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Inverlagnahme

kroner
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Hallo liebe Forengemeinde,
ein außergewöhnlicher Fall der mir gerade von einem guten Freund zu Ohren kommt.

Eine Künstlerbetreuung die für den Kollegen die Gemalisten abgibt und überprüft hat
dessen Eigenkompositionen die bei der GEMA gemeldet sind - ohne Verlagsvertrag oder
Info in Ihren eigenen Verlag genommen und damit natürlich auch Tantiemen kassiert.

Natürlich ist das meinem Kollegen nicht recht, das seine Titel ohne Info oder Vertrag
in Verlag genommen wurden. Er hat ja ohne Vertrag nichts davon und zweitens ist das doch
echt schon extrem dreist.

Wie soll man sich in so einem Fall verhalten ?

Das ist doch auch sicher nicht rechtens ?

Gruß und Danke für Eure Antworten.
 
Eigenschaft
 
Ich würde zu einem Anwalt gehen, bevor ich auch nur irgendeine Kleinigkeit selbst unternehme.

Wenn ich auf eigene Faust schon mal E-Mails verschicke oder Telefonate führe, hätte ich zu sehr Sorge, ich würde rechtlich etwas falsch machen. Das Recht im Allgemeinen birgt zu viele rechtliche Fallstricke ein wie Fristwahrungen oder versehentliches Anerkenntnis von irgendwas.
 
Und zwar zu einem Anwalt der sich im Urheberrecht auskennt, nicht den "Familienanwalt". Urheberrecht hat seine Spezialitäten und dafür gibts auch Fach- oder spezialisierte Anwälte.
Kurz: Wer behauptet ein Recht zu haben (Verlagsvertrag z.B.) muss das dann auch beweisen. Trotzdem: Nicht ohne Anwalt....
 
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Grundsätzlich kann man m.E. auch zunächst versuchen, das ohne Anwalt zu klären.
Als erstes würde ich mir den Vertrag nochmal genau anschauen, der mit der Künstlerbetreuung geschlossen wurde, denn manchmal wird die Übertragung der Verlagsrechte einfach in anderen Verträgen irgendwo mit eingeschoben. D.h. selbst wenn kein separater Verlagsvertrag geschlossen wurde, könnte es sein, dass diese Künstlerbetreuung sich die Verlagsrechte in einem "Nebensatz" mit Unterschrift des Künstlers gesichert hat.
Falls dies nicht der Fall ist oder es überhaupt gar keine schriftliche Vereinbarung gibt, kann man bei der GEMA Widerspruch gegen die Verlegerbeteiligung einlegen und gleichzeitig den Verlag (also die Künstlerbetreuung) bitten, ihre Verlagsanteile an den betreffenden Werken bei der GEMA wieder streichen zu lassen, da diese offenbar irrtümlich eingetragen worden sind. Hierzu würde ich eine Frist setzen, nach Ablauf derer dann ein Musikbranchen-Anwalt hinzugezogen wird.
Was die Rückforderung von bereits ausgeschütteten Verlagsanteilen angeht, würde ich erstmal grob ausrechnen um wieviel Geld es überhaupt geht.
 
Wer hat denn die Titel bei der GEMA registriert? Das darf nur ein Berechtigter = Beteiligter. In der Regel der Komponist bzw. einer der Komponisten. Ein Verlag darf das nur auf Basis (und Vorlage?) eine Vertrages (inzwischen gilt ja auch die quasi-automatische "Verlags-Vermutung" nicht mehr).

Wie Alisa vermute ich, dass ein entsprechender Vertrag "versehentlich" mit unterschrieben wurde...
 

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