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posaunix
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ich habe ein blechbläserensemble und wir beabsichtigen, in kürze mit konzerten zu beginnen. an literatur verwenden wir derzeit freie bläserstücke (meist arbeitskopien) und posaunenchor-literatur (meist original, da irgendjemand immer einen chor kennt, wo man von einem heft dann imemr die nötigen 8-12 exemplare herbekommt).
es gibt,s o habe ich gehört, bei der kirche einen gema-technischen unterschied zwischen einem konzert in einer "angemieteten" kirche(/gebäude allgemein) und einer kirchlichen veranstaltung... (meist in der kirche oder einem anderen gebäude der kirche). zur kirchlichen veranstaltung wird es dann dadurch, dass der pastor oder ein anderer befugter mensch eine ansprache abhält. mehr braucht nicht zu sein - hab ich halt mal gehört... hab da keine quellen für.
die folgen sollen dann jedenfalls sein: die kirche übernimmt evtl anfallende gema-gebühren. könnte also sein, dass die kirche für unsere arbeitskopien blechen muss, wenn wir sie im konzert verwenden!?
wir sind da total unsicher - wollen uns aber auf JEDEN FALL nicht in Illegalitäten stürzen. Soll alles sauber bleiben. Aber so wie der jetzige stand unseres Wissens ist, können wir mit den Kopien arbeiten, wenn dafür entsprechende GEMA-Gebühren entrichtet werden. die frage is nur: WER muss zahlen? brauchen wir den pastor nur um ne ansprache bitten und sind dann aus allem raus?
wer weiß über diesen "spezialfall kirche" bescheid?
es gibt,s o habe ich gehört, bei der kirche einen gema-technischen unterschied zwischen einem konzert in einer "angemieteten" kirche(/gebäude allgemein) und einer kirchlichen veranstaltung... (meist in der kirche oder einem anderen gebäude der kirche). zur kirchlichen veranstaltung wird es dann dadurch, dass der pastor oder ein anderer befugter mensch eine ansprache abhält. mehr braucht nicht zu sein - hab ich halt mal gehört... hab da keine quellen für.
die folgen sollen dann jedenfalls sein: die kirche übernimmt evtl anfallende gema-gebühren. könnte also sein, dass die kirche für unsere arbeitskopien blechen muss, wenn wir sie im konzert verwenden!?
wir sind da total unsicher - wollen uns aber auf JEDEN FALL nicht in Illegalitäten stürzen. Soll alles sauber bleiben. Aber so wie der jetzige stand unseres Wissens ist, können wir mit den Kopien arbeiten, wenn dafür entsprechende GEMA-Gebühren entrichtet werden. die frage is nur: WER muss zahlen? brauchen wir den pastor nur um ne ansprache bitten und sind dann aus allem raus?
wer weiß über diesen "spezialfall kirche" bescheid?
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