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prima-vista
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Dieser Beitrag ist keine Frage. Er ist eine private Meinungsäußerung zum Thema...
... könnte allerdings für Neulinge in der Branche ein Denkanstoß sein...
Ich bin kein Fachmann so weit es um Juristerei geht...
Andere Meinungen sind hier gern gesehen so weit es zum Thema gehört...
Mein Text ist das Ergebnis von ca. 20 Stunden Recherche im Internet...
... gibt fremdes Wissen wider, dass ich lediglich aus meiner Sicht zusammen fasse...
... und spart vielleicht dem einen oder anderem User einige Stunden Zeit...
Thema:
Impressum & Telefonnummer...
Frage ein Gericht: Du bekommst zwei Urteile...
Frage drei Anwälte: Du bekommst vier Antworten... ;-))
Herr Daniel A. Rehbein meint zum Thema...
§ 6 TDG (Teledienstegesetz):
... Für die Praxis bedeutet das, daß es ausreicht, eine der möglichen Interpretationen von Punkt 2 zu erfüllen, um seiner Informationspflicht Genüge zu tun. Wer auf Nummer sicher gehen will, nennt sowohl E-Mail-Adresse als auch Telephonnummer...
... Ebenso ist es auch nicht zulässig, das Impressum oder Teile des Impressums als Graphikdatei abzulegen, wenn nicht gleichzeitig eine Textalternative vorhanden ist. Denn damit würden Blinde und Sehbehinderte, die Webseiten per Braille-Zeile ertasten oder per Sprachausgabe vorlesen lassen, von den Impressumsangaben ausgeschlossen...
Quelle:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
Da hab ich mir doch gleich mal das Impressum von Herrn Rehbein angesehen und mich köstlich amüsiert (positiv!)...
http://impressum.rehbein.net/
Insbesondere die Gauß-Krüger-Koordinate (2. Meridianstreifen, Ellipsoid Bessel) sind schon echtes Entertainment... (vom Feinsten!)
Da steht übrigens auch etwas zum Thema Handy-Nummer im Impressum...
-----------------------------------------------------------------------------
Herr Rechtsanwalt Marcus Beckmann schreibt zum gleichen Thema...
Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme:
Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden...
Quelle:
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
-----------------------------------------------------------------------------
Zur Frage Grafikdatei im Impressum haben die beiden genannten Autoren unterschiedliche Meinungen... Das soll es ja geben...
Aus dem Bauch heraus kann ich die Argumentation für Blinde und Sehbehinderte sehr wohlwollend nachvollziehen, ABER:
Ich bin ein ausgesprochener Befürworter von Mail & Telefon als Grafikdatei,
da ich mit Spam sowie Werbe-SMS und Anrufen genug schlechte Erfahrungen gemacht habe...
Es mag sein, dass ich auch bei einem inhaltlich wirklich vorbildlich kompletten Impressum
trotzdem eine Abmahnung bekomme, weil ich Festnetz, Handy und Mail per Grafik einbinde...
Das riskiere ich...
Ich denke es zu schaffen, ggf. einen Richter im Prozess davon zu überzeugen,
dass bei einem kleinen Krauter wie mir die Grafik-Lösung juristisch zu tolerieren ist...
Im Gesetzestext steht die Formulierung unmittelbare Kommunikation...
Wer diese will, findet wenn die Inhalte im Impressum stimmen immer einen Weg!
... auch, wenn man sich vielleicht über die (Grafik-) Form streiten möchte...
-----------------------------------------------------------------------------
Zum Inhalt eines Impressums:
Ich habe an anderer Stelle einen anderen Anwalt persönlich gefragt:
Ist bei der Angabe einer Telefonnummer im Impressum
auch ausschließlich eine Handynummer rechtskonform?
(Also zur unmittelbaren Kommunikation Mail-Adresse & Handynummer...)
Die eindeutige Antwort war: JA!
(Es muss keine Festnetznummer sein.)
Ich denke: Die meisten Call-Center rufen Handynummern nicht an,
um Versicherungsanalysen oder Meinungsumfragen anzubieten...
Das ist nicht nur für nebenberufliche Musikanten interessant,
die ansonsten im Drei-Schicht-System arbeiten...
... und um 10 Uhr vormittags aus dem Schlaf gerissen werden mit der Leier:
Herzlichen Glückwunsch Wir haben Sie für eine Meinungsumfrage ausgewählt...
Die Frage: Sch... woher haben die meine Telefonnummer ich stehe gar nicht im Telefonbuch?
... muss man sich nicht stellen: Die Nummer wurde aus dem Impressum gescannt...
(nachweislich!)
-----------------------------------------------------------------------------
Für mich auch sehr lesenswert ist die Veröffentlichung von Herrn Johannes Röhnelt:
http://www.roehnelt.de/impressum.htm
=============================================
Positive Erfahrungen mit einer Telefonnummer im Impressum:
1. Anruf eines Kneipers um 18 Uhr:
Mir ist die Band ausgefallen! Kannst du mit deinen Jungs in zwei Stunden da sein??
... Da war für den Kneiper keine Zeit zum Feilschen am Honorar...
... ein Hunni pro (3) Nase... Wir haben einen unserer besten Gigs daraus gemacht...
Fazit für den Kneiper: Auf euch kann ich mich wenigstens verlassen...
Fazit für die Band: Wir spiele dort jetzt vier mal im Jahr...
2. SMS eines Fans...
Schaut mal in euer Gästebuch, da hat gerade jemand Webung für die Partei Nxy abgelassen...
Wir müssen nicht darüber philosophieren, ob das gar nicht rechtswidrig ist...
Es stört unser Wohlbefinden...
... und das unserer Fans...
Es hat keine drei Minuten gedauert der Eintrag im Gästebuch war gelöscht...
Keiner von beiden hat sich daran gestört, dass die Telefonnummern per Grafik eingebunden war...
Wer uns unmittelbar erreichen will, der schafft das auch...
=============================================
Für den einen ein Denkanstoß für den anderen vielleicht Unsinn...
Wer im Glashaus sitz, werfe den ersten Stein...
(... oder wie hieß das doch gleich noch mal? ;-))
MfG
CD
... könnte allerdings für Neulinge in der Branche ein Denkanstoß sein...
Ich bin kein Fachmann so weit es um Juristerei geht...
Andere Meinungen sind hier gern gesehen so weit es zum Thema gehört...
Mein Text ist das Ergebnis von ca. 20 Stunden Recherche im Internet...
... gibt fremdes Wissen wider, dass ich lediglich aus meiner Sicht zusammen fasse...
... und spart vielleicht dem einen oder anderem User einige Stunden Zeit...
Thema:
Impressum & Telefonnummer...
Frage ein Gericht: Du bekommst zwei Urteile...
Frage drei Anwälte: Du bekommst vier Antworten... ;-))
Herr Daniel A. Rehbein meint zum Thema...
§ 6 TDG (Teledienstegesetz):
... Für die Praxis bedeutet das, daß es ausreicht, eine der möglichen Interpretationen von Punkt 2 zu erfüllen, um seiner Informationspflicht Genüge zu tun. Wer auf Nummer sicher gehen will, nennt sowohl E-Mail-Adresse als auch Telephonnummer...
und schreibt an anderer Stelle...
... Ebenso ist es auch nicht zulässig, das Impressum oder Teile des Impressums als Graphikdatei abzulegen, wenn nicht gleichzeitig eine Textalternative vorhanden ist. Denn damit würden Blinde und Sehbehinderte, die Webseiten per Braille-Zeile ertasten oder per Sprachausgabe vorlesen lassen, von den Impressumsangaben ausgeschlossen...
Quelle:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
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Da hab ich mir doch gleich mal das Impressum von Herrn Rehbein angesehen und mich köstlich amüsiert (positiv!)...
http://impressum.rehbein.net/
Insbesondere die Gauß-Krüger-Koordinate (2. Meridianstreifen, Ellipsoid Bessel) sind schon echtes Entertainment... (vom Feinsten!)
Da steht übrigens auch etwas zum Thema Handy-Nummer im Impressum...
