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Mr. Burns
Gesperrter Benutzer
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Habe bei einer amerikanischen Hinterhofwerkstatt (kurz: Boutique) eine Low-Tech-Gitarrenstompbox bestellt und per PayPal bezahlt.
Heute kam die Mitteilung vom deutschen Zoll, dass ich die Sendung innerhalb von sieben Tagen zu Tageszeiten abzuholen habe, zu denen der steuerzahlende Bürger für gewöhnlich arbeitet. Und zwar im 40 km entfernten Zollamt. Wenn ich Lust hätte, könnte ich auch später kommen, nur dann würden eben Gebühren erhoben.
Mitzubringen, so stand auf der grünen Zollbenachrichtigungskarte, sei eine Rechnung, zweifach, allgemein verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache.
Da mir eine Rechnung der USA-Hinterhofwerkstatt (Boutique) nicht vorliegt, schon gar nicht zweifach, verständlich und in deutscher Sprache, versuchte ich anhaltend und unnachgiebig bei der entsprechenden Zollbehörde anzurufen (Telefonnummer war angegeben), um die weitere Vorgehensweise zu erfragen.
Erwartungsgemäß nahm trotz oftmaligen anhaltenden Anrufens zur Zollamts-Öffnungszeit keiner der Beamten ab bzw. die Leitung war belegt. Die Wartezeit am tutenden Telefon nutzte ich dahingehend, dass ich mir selbst einige der beliebtesten Beamtenwitze erzählte, wobei auch verschiedene Kraftausdrücke Anwendung fanden, die in den Originalwitzen so meines Wissens nicht vorkommen.
Meine Befürchtung ist nun, dass ich insgesamt 80 km umsonst fahren muss, weil mir eine zweifache Rechnung in deutscher Sprache nicht vorliegt. Zudem befürchte ich eine durch die erwartete Begegnung der Dritten Art hervorgerufene Anzeige wegen Beamtenbeleidigung. Ich muss zugegen, dass ich Fehltritten dieser Art aus charakterlichen Gründen schon immer ein wenig zugeneigt war.
Beim Surfen auf die Website der von mir hochgeschätzten Behörde erfuhr ich allerdings zu meinem großen Glück, dass letztere wohl immer um das Wohl des Bürgers bemüht sei.
Hat da jemand Erfahrungen? Genügt nicht die Customs Declaration Dispatch Note, mit ausgewiesener Total Value und Detailed Description of Contents: MUSIC ELECTRONICS?
Heute kam die Mitteilung vom deutschen Zoll, dass ich die Sendung innerhalb von sieben Tagen zu Tageszeiten abzuholen habe, zu denen der steuerzahlende Bürger für gewöhnlich arbeitet. Und zwar im 40 km entfernten Zollamt. Wenn ich Lust hätte, könnte ich auch später kommen, nur dann würden eben Gebühren erhoben.
Mitzubringen, so stand auf der grünen Zollbenachrichtigungskarte, sei eine Rechnung, zweifach, allgemein verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache.
Da mir eine Rechnung der USA-Hinterhofwerkstatt (Boutique) nicht vorliegt, schon gar nicht zweifach, verständlich und in deutscher Sprache, versuchte ich anhaltend und unnachgiebig bei der entsprechenden Zollbehörde anzurufen (Telefonnummer war angegeben), um die weitere Vorgehensweise zu erfragen.
Erwartungsgemäß nahm trotz oftmaligen anhaltenden Anrufens zur Zollamts-Öffnungszeit keiner der Beamten ab bzw. die Leitung war belegt. Die Wartezeit am tutenden Telefon nutzte ich dahingehend, dass ich mir selbst einige der beliebtesten Beamtenwitze erzählte, wobei auch verschiedene Kraftausdrücke Anwendung fanden, die in den Originalwitzen so meines Wissens nicht vorkommen.
Meine Befürchtung ist nun, dass ich insgesamt 80 km umsonst fahren muss, weil mir eine zweifache Rechnung in deutscher Sprache nicht vorliegt. Zudem befürchte ich eine durch die erwartete Begegnung der Dritten Art hervorgerufene Anzeige wegen Beamtenbeleidigung. Ich muss zugegen, dass ich Fehltritten dieser Art aus charakterlichen Gründen schon immer ein wenig zugeneigt war.
Beim Surfen auf die Website der von mir hochgeschätzten Behörde erfuhr ich allerdings zu meinem großen Glück, dass letztere wohl immer um das Wohl des Bürgers bemüht sei.
Hat da jemand Erfahrungen? Genügt nicht die Customs Declaration Dispatch Note, mit ausgewiesener Total Value und Detailed Description of Contents: MUSIC ELECTRONICS?
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