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In Freiberuflichkeit KSK Pflicht?

junge-mit-bass
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Moin, moin,

die Suche hat mich nicht weitergebracht und beim Stöbern bin ich nur auf Artikel mit gewollter KSK gekommen. Ich jedoch Frage mich, ob es als freiberuflicher Musiker sofortige Pflicht zur Einzahlung in die Künstlersozialkasse gibt, oder ob das erst ab einem bestimmten Betrag greift?

Weiß da wer was? Sonst würde ich die Kasse anschreiben. Aber das wäre halt leichter gell?!
LG und ne geniale Woche euch, jmb.
 
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Soviel ich weiß, bist du KSK pflichtig, wenn du mehr als 50% deines Einkommens künstlerisch erwirtschaftest.
Allerdings zahlst du dann nicht sondern bekommst den Arbeitgeberanteil der Versicherungen von der KSK.
In die KSK zahlt derjenige ein, welcher Künstler beschäftigt.
Für die wichtigste Informationen zu KSK aus Künstlersicht gibt es hier ein PDF.
 
Wow, auf so ein Thema so ne rasche Antwort. Alle
Ehre.

Was hieße das für einen Studenten ohne Einkommen, bei einem angenommen Einkommen von 200,-- monatlich? Ist ja theoretisch sein gesamtes Einkommen, dabei aber kein Haupterwerb.
 
http://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.html
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
ohne Einkommen, bei einem angenommen Einkommen von 200,-- monatlich?
So schnell wiederspricht man sich selbst. Kein Einkommen oder 200,--€ Einkommen?
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Und hier noch aus den FAQ der KSK:
Die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) setzt voraus, dass Sie eine selbständige künstlerische oder publizistische Erwerbstätigkeit ausüben. Eine Studentenversicherung bietet das KSVG nicht. Sollten Sie jedoch neben Ihrem Studium bereits tätig sein oder neben einer Tätigkeit ein Studium aufnehmen, so kann es durchaus zu einer Versicherungspflicht nach dem KSVG kommen. Die Künstlersozialkasse hat im konkreten Einzelfall den Einfluss des Studiums auf die Versicherungspflicht als Künstler oder Publizist zu prüfen.
 
...Soviel ich weiß, bist du KSK pflichtig, wenn du mehr als 50% deines Einkommens künstlerisch erwirtschaftest...
bist Du da ganz sicher??
ich kenne das nur umgekehrt als KANN-Bestimmung bei min. 50%, aber nicht als Pflicht ?!
 
Mit Einkommen und Einkommen meinte ich kein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit und eben angenommene 0,--, 100,-- oder dann eben mal 200,-- aus Musikerarbeit.
Hoffe, dass es so klarer wird. Sorry deswegen. Damit wären ja theoretisch 100% der Einkünfte aus der Künstlertätigkeit, aber eben gleich null, wenn dann diese und jene Abzüge dazukommen. Geschweige denn gleich einem "Haupteinkommen".
 
bist Du da ganz sicher??
ich kenne das nur umgekehrt als KANN-Bestimmung bei min. 50%, aber nicht als Pflicht ?!
Ja, bin ich. Siehe auch #12 der FAQ für Künstler.
KSK: FAQ Künstler und Publizisten schrieb:
Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
@junge-mit-bass Es gibt eine Einkommensschwelle. Schau die auch mal an, was die KSK zu Studenten und Berufsanfängern sagt.
 
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Thx für Deine top Infos und die Geduld dazu. Bei solchen Themen ist jemand mit Vorahnung echt wertvoll. :great:
 
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