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Herr Rechtsanwalt Marcus Beckmann schreibt zum gleichen Thema...
Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme:
Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden...
Quelle:
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
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Zur Frage Grafikdatei im Impressum haben die beiden genannten Autoren unterschiedliche Meinungen... Das soll es ja geben...
Aus dem Bauch heraus kann ich die Argumentation für Blinde und Sehbehinderte sehr wohlwollend nachvollziehen, ABER:
Dazu steht nichts im TDG (Teledienstegesetz).
Ich bin ein ausgesprochener Befürworter von Mail & Telefon als Grafikdatei,
da ich mit Spam sowie Werbe-SMS und Anrufen genug schlechte Erfahrungen gemacht habe...
Es mag sein, dass ich auch bei einem inhaltlich wirklich vorbildlich kompletten Impressum
trotzdem eine Abmahnung bekomme, weil ich Festnetz, Handy und Mail per Grafik einbinde...
Das riskiere ich...
Ich denke es zu schaffen, ggf. einen Richter im Prozess davon zu überzeugen,
dass bei einem kleinen Krauter wie mir die Grafik-Lösung juristisch zu tolerieren ist...
Im Gesetzestext steht die Formulierung unmittelbare Kommunikation...
Wer diese will, findet wenn die Inhalte im Impressum stimmen immer einen Weg!
... auch, wenn man sich vielleicht über die (Grafik-) Form streiten möchte...
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Zum Inhalt eines Impressums:
Ich habe an anderer Stelle einen anderen Anwalt persönlich gefragt:
Ist bei der Angabe einer Telefonnummer im Impressum
auch ausschließlich eine Handynummer rechtskonform?
(Also zur unmittelbaren Kommunikation Mail-Adresse & Handynummer...)
Die eindeutige Antwort war: JA!
(Es muss keine Festnetznummer sein.)
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Ich denke: Die meisten Call-Center rufen Handynummern nicht an,
um Versicherungsanalysen oder Meinungsumfragen anzubieten...
Das ist nicht nur für nebenberufliche Musikanten interessant,
die ansonsten im Drei-Schicht-System arbeiten...
... und um 10 Uhr vormittags aus dem Schlaf gerissen werden mit der Leier:
Herzlichen Glückwunsch Wir haben Sie für eine Meinungsumfrage ausgewählt...
Die Frage: Sch... woher haben die meine Telefonnummer ich stehe gar nicht im Telefonbuch?
... muss man sich nicht stellen: Die Nummer wurde aus dem Impressum gescannt...
(nachweislich!)
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Für mich auch sehr lesenswert ist die Veröffentlichung von Herrn Johannes Röhnelt:
http://www.roehnelt.de/impressum.htm
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Positive Erfahrungen mit einer Telefonnummer im Impressum:
1. Anruf eines Kneipers um 18 Uhr:
Mir ist die Band ausgefallen! Kannst du mit deinen Jungs in zwei Stunden da sein??
... Da war für den Kneiper keine Zeit zum Feilschen am Honorar...
... ein Hunni pro (3) Nase... Wir haben einen unserer besten Gigs daraus gemacht...
Fazit für den Kneiper: Auf euch kann ich mich wenigstens verlassen...
Fazit für die Band: Wir spiele dort jetzt vier mal im Jahr...
2. SMS eines Fans...
Schaut mal in euer Gästebuch, da hat gerade jemand Webung für die Partei Nxy abgelassen...
Wir müssen nicht darüber philosophieren, ob das gar nicht rechtswidrig ist...
Es stört unser Wohlbefinden...
... und das unserer Fans...
Es hat keine drei Minuten gedauert der Eintrag im Gästebuch war gelöscht...
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Keiner von beiden hat sich daran gestört, dass die Telefonnummern per Grafik eingebunden war...
Wer uns unmittelbar erreichen will, der schafft das auch...
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Für den einen ein Denkanstoß für den anderen vielleicht Unsinn...
Wer im Glashaus sitz, werfe den ersten Stein...
(... oder wie hieß das doch gleich noch mal? ;-))
MfG
CD
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