Keyboard - Kauf / Verkauf - was beachten ?

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Hallo,

ich hab mal gesucht, aber nichts aussagekräftiges gefunden.

Und zwar plane ich, mein älteres, weniger gebrauchtes Keyboard sowie einen Effekt-Verstärker zu verkaufen und mir ein neues gebraucht zuzulegen. (spielte in den letzten 6 Jahren überwiegend nur auf meinem Klavier)


Allerdings hab ich da nicht so den Plan auf was man bei nem
a) Verkauf bzw.
b) ANKAUF eines gebrauchten

so beachten sollte.

Immerhin bekomme/n ich bzw. der Käufer ja keine garantiefähigen Neugeräte vom Händler um die Ecke.
ich weiß auch noch nicht, wie/ auf welchem Wege ich mein Keyboard verkaufen möchte. (realer Flohmarkt, per Zeitung) zur Abholung is mir aber wichtig.
Per Versandt möchte ich nicht unbedingt. Ich hab zwar als Kunde bei 12 Jahren Ebay mit ausschließlich zugesandten Artikeln (bis 100 €) 98% Glück gehabt - aber hab bisher nie etwas angeboten. Weder per Ebay noch sonstwo. Würde daher lieber Auge in Auge und zum Testen anbieten und Bargeld annehmen.

Ebenso möchte ich mein gewünschtes Keyboard auch nur per Augenschein und Abholung und nach Testung kaufen.


Aber woran sollte man beim Verkauf dran denken (in der Beschreibung unbedingt (wahrheitsgemäß!) erwähnen )

und beim KAUF (beim Testen/bespielen ausprobieren) drauf achten ?



Vielleicht sind diese Tips auch nützlich für andere Käufer/Verläufer auch anderer Instrumente



Danke schon mal im voraus.
 
Eigenschaft
 
Genauso, wie ich bei ebay schon diverse, auch höherwertige Keyboards/Geräte gekauft habe, hab ich sie auch genauso schon verkauft, und auch nur seltenst mal Probleme gehabt. Entscheiden ist eine vernünftige Verpackung, wofür ich auf dem Spitzboden eine Batterie an passenden Kartons und Verpackungsmaterial sammle. Die geeignete Verpackung erwarte ich auch vom Verkäufer, bei dem ich etwas kaufe. Der Vorteil bei Versand ist, dass ich auch weiträumiger suchen bzw. anbieten kann, entsprechend bessere Preise erzielen kann, sowohl für den Kauf als auch für den Verkauf. Ist halt immer eine Frage des Angebots und der Nachfrage. Je mehr potentielle Kunden da sind, umso besser der Preis. Wenn ich am A*** der Welt wohne, und nur eine Abholung anbiete, ist der in Frage kommende Käuferkreis zwangsweise kleiner.
Habe ich bzw. der, bei dem ich kaufe, ausreichend gute Bewertungen, kann man von vernünftigem Versand auch ausgehen.
Am besten geeignet ist nachwievor die Originalverpackung, alternativ ein Case, wobei dieses dann allerdings auch in einem Karton verpackt sein muss, weil die meisten Speditionen - warum auch immer - kein nacktes Case als Verpackung akzeptieren. ausnahme ist UPS, aber dann kostet der Versand eines Stadard Keyboards auch gleich 70 EUR, während das selbe Case in Karton verpackt per DHL 10 oder 20EUR versendet werden könnte (abhängig vom Gewicht und Größe).
Eine Beschreibung sollte schon wahrheitsgemäß sein - das erwarte ich bei einem Verkäufer ja auch. Sprich optischer und technischer Zustand sollte schon passen, Macken bzw. Defekte sollten schon möglichst genau beschrieben werden bzw. per Foto dokumentiert werden. Wenn ich weiß, dass auf einer Taste ein Brandfleck ist, oder dass ein Regler oder ein Taster/Schalter schwergängig ist, wäre dies nicht zwingend ein Hinderungsgrund, den ich u.U. auch in Kauf nehmen würde.
Eine Garantie bei Gebrauchtkäufen von Privat gibt es nun mal nicht. Kaufe ich das Gerät gebraucht von einem gewerblichen schon, zumindest die Rücknahme ist dann gesetzlich geregelt. Wer als Privatverkäufer nett ist, räumt trotzdem eine Rückgaberecht ein, evtl. bei Übernahme der Rücksendekosten, was bei gewerblichen lt. Fernabgabegesetz (oder wie das heißt) vom Verkäufer getragen werden muss, soweit der Preis über 40EUR liegt.
 
Die gesetzliche Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") gilt grundsätzlich immer (sowohl bei gerwerblichen als auch bei privaten Verkäufenr sowie bei Neu- und Gebrauchtwaren), d. h. der Verkäufer haftet 2 Jahre lang dafür, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe (!) frei von Mängeln ist (aber nicht etwa, dass 2 Jahre lang kein Mangel auftreten darf!). Es gibt jedoch u. a. folgende Ausnahmen:

Bei Verkäufen von Privat zu Privat kann der Verkäufer die Sachmängelhaftung von vornerhein ausschließen oder beschränken, jedoch nicht sofern er den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache abgegeben hat.

Sofern es sich um einen gewerblichen Händler und ein gebrauchtes Gerät handelt, kann der Verkäufer die Sachmängelhaftung auf ein Jahr beschränken.

Eine Garantie ist übrigens immer eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers, für die er selbst die Bedingungen festlegen kann und auf die es keinen gesetzlichen Anspruch gibt (außer natürlich, wenn sie vor dem Kauf vereinbart ist.)
 

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