John Barry covern für Bridge-Part

  • Ersteller Richie Palace
  • Erstellt am
R
Richie Palace
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
02.07.14
Registriert
13.10.13
Beiträge
5
Kekse
0
Ort
Erkrath
Guten Morgen liebes Musiker-Board,

ich hab eine etwas komplizierte Frage, die ich möglichst einfach formulieren will:

Es geht um den Soundtrack von dem James Bond-Film "You only live twice" aus dem Jahre 1967.
(ja, den hat schon Robbie Williams in "Milliennium" verwurstet.)
Nur geht es halt nicht um den Titelsong, sondern einen anderen speziellen Song aus dem Soundtrack:
"Capsule in Space"
komponiert von John Barry.

unter United Artists Records, veröffentlich von EMI.

Es hat sich bei der Produktion meines Songs ergeben, daß allein für die lange Video-Version (nicht mal für die Radio-Version)
ein Teil dieses Soundtracks hervorragend in den Bridge-Part hinein passt, also hab ich es nachgespielt und in die Bridge eingebaut.
(ich würde sagen, es baut neben dem brachialen Dance-Sound einen geradezu melodramatischen Touch ein) LOL
Jetzt steh ich kurz vor der Veröffentlichung.
Auflage erst mal nur online, wenn's gut läuft: 500 Stück. (kleine Brötchen backen)

Nun also die rechtliche Frage:

Es heißt, man braucht vor allem bei Genrewechsel die Einwilligung des Künstlers.
Es sei denn, er ist GEMA-Mitglied. Dann wird das Finanzielle alleine über die GEMA abgewickelt.
Nun ist John Barry aber 2011 gestorben und nicht Mitglied bei der GEMA gewesen.
Also an United Artists oder EMI wenden?
Oder rausbringen und abwarten, was passiert? (das ist natürlich bei größerer Veröffentlichung mit miesen Konsequenzen zu rechnen)

Muß man so eine Genehmigung schriftlich einholen oder geht das auch per E-Mail?

Im Prinzip bin ich nicht auf die Genehmigung angewiesen,
da ich immer noch eine Alternativ-Version OHNE den "Capsule in Space"-Part im Kasten habe.
MIT wäre aber natürlich etwas geiler.

Für Hilfe wäre ich dankbar und die Uhr tickt.
mit Dank im Vorraus,
R. P.
 
Eigenschaft
 
Video- und Radio-Version sind meines Wissens sogar zwei paar Schuhe. Wenn du für die Radio-Version nur coverst läuft das tatsächlich über die GEMA (sofern der Urheber Mitglied ist). Handelt es sich um eine Bearbeitung des Stückes, brauchst du eine direkte Einwilligung des Künstlers.
Für den Einbau ins Video sind zusätzlich noch die Bildverwertungsrechte nötig. Dazu musst du dich an den Rechte-Inhaber wenden.
Ich hatte das Problem mal mit zwei Zeilen vom "Anton aus Tirol", die ich in eine Musical-DVD einbauen wollte. Letztlich stellte es sich heraus, dass es vier verschiedene Rechteinhaber gab, die ich alle hätte fragen und bezahlen müssen. Ich habe es dann natürlich gelassen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ui, Bildverwertungsrechte. Damit hatte ich nicht gerechnet.
Also das Video wird selbst gedreht. Da wird nichts vom Film gemopst. Nur halt eben die Melodie neu eingespielt (also auch nichts gesampelt).

Gut, die Radio-Version hat ja nichts damit zu kriegen.
Für die Bildverwertungsrechte schreib ich United Artists Records mal an. (muß ich wohl nochmal 'ne Nacht drüber schlafen).
Ich hoffe, das klappt.
Danke für die Hilfe jedenfalls.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben