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Impressumspflicht Internetseiten

curlee
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Hallo,

hab zu diesem Thema nix gefunden. Darum dieser Beitrag.

Hier im Board haben viele einen Link in der Signatur zu ihren Homepages.

Ich habe mir schon einige angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, daß hier und da nicht auf die Anbieterkennung (Impresum) geachtet wird.

Es gibt in Deutschland genaue Gesetze darüber u. in anderen europäischen Ländern auch.

Wenn das ein Abmahnanwalt mitbekommt, bekommt ihr eine Abmahnung die sich gewaschen hat. Meist so zwischen 500bis 1000 Euro, beim Ersten mal.


Da alle Bands Dienstleistungen anbieten fallen sie unter das Telemediengesetz http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/index.html in Deutschland.

Habe mich lange Zeit mit dem Thema beschäftigt, daher der mahnende Finger.

Wenn das Thema schon 1000 mal durchgekaut wurde erschlagt mich und löscht den Thread.

Ich find nur es ist verdammt wichtig oder hat jemand zuviel Geld übrig?

Geb ihm gerne meine Kontodaten :D

Grüße

Curlee
 
Eigenschaft
 
Ich hab letztens mal einen Artikel in einer Fachzeitschrift zu den 10 größten Irrtümern im Internet gelesen. 1 Punkt davon war: Warum ein Impressum KEINE Pflicht ist.
 
wenn die internetseite gewerblich bzw geschäftsmäßig betrieben wird nach §5 TMG schon, privat nicht. ob werbebanner und partnerprogramme geschäftsmäßig sind, ist soviel ich weiß nicht eindeutig.

das ist aber sowieso keine musikbusiness-, sondern eine allgemeine internechtrechtsfrage und gehört hier eigentlich gar nicht her
 
Wenn meine Bandseite nur meine Band präsentiert, ist das aus meiner Sicht eine private Seite. Wenn es sowieso nirgendwo Kontaktdaten auf der Seite gibt, dann kann ich damit auch kein Geschäft betreiben.

So verstehe ich es jedenfalls.

Wenn ich jedoch CDs oder ähnliches zum Verkauf anbiete, dann wird ein Geschäft draus.

Oder?
 
Ich hab letztens mal einen Artikel in einer Fachzeitschrift zu den 10 größten Irrtümern im Internet gelesen. 1 Punkt davon war: Warum ein Impressum KEINE Pflicht ist.

Impressum in Sinne von Impressum nicht, jedoch ist eine Anbieterkennung ( im Volksmund auch irrtümlich Impressum genannt) Pflicht


Telemediengesetz (TMG)

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes

1.
ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,
2.
ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein begründet keine Niederlassung des Anbieters,
3.
ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen,
4.
sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuelle Anforderung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern erbracht werden,
5.
ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt;:
die Übermittlung der folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar

a)
Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,
b)
Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.

Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.


Wenn Du riskieren willst eine Abmahnung zu bekommen und einen guten Anwalt hast, gut.

Und solltest du dann vor Gericht verlieren kannst du ja die Fachzeitschrift verklagen.

Mein deutscher Anwalt (Fachanwalt für Internetrecht) hat mir auf jedenfall empfohlen die paar Daten auf meine Page zu stellen. Damit umgeht man von vornherein einfach jedem Ärger.
 
Wenn meine Bandseite nur meine Band präsentiert, ist das aus meiner Sicht eine private Seite.

Privat schon, aber mit Interesse daran, öffentlich zu sein - das ist schon der Knackepunkt. Dann sind mindestens Name und Anschrift anzugeben. Ausnahmen gehen nur

# Inhalte sind passwortgeschützt und nur für Eigenbedarf, Bekannte und Verwandte zugänglich

# Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert

# Wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.

Längere Version:

http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html
 
wenn die internetseite gewerblich bzw geschäftsmäßig betrieben wird nach §5 TMG schon, privat nicht. ob werbebanner und partnerprogramme geschäftsmäßig sind, ist soviel ich weiß nicht eindeutig.

das ist aber sowieso keine musikbusiness-, sondern eine allgemeine internechtrechtsfrage und gehört hier eigentlich gar nicht her


Ja schon ein Werbebanner ist geschäftsmässig!


Ich finde schon, daß das auch zum Musikbusiness gehört.

Aber das sollen am Besten die Mods entscheiden. Wenns falsch ist verschieben oder löschen
 

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