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Homestudio = Hausmusik? Frage wegen Lärmbelästigung

E
Eiko
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Hallo Board.
Mir stellt sich gerade eine Frage bezueglich Laermbelaestigung im Miethaus, Recht auf freie Persoenlichkeitsentfaltung (Musizieren darf nicht verboten werden) und in wie weit ein kleines Homestudio darunter faellt.

Was waere z.B. wenn man als Musiker neben dem Instrument v.a. auch am Computer arbeitet, dort Songs arrangiert, programmiert, komponiert und tracks aufnimmt?

Im klassischen Sinne wuerde man das wohl kaum "musizieren" nennen, aber da wir ja im 21 Jahrhundert sind, wuerde ich es klar dazu zaehlen. Denn wenn man den Comp als kompositorischen Werkzeug betrachtet, was er ja nunmal auch ist, wird klar, dass man es hier mit einer modernen Form des Musizierens zu tun hat.

Natuerlich koennte man nur mit Kopfhoerer arbeiten, was aber einerseits dem kreativen Prozess nicht immer zutraeglich ist (ich z.B. hab oft den besseren flow, wenn die Mucke einen gewissen Pegel hat. Macht einfach mehr Spass, wodurch auch die Ideen besser sprudeln), und andererseits ist es, wenn man z.B. jemanden dabei hat (Klient, Kunde, Mitmusiker etc) nicht wirklich praktikabel, wenn man immer die Kannen auf hat. Kommunikation wird dadurch schon etwas erschwert.

Gibt es Urteile oder Erfahrungswerte, wie das Musizieren am PC rechtlich eingeordnet wuerde? Hat jemand derartiges erlebt und kann uns berichten, wie entschieden wurde?

Ich habe auf einer Website gelesen, dass nicht verlangt werden koenne, dass ausschliesslich in Zimmerlautstaerke gespielt wird, denn das kaeme einem Musizierverbot gleich.

Kann das jemand bestaetigen?

Ich hoffe mal, ich hab meine Anfrage so allgemein formuliert, dass daraus kein Strick wegen unzulaessiger Rechtsberatung gedreht werden kann.

Also danke schon mal fuer Eure zahlreichen Antworten, die da hoffentlich bald kommen moegen :)

Schoenes WE und frohe Weihnachten
 
Eigenschaft
 
Schau mal hier:

§ 117 OWiG
Unzulässiger Lärm

Dritter Teil (Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111-131))
Zweiter Abschnitt (Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (§§ 116-123))

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Siehe dazu :
http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm


Das sagt eigentlich doch ganz viel............oder?


Topo :cool:
 

Danke topo. Den Text kenn ich sogar schon. Was dabei aber nicht herauskommt, ist die Frage, ob das Arbeiten am Musikcomputer nun als Musizieren gilt, und damit unter dem Schutz des Gesetzes (Recht auf Selbstverwirklichung) steht, oder ob man als Computermusiker von vorneherein auf verlorenem Posten steht, weil der Gesetzgeber als Musikinstrumente nur die "richtigen" Instrumente durchgehen laesst.
 
Aus meiner Sicht ist das generelle Arument irrelevant. Sobald eine Belästigung (subjektiv) wahrgenommen wird - also egal ob durch Studiomonitore oder Instrumente, kann der Belästigte etwas dagegen unternehmen. Es geht dabei um Schutzrechte des anderen. Wie hoch jetzt der "db Pegel" sein darf, regelt im Zweifel ein/das Landesimmissionsschutzgesetz.

Mal allgemein und vereinfacht gesprochen, genau da wo andere Menschen (oder auch der Mensch selbst - siehe Drogen) durch die Selbstverwirklichung nachhaltig beeinträchtigt werden, ist die Grenze des Rechts auf Selbstverwirklichung.

Aber woraus würdest du eigentlich das Recht auf Selbstverwirklichung ableiten?

Aus Art. 5 GG ?

