jam-jam schrieb:
Also sagen, dass der Text von dir ist, darfste natürlich net. Aber nach drei monaten oder so( kann auch länger sein,bin mir nicht ganz sicher) darf man die Lieder covern. Müssen aber so gecovert werden, dass man das Original erkennen könnte. Sogar ohne Erlaubnis der Lables. Man muss also eine Frist einhalten, bevor man loslegt.
(Infos aus einer Reportage)
Sorry, das ist Quatsch!
Jedes Werk/jeden Song, der einmal veröffentlicht wurde, darf jederzeit und überall auf der Welt "gecovert" sprich nachgespielt werden. Man darf eine Coverversion sogar auch (wenn es eine eins-zu-eins-Version ist!!!) ohne Rücksprache mit dem zuständigen Musikverlag bzw. den Originalautoren auf einer CD veröffentlichen (mit Angabe der Originalautoren) und muss keine spezielle Rechteeinholung praktizieren (das ist nur bei Veränderungen am Werk, sog. Bearbeitungen, der Fall).
Darum geht es in diesem Thread aber eigentlich doch gar nicht!
Die Frage war, ob man Songtexte "downloaden" darf.
Diese Frage müssen sich umgekehrt die Portale stellen, die Lyrics publizieren. Da wurden etliche ja schon heftigst geprügelt und haben ihre Dienste eingestellt.
(EDIT: wenn ein User eine Seite mit Songtexten aufrufen kann, ist für ihn i.d.R. nicht erkennbar, ob der Portalbetreiber die Rechte mit den Rechteinhabern oder Verwertern geklärt hat. Also sollte er das auch runterladen oder via drag-n-drop kopieren können. Zur evtl. Weiterverwendung: siehe unten!)
Fakt ist, dass auch Texte dem Urheberrecht unterliegen und nicht so mir-nix-dir-nix auf jedermanns Website auftauchen dürfen.
Es gab (und gibt) sogar ein paar Äs-mit-Ohren, die Fans teure Abmahungen vom Rechtsanwalt zukommen ließen, weil diese Fans von ihren Idolen Textfragmente auf privaten Websites veröffentlicht hatten. Das wiederum ist auch verboten (siehe oben).
ERLAUBT ist aber das Zitieren aus einem Song. Also z.B. "'Sting' sang von einer "Message in a bottle"...." So etwas darf man sogar in einen eigenen Song einbauen und veröffentlichen.
ANDERS verhält es sich, wenn man z.B. einen Textblock aus einem veröffentlichten Song komplett in ein eigenes Werk einbauen möchte. Hier verhält es sich dann genauso, wie wenn man ein Riff oder ein anderes Teil einer bestehenden Komposition verwenden möchte: MAN MUSS DAS MIT DEN RECHTEINHABERN (Musikverlage od. Autoren) VORHER KLÄREN - ALSO ANFRAGEN UND GGF. KAUFEN (Pauschalzahllung oder Beteiligungsabtretung).
lg.