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jingle bells: gema-frei?

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guitarslider
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Hi!

Wie ist das bei einem "Volks-lied", wie Jingle Bells? (bzw. zählt das tatsächlich darunter?)

Muss man da Gebühren für zahlen?



Es geht darum, dass wir eigentlich gern ein Weihnachtslied spielen würden, aber möglichst ohne Urheber-Probleme. Da dacht ich halt an Jiingle Bells, da das doch eh schon seeehr alt ist.


Hier ist auch ne Akkord-version
http://www.gitarrero-beginner.de/gitarre_songarchiv/jingle_bells.htm

Viele Grüße,
Guitarslider
 
Eigenschaft
 
danke, das hilft mir schon weiter :)

aber was ist hier der der unterschied?
# Jingle Bells - Booker T. & The MG’S (b)
# Jingle Bells - Pat Boone (b)
# Jingle Bells - Rosemary Clooney (b) - GEMA-FREI
# Jingle Bells - Nat King Cole (b) - GEMA-FREI
# Jingle Bells - Shakatak (b)
# Jingle Bells - Bing Crosby (b) - GEMA-FREI
# Jingle Bells - Bing Crosby With The Andrew Sisters (b)
# Jingle Bells - Cyndra Fyore (b) - GEMA-FREI
# Jingle Bells - Gladys Knight & The Pips (b)
# Jingle Bells - Frank Sinatra (b)
# Jingle Bells - Elvis Aaron Presley jr. (b) - GEMA-FREI
# Jingle Bells - Leslie Hammond (b) - GEMA-FREI
# Jingle Bells - Patti LaBelle And The Blue Belles (b) - GEMA-FREI
# Jingle Bells - Jingle Bells - Girls (b)
# Jingle Bell Rock - Bobby Helms (b)
# Jingle Bell Rock - The Bachalors (b)
# Jingle Bell Rock - Girls (b)
 
aber was ist hier der der unterschied?
Die Interpreten unterliegen/nein, haben auch einem Schutz - die, welche bei der GEMA Mitglieder sind.

Wenn Du hier im Sub mal stöberst, findest Du mindestens eine Erklärung zum Unterschied Urheberschutz und Leistungsschutz...nur mal so als Stichworte...;).
 
Ich denke, mit Leistungsschutz hat das nichts zu tun, das sind doch wohl eher die Bearbeitungen?! (b)
 
Ich denke, mit Leistungsschutz hat das nichts zu tun, das sind doch wohl eher die Bearbeitungen?! (b)
Genau so ist es, das Original ist frei, aber diverse Bearbeitungen sind geschützt.
Wenn jetzt also die Bearbeitung von Frank Sinatra gecovert wird, muss das gemeldet werden. Wenn nur das Original gecovert bzw. bearbeitet wird ist das kein Problem.
Gerade bei einfachen Melodien wie Jingle Bells ist es aber auch sehr schwierig festzustellen, welche Version gespielt wurde und da gilt dann immer, ganz abgesehen von der Sinnhaftigkeit einer möglichen Klage, im Zweifel für den Angeklagten.
 

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