebrochen, Garantie?

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BigLouie
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Hallo,
eigentlich wollte ich ja einen erfreulicheren ersten Beitrag schreiben, naja egal...
ich hab mir heute ein Allen Heath Zed-10 gekauft und beim Ausprobieren eben ist das heiße Ende von nem Stereoadapter (von kleine auf große Klinke) in der Phones-Buchse abgebrochen. Sitzt richtig tief drin und ich krieg es nicht mal mit ner Zange wieder raus!
Wenn das Mischpult schon ein bisschen älter wäre, würd ich mich schon trauen es aufzuschrauben und das abgebrochene stück selbst rauszunippeln. Aber so verfällt ja die Garantie und ein paar Stunden nach Neukauf wär das total ärgerlich!

Jemand ne Idee wie ich es rauskriege? Oder kann ich das Mischpult einfach umtauschen oder einschicken? Deckt die Garantie so nen Fall ab? Wenn ja, wann kriege ich es wieder? Eigentlich brauch ich es dringend... (Am Wochenende Bandprobe)
 
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Sofern kein Siegel dran ist (und i.d.R. ist keins dran), dann schraube das Ding auf. Sowas macht man vorsichtig, mit viel Druck und unter Verwendung passender Schaubendreher, damit die Schraubenköpfe nicht ausgenudelt werden. Wieder schön zugeschraubt und gut is'. Rein rechtlich erlischt damit die Garantie, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Da Du ja nur den Tip vom klinkenstecker rauspulen willst und keine weiteren Eingriffe vornimmst, hätte ich aber aus moralischer Sicht kein Problem damit.

Wenn man Glück hat (und die richtige Buchse, bei der der Tip nicht in's Pult fallen kann...), kann man folgendes versuchen:
Mischer umdrehen, so daß die Buchse senkrecht nach unten zeigt und mit einem kleinen Schrauendreher die Feder für den Tip etwas beiseite biegen. Mit Geschick und Dusel kommt einem dann der Tip entgegen und fällt raus.


domg
 
Rein rechtlich erlischt damit die Garantie, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Wer verbreitet eigentlich ständig diesen Schwachfug?!

Erstmal geht es hier - wenn überhaupt - um die Gewährleistung.
Zweitens: Dein Eigentum darfst Du aufschrauben wie Du willst. Auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hat das solange keinen Einfluss, wie Du das fachgerecht tust.
Um z.B. einen abgebrochenen Stecker rauszupulen ist das überhaupt kein Problem.
Zerdepperst Du dabei die entsprechende Buchse vollends, werden Dir natürlich weder Händler noch Hersteller diese Buchse auf Grundlage der Gewährleistung tauschen (DU hast sie schließlich zerstört).
Sollte aber z.B. in einem halben Jahr das Netzteil ausfallen, stellt das absolut kein Problem dar, selbst wenn das Gerät mal offen gewesen sein sollte.
Hast Du am Netzteil rumgelötet wird man Dir das bei einem Netzteilausfall selbstverständlich ankreiden. Dito, wenn Dir eine Schraube durchgeht, die im Netzteil landet und es auf Grund dessen abrauchen sollte.

Nur der Vollständigleit halber: Bitte aufpassen, Netzspannung macht klein, schwarz und hässlich. Auch nach dem Ausschalten können noch lebensgefährliche Spannungen im Netzteil anliegen. Wenn man nicht weiß was man tut, bitte jemanden fragen, der die nötige Ahnung hat statt sich selbst ins Jenseits zu schicken. Aber das sollte ja selbstverständlich sein...
 
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Wir driften wohl ab, weil der vorhandene Fehler ja mit dem Mischpult an sich nichts zu tun hat und man höchstens den Verkäufer des nissigen Klinkenadapters heranziehen könnte... dem man dann beweisen müsste, daß man den Stecker ordnungsgemäß verwendet hat... ;-)


Aber nur am Rande:
Gewährleistung und Garantie sind mit einer Beweislast verbunden. Die dreht sich (i.d.R. nach sechs Monaten) um - der Käufer ist also in der Pflicht, den Beweis zu führen, daß ein entstandener Schaden auf einen Fehler des Gerätes selbst zurückzuführen ist. Eine solche Beweisführung ist in den meisten Fällen einfacher, wenn man das Gerät nie geöffnet hat bzw. keine Spuren einer solchen Öffnung ersichtlich sind. Müsste man, um an die Klinkenbuchse ranzukommen, sogar noch die Hauptplatine entfernen (deren Schrauben meist gesiegelt sind), dann würde das zumindest die Argumente des Käufer verschlechtern.

Andererseits aber braucht man bei Geräten in der Preisklasse über Gutachter und Co eigentlich nicht nachzudenken, wenn's denn hart auf hart kommt. ;-)



domg
 
Gewährleistung und Garantie sind mit einer Beweislast verbunden. Die dreht sich (i.d.R. nach sechs Monaten) um

Entschuldige bitte meine Pedanterie, aber "Beweislastumkehr" und "Verlust der Gewährleistung durch bloßes Öffnen" sind dann doch zwei Paar Schuhe.


Eine solche Beweisführung ist in den meisten Fällen einfacher, wenn man das Gerät nie geöffnet hat bzw. keine Spuren einer solchen Öffnung ersichtlich sind. Müsste man, um an die Klinkenbuchse ranzukommen, sogar noch die Hauptplatine entfernen (deren Schrauben meist gesiegelt sind), dann würde das zumindest die Argumente des Käufer verschlechtern.

Absolut nicht. Vor allem, wenn man darlegen kann _warum_ man $Gerät geöffnet hat. Das rausfriemeln eines abgebrochenen Steckers ist ein sehr guter Grund dafür.
Nur so nebenbei: Das ZED10(FX) hat keine "Hauptplatine", sondern besteht - wie auch die großen A&H Pulte - aus einzelnen Modulen je Kanal. Die Servicefreundlichkeit ist hier hervorragend. Und gesiegelt ist da auch nichts.
 
Noch mehr Pedanterie gefällig? ;-)

Der billigste Beweis für (innen was kaputt) ist nach wie vor, eine Kiste nicht geöffnet zu haben. Alles andere erfordert zusätzliche Argumentation und macht's komplizierter. Sind wir uns soweit einig?

Der Nachweis, ein Gerät geöffnet zu haben, um etwas angeblich reingefallenes zu entfernen, ist nicht leicht zu führen, weil die Spuren fehlen. Man kann ja ebensogut einen Klinkenadapter zerdeppern, den Tip herzeigen und behaupten, daß der im Pult drin lag.


Umso schöner, daß man scheinbar leicht beim ZED an die "Schadstelle" rankommt...


domg
 
Also wenn ich das richtig verstanden hab, kann ich das bedenkenlos aufschrauben, den Stecker rausdrücken und das war's? Für den Fall dass ich doch nochmal die Garantie brauche, kann ich ja ein Foto von allem machen?
 
Hi und Willkomen im Board! :)

Da fast alles eh nur halb so heiß gegessen wie gekocht wird - mein Rat für die Praxis in diesem Fall: Ja, mach.

MfG, livebox
 
Also wenn ich das richtig verstanden hab, kann ich das bedenkenlos aufschrauben, den Stecker rausdrücken und das war's?

Sofern Du Dich oder das Pult dabei nicht umbringst, sehe ich da kein Problem.


Für den Fall dass ich doch nochmal die Garantie brauche, kann ich ja ein Foto von allem machen?

Erfahrungsgemäß fallen 99% aller Geräte - wenn überhaupt - innerhalb der ersten 4-6 Wochen Betrieb aus - oder nach Ablauf der Gewährleistung. Die ZED-Serie hat keine für mich erkennbaren Fehlerquellen eingebaut. Bisher einziger mir bekannter Ausfallgrund war ein defektes Netzteil nach heftigem Sturz im Betrieb. Das fällt aber eh nicht mehr unter die Gewährleistung und war innerhalb von 10 Minuten und für schmale Kohle ausgetauscht.
 
Ok danke für die schnelle Hilfe :)

super Forum
 
Nach langen Gefuddel hab ich den Stecker endlich rausgekriegt. Problem gelöst, Thread kann geschlossen werden. Danke für die schnelle Hilfe
 
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