Kaufabwicklung Gebrauchtkauf

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Hallo,

ich werde morgen eine gebrauchte Gitarre antesten und bei Gefallen auch kaufen. Der Benutzer hat bei ebay-Kleinanzeigen inseriert. Habe jetzt den Gesprächsverlauf und die Mails gespeichert und Screenshots davon gemacht. Gibt es sonst noch etwas, was ich beachten sollte, z. B. sollte ich eine Art Kaufvertrag abschließen?
 
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Bleibt nur die Frage, was ich am besten in den Kaufvertrag reinschreibe.
 
Moin,

was ich am besten in den Kaufvertrag reinschreibe.

Ich würde das wie üblich machen:

Überschrift: Kaufvertrag über gebrauchte Gitarre

Käufer: (Name, Adresse)
Verkäufer: (Name, Adresse)

Der o.g. Käufer erwirbt vom Verkäufer die folgende Gitarre .....

Vereinbarungen:
...dass das gute Stück wurde getestet wurde, ob was dran verändert wurde, Original oder nicht usw.....(Hintergründe und Vereinbarungen kennt ja keiner hier, also nur als Beispiel)

Der Kaufpreis wurde bei Übergabe bezahlt...

Ort, Datum, Unterschrift (Käufer+Verkäufer)

Das alles doppelt bzw. kopieren...damit beide etwas in der Hand haben. Fertig.
 
Bin ich altmodisch, wenn ich alle meine bisherigen gebrauchten Gitten und Amps per Handschlag gekauft habe oder nach Vorkasse zugeschickt bekommen habe....?
Da es bei Gebrauchtkäufen meines Wissens von Privat keine Gewährleistung gibt, brauche ich doch den ganzen Schriftkram nicht, oder?
 
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Hi,
ich kaufe vieles gebraucht.
Screenshots sind gut, sollte etwas nicht passen. Beim vor Ort abholen alles checken, auch mal den Hals abschrauben oder so, wenn Zweifel bestehen.
Originalrechnung ist immer schön, wenn der Verkäufer noch hat, v.A. wenn noch Garantie besteht.

Man kann es aber auch übertreiben, wenn Du nen Kaufvertrag mitbringst wirst Du sehr schief angeschaut werden. Ich würde mich als Verkäufer sehr wundern.
Ein Privatverkauf ist eh final, im Nachhinein wird der Verkäufer die zB Gitarre nur zurücknehmen, wenn er echt nett ist.


Edit: govnor war schneller.
 
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Ich finde einen schriftlichen Kaufvertrag eigentlich auch unsinnig ...zumindest bis zu einem gewissen Betrag ... Bei deutlichen 4stelligen Summen oder ähnliches könnte man darüber streiten ...

@Don Joe
Die Originalrechnung ist zwar nice2have, aber Restgewährleistung übernehmen ist leider nicht ... Bei fast allen Musikalienhändlern ist eine Übertragung der Gewährleistungsansprüche in den AGB explizit ausgeschlossen ...
 
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Kommt drauf an gehst du denn persönlich abholen und darfst du vorm Kauf in ruhe antesten? wenn beides mit ja zu beantworten ist, dann ist denke ich n Kaufvertrag schon fast was zu viel..

Du hast Augen,Ohren und Hände.. entweder die Gitarre ist in einem für dich gutem Zustand,klingt gut.. elektronik funktioniert usw. Tuner tun ihren dienst.. keine Maskierten alten Halsbrüche oder so.. alles das kann man beim anspielen gut durchgehen und dann entscheiden ob man sie mitnimmt.. so mach ich das zumindest
 
Für Gebrauchtkaufverträge gibt es im Netz diverse Vorlagen.

Bin ich altmodisch, wenn ich alle meine bisherigen gebrauchten Gitten und Amps per Handschlag gekauft habe oder nach Vorkasse zugeschickt bekommen habe....?
Da es bei Gebrauchtkäufen meines Wissens von Privat keine Gewährleistung gibt, brauche ich doch den ganzen Schriftkram nicht, oder?
Geht es da nicht eher darum etwas schriftliches zu haben, falls man wegen geklauter Ware belangt wird? Wobei die Frage ist, ob es dann überhaupt was bringt.

Ich habe es bei Verkäufen bisher nur gemacht, wenn der Käufer es explizit gewünscht hat. Bei den 2 Gitarren, die ich bisher verkauft habe, war das nicht nötig, die waren aber auch eher im Billigsektor angesiedelt.
 
Rechtlich könnte man den Diebstahl schlecht nachweisen ...Auch mündlich geschlossene Kaufverträge haben in Deutschland zumindest volle Rechtsgültigkeit ;)
 
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Ich hatte es bis dato recht selten, dass ein Käufer mit einem Kaufvertrag gekommen ist und es ist mir auch schon mal passiert, dass ein Verkäufer einen Vertrag vorgelegt hat.

Erklärung war, dass man sich absichern will, dass man auch sein Eigentum verkauft und Regressansprüche vermeiden will, falls man die Gitarre etc. von einem Freund zB verkauft.


Beim vor Ort abholen alles checken, auch mal den Hals abschrauben oder so, wenn Zweifel bestehen.


Da hätte ich aber große Freude wenn du bei mir den Hals abschrauben würdest ;) Könnte mit einer Aufforderung zum gehen und Verzicht des Geschäfts resultieren.
 
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Einen Kaufvertrag bei einer gebrauchten Gitarre klingt für mich so, als ob Du mit einer ordentlichen Portion Misstrauensvorschuss in dieses Geschäft einsteigst.

Ich habe eine vergleichbare Situation bisher nicht gehabt, aber als Verkäufer einer gebrauchten Gitarre würde ich mich vermutlich eher vom Geschäft zurückziehen, wenn der Käufer auf einem Kaufvertrag besteht.
Nicht, weil ich etwas zu verbergen hätte oder so, sondern weil das in mir dann ebenfalls ein gewisses Misstrauen erwecken würde:
Wovor will der Käufer sich absichern? Sucht der nach dem Kauf dann aktiv Haare in der Suppe und macht gegebenfalls Ärger?
Sowas würde ich mir lieber von vorneherein ersparen.

Ich glaube, dass solche Geschäfte besser laufen, wenn man im Zweifelsfall davon ausgeht, dass der andere es auch ehrlich meint.

Neulich hatte ich hier Board einen Flohmarktkauf getätigt, den Verkäufer aber gebeten, erst nach dem nächsten Ersten zahlen zu dürfen, damit ich mein Konto nicht überziehen muss.
Und was war? Der Verkäufer hat mir vertraut und die Ware sogar schon vor der Bezahlung zugeschickt! :)
Im Gegenzug dazu habe ich mich dann aber auch ganz schön beeilt, so schnell als möglich zu bezahlen, um diesem Vertrauensvorschuss gerecht zu werden.
Man muss ja nicht immer gleich davon ausgehen, dass der andere ein Betrüger ist. :)

Du bist doch in der guten Position, das Instrument vorher persönlich vor Ort antesten zu können, sowie Dir vom Verkäufer in Persona ein Bild machen zu können, und dann erst das Geschäft eingehen, oder auch nicht, richtig? :)
Oder habe ich da was falsch verstanden?
 
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Ich halte für ein "normales" Instrument einen Kaufvertrag auch für übertrieben. Du triffst die Entscheidung ja nach antesten der Gitarre, dh Mängel kannst du schon in die finalen Preisverhandlungen einfliessen lassen. Gebrauchtkauf und -verkauf ist auch immer Vertrauenssache und in diesem Fall hast du ja die Möglichkeit des Testens.
Anders wäre das bei einem hochpreisigen Instrument, zb ein Custom Shop. Aber da wär der Kaufvertrag vor allem wichtig um darin die Seriennummer zu dokumentieren - mir ist schon mal ein Instrument gestohlen worden und damit hättest du einen Eigentumsnachweis.
Je nach Alter der Gitarre würde ich aber fragen, ob zb die Originalrechnung noch da ist - nicht weil es etwas bringt, aber das gehört in meinen Augen dazu...
 
Von welchem Betrag reden wir hier eigentlich?
 
Wenn es sich jetzt nicht um irgend ein Vintage-Sammlerobjekt, ein Customshop-Modell oder eine limitierte Sonderserie handelt, dann wahrscheinlich um eine Gitarre unterhalb der 1000er Grenze :D
 
Von welchem Betrag reden wir hier eigentlich?

Bestimmt 50.000 Euro, alte Strat oder so...:D

Müssen muss man es natürlich nicht, aber wenn er einen Kaufvertrag möchte, warum eigentlich nicht.
Wer weiß was es da für Absprachen gab, kann man alles schnell fixieren.

Vielleicht möchte ja auch der Verkäufer einen Kaufvertrag abschließen? Auf jeden Fall kann man diverse Ärgernisse damit verhindern, z.B. an was man sich im Nachhinein nicht mehr erinnern
kann oder möchte, oder dass es ja in Wahrheit doch alles anders war als in Wirklichkeit;)
 
Also mal ehrlich... Wenn ich für alles was ich auf eBay kaufe und verkaufe einen Kaufvertrag machen würde hätte ich kaum noch Zeit zum Spielen. :)
Was ist denn die Intention dahinter??? Einziges Argument wäre, dass der Verkäufer hinterher sagt ich hätte sie geklaut. Aber das ist doch lächerlich...
Oder eine Geschäftsidee...:D
 
@schmendrick, es spricht nichts gegen einen formalen Kaufvertrag, wenn es auch unüblich ist.

So wie ich das verstehe kommt bei e-bay bei einer Versteigerung durch den Zuschlag ein Kaufvertrag zustande, so steht's in den AGB. Einen Extra Kaufvertrag für gebrauchte Sachen mach ich eigentlich nur bei Autos - aber da brauch ich auch den Eigentumsnachweis beim Anmelden.
Und wenn sich @Raw Power mit etwas schriftlichem wohler fühlt - was spricht dagegen, wenn sich beide Seiten einig sind.
 
Also mal ehrlich... Wenn ich für alles was ich auf eBay kaufe und verkaufe einen Kaufvertrag machen würde hätte ich kaum noch Zeit zum Spielen. :)
Bei Ebay kannst Du den Kaufvertrag sogar ausdrucken, Du hast also schon einen.
 
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Ich habe schon oft Sachen auf eBay-Kleinanzeigen verkauft, wo der Käufer einen Kaufvertrag haben wollte.
Meistens ging es da aber um öffentliche Einrichtungen oder Vereine, die das dokumentiert haben wollen, damit kein Geld veruntreut wird.

Andererseits bietet man ja eh keine Gewährleistung oder Garantie an, weshalb so ein Vertrag, außer zu den oben genannten Punkten, keinen zusätzlichen Zweck erfüllt.
 
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