Topo :cool:
 
Ohne jetzt Rechtsexperte zu sein, glaube ich, Du interpretierst das "Recht auf Selbstverwirklichung" extrem zu deinen Gunsten. So wie du das darstellst, könnte man damit ja alles rechtfertigen, z.B. auch rituelle Menschenopfer...

Man bedenke, dass "der Andere" immer noch die gleichen Rechte (z.B. auf Selbstverwirklichung) hat.

Ob im Recht oder nicht: Ich persönlich könnte nie kreativ arbeiten und musizieren, wenn ich genau weiß, dass ich damit meinem Nachbarn extrem auf die Nerven geh.

Das jetzt an der Frage festzumachen, ob der Computer ein Musikinstrument ist, halte ich für Unsinn. Es ist aber sicher ein Unterschied, ob ich Ukulele übe, oder mit Subwoofer in clubtauglicher Abhörlautstärke Hip-Hop-Loops mit 808-Bassdrums programmiere.
 
Hi Eiko,

in mietrechtlicher Hinsicht (die ordnungswidrigkeitenrechtliche Hinsicht kann Dir vermutlich egal sein) sieht grob gesagt so aus, dass die schützenswerten Interessen der Mieter im Kollisionsfall (also wenn das Interesse des einen dasjenige des anderen beeinträchtigt das) gegeneinander abgewogen werden. Das was Du beschreibst klingt nach Musikzieren. Dass ein Computer vor 50 Jahren kein Musikinstrument war ändert daran nichts. Fühlen sich andere Mieter in ihrem Interesse auf Ruhe (schützenswürdig, keine Frage) gestört, so steht Dein Recht aufs Musizieren (auch schützenswürdig) gegenüber. Bei den gängigen Instrumenten geht die Rechtsprechung dahin, dass die Übungszeiten zum einen von der Dauer als auch von der Lage eingegrenzt werden. Selbst Schlagzeug ist danach im Mietshaus zulässig, wenn es regelmäßige Übungszeiten gibt (auf die sich die Mitmieter einstellen können) die zudem nicht zu lang und pro Woche auch nicht zu häufig sind. Die Rechtsprechung besteht natürlich aus Einzelfällen, die nur bedingt übertragbar sind. Aber die Richtung lautet: Musizieren ist "sozialadäquat", daher muss es geduldet werden. Je nach Belästigungsmaß der Mitmieter, wird das Musizieren mehr oder weniger eingeschränkt. Blockflöte kannst Du vermutlich spielen wann und solange du willst. Alphorn oder Drums eben etwas weniger oft.

Grüße
 
Also im Ernstfall kommt es zu einer Rechtsgüterabwägung. Dein beanspuchtes Recht auf das Musizieren und das Recht auf Ruhe bzw. Erholung in den heimischen Gefilden und somit auch das Recht auf Gesundheit ( weil, nix Schlaf, Ruhe gleich krank...vereinfacht ausgedrückt).

Zu berücksichtigen wäre dabei natürlich, ob jemand das Musizieren betreibt, um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Ich denke aber, dass für diesen Zweck ein Mehrparteienmietshaus eher ungeignet ist.

Gruß
 
also mal ganz fernab dem juristischen: wer ständig in einer lautstärke "arbeitet" die andere mitbewohner stört macht eh was falsch. selbst bei ultra pingeligen nachbarn sollte zumindest in zimmerlautstärke vernünftig was gemacht werden können.
ich bin selbst gitarrist und dj und ich könnt hier auch jeden tag alles aus meinen amps/boxen rausquetschen weils geiler klingt was ich aber nicht tuh da ich 1. mein gehör schonen möchte 2. die nerven meiner nachbarn!

und nochwas was du von jedem besseren mixing mastering futzi hören wirst: abgemischt wird bei moderater lautstärke denn: laut hört sich fast alles besser an ;)

hast du denn überhaupt schon probs mit den nachbarn bekommen? hin und wieder mal eine stunde laut machen sollte schon drin sein. aber bei 8 stunden täglich technogewummer würde selbst mir als tollerantem selbstmusiker irgendwann der kragen platzen. das hat dann nämlich imho nichts mehr mit kreativität zutun!
 

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