Is die nich sehr billig??

  • Ersteller Timterror
  • Erstellt am
da würd ich ja fast schwach werden...wenn das mistdingen nicht so unhandlich wäre...

ich denke mal die haben sich da ordentlich vetippt. der preis könnte so für die 4X10er stimmen...
 
Stimmt - die liegt sonst bei ca. 1300 Ocken. Also schlag zu, bevor die den Irrtum bemerken ;)
 
online kaufen und den vertrag schön ausdrucken. vertrag ist vertrag.
 
Die kann man ja sogar für mehr wieder verkaufen :D
 
online kaufen und den vertrag schön ausdrucken. vertrag ist vertrag.
Fragt sich, wann der Vertrag tatsächlich zustande kommt und ob der Verkäufer einen möglichweise zustande kommenden Vertrag nicht wegen eines offensichtlichen Irrtums anfechten könnte. - Ich habe vom Bürgerlichen Gesetzbuch und der relevanten Rechtssprechung nicht so viel Ahnung, allerdings weiß ich, dass Recht und Gesetz oftmals nicht so einfach zu interpretieren sind.

Also würde ich mir nicht allzu viele Hoffnungen machen, die Box so günstig zu bekommen, wenn der Händler sie nicht tatsächlich so billig verkaufen will.
 
genau, wenn die das dingen nicht wirklich für DEN ausgezeichneten preis verkaufen wollen, kommt garkein vertrag zustande.

hast also bisschen ahnung vom gesetz!!
 
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Da steht die Hintertür doch weit offen :)
 
wobei das garnicht dabei stehen müsste. wenn das nicht da stände, jemand die box "kaufen" würde, käm der vertrag nicht zustande.

das ist nur ne floskel. bzw. glaube ich dass das gegen schadenersatzforderungen schützt. bin mir aber nicht 100%ig sicher ob das reicht.
 
Hab das grad in Wirtschaftlehre:
§119
Wer bei der abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im IRRTUME was oder eine erklärung dieses inhalts überhauptnicht abgeben wollte, kann die erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er die Kenntnis der sachlage und bei verständiger würdigung des falles nicht abgegeben haben würde...

§120
eine willenserklärung, welche durch die zur übermittlung verwendete person oder anstalt unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen vorraussetztung angefochten werden wie nach §119 eine irrtümlich abgebene willenserklärung.


kurzum: der kaufvertrag ist anfechtbar, wenn der preis unbeabsichtigt ist...
 
aber gehören da nicht 3 teile zur WE, und wenn einer nicht erfüllt ist ist die nichtig? oder anfechtbar? wie war das nochmal genau? also ich denke dass das erklärungsbewußtsein hier nicht erfüllt ist. und wenn einer die kaufen will, und schon merkwürdig findet dass die so billig ist...der muss doch nicht mehr geschützt werden? also ist der vertrag garnicht zustande gekommen? oder doch und anfechtbar?

ist bei mir so lange her...


oder kann man das als invitatio ad offerendum ansehen??
 
bei sonem Vertrag geben ja beide die WE, wenn einer die nicht freiwillig tut ist das entweder ein kündigungsschreiben oder ein nichtiger vertrag...oder?
 
?

versteh ich nicht. erstmal die frage ob der händler hier wirklich eine WE abgibt? daraus lässt sich ja der rest dann zusammenbasteln. aber in dem punkt bin ich mir nicht sicher...
 
Das ist eine Anpreisung, also muss der Verkäufer sich nicht daran halten. Wenn der evtl. Käufer die Box haben will muss er sich ja erstmal mit dem Käufer in Verbindung setzten. Dann klärt sich warscheinlich eh der Irrtum raus und die Box geht für den üblichen Preis weg.

Aber du kannst es ja trotzdem versuchen.
 
also eine invitatio ad offerendum: aufforderung zu einem gebot?
 

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