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Kirche und Copyrights

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posaunix
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ich habe ein blechbläserensemble und wir beabsichtigen, in kürze mit konzerten zu beginnen. an literatur verwenden wir derzeit freie bläserstücke (meist arbeitskopien) und posaunenchor-literatur (meist original, da irgendjemand immer einen chor kennt, wo man von einem heft dann imemr die nötigen 8-12 exemplare herbekommt).


es gibt,s o habe ich gehört, bei der kirche einen gema-technischen unterschied zwischen einem konzert in einer "angemieteten" kirche(/gebäude allgemein) und einer kirchlichen veranstaltung... (meist in der kirche oder einem anderen gebäude der kirche). zur kirchlichen veranstaltung wird es dann dadurch, dass der pastor oder ein anderer befugter mensch eine ansprache abhält. mehr braucht nicht zu sein - hab ich halt mal gehört... hab da keine quellen für.

die folgen sollen dann jedenfalls sein: die kirche übernimmt evtl anfallende gema-gebühren. könnte also sein, dass die kirche für unsere arbeitskopien blechen muss, wenn wir sie im konzert verwenden!?

wir sind da total unsicher - wollen uns aber auf JEDEN FALL nicht in Illegalitäten stürzen. Soll alles sauber bleiben. Aber so wie der jetzige stand unseres Wissens ist, können wir mit den Kopien arbeiten, wenn dafür entsprechende GEMA-Gebühren entrichtet werden. die frage is nur: WER muss zahlen? brauchen wir den pastor nur um ne ansprache bitten und sind dann aus allem raus?

wer weiß über diesen "spezialfall kirche" bescheid?
 
Eigenschaft
 
Soweit mir bekannt ist, ist die Frage nach "Arbeitskopien" weniger die einer Gema-Gebühr, sondern allgemein die einer evtl. Illegalität.
Soll heissen: Ist ein Stück also solches GEMA-pflichtig, ist für die Aufführung zu zahlen, auch wenn ihr auswendig spielt.
Es kann durchaus sein, dass die GEMA-Pflicht bei kirchlichen Veranstaltungen anders geregelt ist (mal bei der GEMA anfragen).
Kopierte Blätter dürfen allgemein nicht verwendet werden, ausser der Verlag der Blätter (nicht des Musikstücks!) stimmt dem zu.
Auch bei GEMA-freier Musik, die irgendwo in Notenform veröffentlicht wird, gilt es bezüglich der Noten i.d.R. Urheberrechte zu wahren. So sind z.B. Bach-Stücke Public Domain, weil sehr alt. Trotzdem darf man nicht einfach die Noten kopieren (Abschreiben geht aber...), weil der Notenverlag (Schott, Breitkopf, und wie sie alle heissen) Urheberrechte an den Heften (nicht an der Musik) hält.
Jedenfalls lassen sich im Allgemeinen illegale Notenkopien nicht durch Zahlung einer GEMA-Gebühr legalisieren.

Im Zweifel einfach mal den Verlag anschreiben und fragen, ob es Lizenzmodelle für Orchester etc. gibt. Das ist oft der Fall, so dass nur noch der Chorleiter ein Original braucht und die Musiker Kopien benutzen, die nach Zahlung einer entsprechenden Gebühr an den Verlag (GEMA hat damit wiederum nichts zu tun) legal verwendet werden dürfen. Manchmal gibt es auch Sammelausgaben mit einer Generalpartitur und einer passenden Anzahl Instrumentalauszüge. Das ist teurer als eine einzelne Originalausgabe, aber billiger als Originalausgaben für alle Musiker.

Jens
 
Hallöchen,
die Kirchen können die direkt Auskunft bezüglich Gema geben.
Soweit ich weiß wird diese Gebühr pauschal gezahlt.
Die Stellen für Öffentlichkeitsarbeit können euch da weiterhelfen.
Gruß
Michael
 

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